Wie setzt sich das Bürgergeld 2026 gesetzlich zusammen?
Das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II / Hartz IV) stellt in Deutschland die staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dar. Ziel des Bürgergeldes ist die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.
Gesetzliche Regelbedarfsstufen 2026
für Alleinstehende und Alleinerziehende (Stufe 1).
für volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2).
Kindersofortzuschlag für jedes kindergeldberechtigte Kind.
Die Höhe der pauschalen Regelbedarfe deckt den monatlichen Aufwand für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens ab. Aufgrund der gesetzlichen Besitzschutzregelung bleiben die Regelbedarfe auch 2026 stabil.
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Ausgaben für Miete und Heizung, sofern diese angemessen sind. Die Beurteilung der Angemessenheit richtet sich nach den örtlichen Richtwerten der jeweiligen Kommune. Die Wohnkosten setzen sich zusammen aus:
- Nettokaltmiete: Grundmiete für den Wohnraum.
- Kalte Betriebskosten: Wasser, Müllabfuhr, Abwasser, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung.
- Heizkosten: Monatlicher Abschlag für Gas, Fernwärme oder Heizöl (Haushaltsstrom ist im Regelbedarf enthalten).
Einkommensanrechnung & Freibeträge
Arbeiten Bürgergeld-Empfänger in einem Minijob, Teilzeit- oder Vollzeitjob („Aufstocker“), wird das Erwerbseinkommen nicht voll angerechnet. Nach § 11b SGB II gelten 2026 folgende Freibeträge auf das monatliche Bruttoeinkommen:
- Grundfreibetrag (bis 100 € Brutto): 100 % anrechnungsfrei (100 € bleiben komplett beim Arbeitnehmer).
- Von 100,01 € bis 520,00 €: 20 % des Betrags bleiben anrechnungsfrei.
- Von 520,01 € bis 1.000,00 €: 30 % des Betrags bleiben anrechnungsfrei.
- Von 1.000,01 € bis 1.200,00 € (bzw. 1.500 € mit Kind): 10 % des Betrags bleiben anrechnungsfrei.
Typische Fehler bei der Bürgergeld-Beantragung
Vermeiden Sie diese häufigen Fehler, um finanzielle Nachteile zu verhindern:
Vorrangige Leistungen nicht prüfen: Viele Bürger stellen Bürgergeld-Anträge, obwohl ihnen Anspruch auf Wohngeld + Kinderzuschlag zusteht. Diese Kombination fällt betraglich oft ähnlich hoch aus, vermeidet jedoch die strengen Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters.
Antragsdatum verpassen: Bürgergeld wird rückwirkend immer nur ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Ein formloser Antrag per E-Mail reicht zur Fristwahrung aus.
Offizielle Grundlagen
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld besitzen (Schonvermögen)?
Beim Bürgergeld gilt nach Ablauf der Karenzzeit ein Schonvermögen von 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheim bis 140 m² oder Eigentumswohnung bis 130 m²) sowie ein angemessenes Kraftfahrzeug pro erwerbsfähiger Person bleiben unberücksichtigt.
Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Ja, Kindergeld (259 € pro Kind im Jahr 2026) wird als Einkommen des jeweiligen Kindes gewertet und mindert dessen Regelbedarf im Bürgergeld-Bescheid 1:1.
Werden die Kosten für Strom vom Jobcenter bezahlt?
Normaler Haushaltsstrom (Licht, Kühlschrank, TV) ist bereits im pauschalen Regelbedarf enthalten. Wenn Ihr Warmwasser jedoch dezentral über einen elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt wird, erhalten Sie dafür einen zusätzlichen Mehrbedarf (§ 21 Abs. 7 SGB II).
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?
Mit dem Bundestagsbeschluss vom 5. März 2026 wurde das Bürgergeld im Sommer 2026 gesetzlich zur 'Grundsicherung für Arbeitsuchende' (Grundsicherungsgeld) umgestaltet. Die Regelbedarfe (563 €) bleiben dabei identisch, jedoch wurden Mitwirkungspflichten und Arbeitsvermittlung verschärft.