GRUNDSICHERUNG · SGB II 2026

Bürgergeld-Rechner 2026: Höhe & Anspruch berechnen

Berechnen Sie Ihren monatlichen Bürgergeld-Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Inklusive 563 € Regelsatz, Übernahme der Warmmiete (KdU), Kindersofortzuschlag (+25 €) und Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit.

§ 20 SGB II 563 € Regelsatz Lokal berechnet

Haushalt & Personen

Regelbedarfsstufen 2026 (§ 20 SGB II)

Wohnkosten & Mehrbedarf

Miete, Heizung und besondere Lebenslagen.

Einkommen & Zuverdienst

Freibeträge nach § 11b SGB II.

Bürgergeld-Anspruch1.243 €

Auszahlung durch das Jobcenter

Regelbedarf (Personen)563 €
Wohnkosten (KdU)680 €
Gesamtbedarf1.243 €
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Ergebnis verstehen

Was bedeuten diese Zahlen?

Ihr monatlicher Gesamtbedarf beläuft sich auf 1.243 €. Davon zieht das Jobcenter Ihr anrechenbares Einkommen (0 €) ab. Das ergibt einen finalen Bürgergeld-Anspruch von 1.243 €.

Gesamtbedarf

Setzt sich aus den Regelbedarfen aller Personen, den Wohnkosten und eventuellen Mehrbedarfen zusammen.

Freibetrag

Wer arbeitet, darf einen Teil seines Einkommens anrechnungsfrei behalten (§ 11b SGB II). Der Rest mindert den Bürgergeld-Anspruch.

Kindergeld

Wird als Einkommen des Kindes gewertet und in voller Höhe auf dessen Regelbedarf angerechnet.

Die Berechnung gibt einen guten Anhaltspunkt. Verbindlich ist jedoch nur der Bescheid Ihres zuständigen Jobcenters, insbesondere da die Angemessenheitsgrenzen der Wohnkosten lokal variieren.

Grundlagen verstehen

Wie setzt sich das Bürgergeld 2026 gesetzlich zusammen?

Das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II / Hartz IV) stellt in Deutschland die staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dar. Ziel des Bürgergeldes ist die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.

Gesetzliche Regelbedarfsstufen 2026

563 €

für Alleinstehende und Alleinerziehende (Stufe 1).

506 €

für volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2).

+ 25 €

Kindersofortzuschlag für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Die Höhe der pauschalen Regelbedarfe deckt den monatlichen Aufwand für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens ab. Aufgrund der gesetzlichen Besitzschutzregelung bleiben die Regelbedarfe auch 2026 stabil.

Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Ausgaben für Miete und Heizung, sofern diese angemessen sind. Die Beurteilung der Angemessenheit richtet sich nach den örtlichen Richtwerten der jeweiligen Kommune. Die Wohnkosten setzen sich zusammen aus:

  • Nettokaltmiete: Grundmiete für den Wohnraum.
  • Kalte Betriebskosten: Wasser, Müllabfuhr, Abwasser, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung.
  • Heizkosten: Monatlicher Abschlag für Gas, Fernwärme oder Heizöl (Haushaltsstrom ist im Regelbedarf enthalten).

Einkommensanrechnung & Freibeträge

Arbeiten Bürgergeld-Empfänger in einem Minijob, Teilzeit- oder Vollzeitjob („Aufstocker“), wird das Erwerbseinkommen nicht voll angerechnet. Nach § 11b SGB II gelten 2026 folgende Freibeträge auf das monatliche Bruttoeinkommen:

  • Grundfreibetrag (bis 100 € Brutto): 100 % anrechnungsfrei (100 € bleiben komplett beim Arbeitnehmer).
  • Von 100,01 € bis 520,00 €: 20 % des Betrags bleiben anrechnungsfrei.
  • Von 520,01 € bis 1.000,00 €: 30 % des Betrags bleiben anrechnungsfrei.
  • Von 1.000,01 € bis 1.200,00 € (bzw. 1.500 € mit Kind): 10 % des Betrags bleiben anrechnungsfrei.

Typische Fehler bei der Bürgergeld-Beantragung

Vermeiden Sie diese häufigen Fehler, um finanzielle Nachteile zu verhindern:

Vorrangige Leistungen nicht prüfen: Viele Bürger stellen Bürgergeld-Anträge, obwohl ihnen Anspruch auf Wohngeld + Kinderzuschlag zusteht. Diese Kombination fällt betraglich oft ähnlich hoch aus, vermeidet jedoch die strengen Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters.

Antragsdatum verpassen: Bürgergeld wird rückwirkend immer nur ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Ein formloser Antrag per E-Mail reicht zur Fristwahrung aus.

Offizielle Grundlagen

Bundesministerium der Justiz§ 20 SGB II - RegelbedarfRegelbedarfe zur Sicherung des LebensunterhaltsHier ansehen
Bundesministerium der Justiz§ 11b SGB II - AbsetzbeträgeGesetzliche Freibeträge bei ErwerbseinkommenHier ansehen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld besitzen (Schonvermögen)?

Beim Bürgergeld gilt nach Ablauf der Karenzzeit ein Schonvermögen von 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheim bis 140 m² oder Eigentumswohnung bis 130 m²) sowie ein angemessenes Kraftfahrzeug pro erwerbsfähiger Person bleiben unberücksichtigt.

Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja, Kindergeld (259 € pro Kind im Jahr 2026) wird als Einkommen des jeweiligen Kindes gewertet und mindert dessen Regelbedarf im Bürgergeld-Bescheid 1:1.

Werden die Kosten für Strom vom Jobcenter bezahlt?

Normaler Haushaltsstrom (Licht, Kühlschrank, TV) ist bereits im pauschalen Regelbedarf enthalten. Wenn Ihr Warmwasser jedoch dezentral über einen elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt wird, erhalten Sie dafür einen zusätzlichen Mehrbedarf (§ 21 Abs. 7 SGB II).

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?

Mit dem Bundestagsbeschluss vom 5. März 2026 wurde das Bürgergeld im Sommer 2026 gesetzlich zur 'Grundsicherung für Arbeitsuchende' (Grundsicherungsgeld) umgestaltet. Die Regelbedarfe (563 €) bleiben dabei identisch, jedoch wurden Mitwirkungspflichten und Arbeitsvermittlung verschärft.