Die wichtigste Steuerquelle der Gemeinden
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist für die Städte und Gemeinden in Deutschland die bedeutendste eigene Einnahmequelle. Mit ihr werden beispielsweise die örtliche Infrastruktur, Schulen oder Straßen finanziert.
Da jede Kommune ihren eigenen sogenannten Hebesatz festlegen darf, entsteht ein Steuerwettbewerb. Ein Unternehmen in einer Stadt mit einem Hebesatz von 490 % zahlt deutlich mehr Gewerbesteuer als ein identisches Unternehmen im Nachbarort mit 350 %.
1. Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Die Gewerbesteuer ist für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (wie GbR oder OHG) zwar oft im ersten Moment ein großer Ausgabenblock, jedoch greift hier ein wichtiger Entlastungsmechanismus: Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG).
Das Finanzamt rechnet das bis zu Vierfache (Faktor 4,0) des festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrags pauschaliert auf die private Einkommensteuer des Inhabers oder der Gesellschafter an. Liegt der kommunale Hebesatz bei genau 400 Prozent, wird die Gewerbesteuer de facto vollständig über die Einkommensteuererstattung ausgeglichen.
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gilt diese Anrechnung nicht. Die Gewerbesteuer stellt für sie eine definitive Steuerbelastung dar. Dafür profitieren sie von einem festen, pauschalen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag).
2. Gesetzliche Grundlagen & Quellen
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