Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Deutschland
Die Körperschaftsteuer (KSt) ist quasi die Einkommensteuer juristischer Personen. Alle Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland (z. B. GmbH, UG, AG) sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Im Gegensatz zu Einzelunternehmen gibt es bei der Körperschaftsteuer keinen Freibetrag und keine Steuerklassen. Jede Kapitalgesellschaft zahlt einen einheitlichen Steuersatz von 15 % auf ihren Gewinn.
1. Steuerliche Gegenüberstellung: GmbH vs. Einzelunternehmen
| Steuerart / Merkmal | GmbH / UG (Kapitalgesellschaft) | Einzelunternehmen / Personengesellschaft |
|---|---|---|
| Ertragsteuer auf Gewinn | 15 % Körperschaftsteuer (fix) | 14 % bis 45 % Einkommensteuer (progressiv) |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf KSt (rechnerisch 0,825 % des Gewinns) | Erst ab hohem Einkommen (Freigrenze) |
| Gewerbesteuer | Voll steuerpflichtig (kein Freibetrag) | Freibetrag von 24.500 € + Anrechnung § 35 EStG |
| Gesamte Steuerquote Ebene Gesellschaft | ca. 30 % (KSt + Soli + GewSt) | Abhängig vom persönlichen Steuersatz |
2. Gesetzliche Quellen & Referenzen
3. Passende Verwandte Rechner & Tools
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