Entfernungspauschale · EStG 2026

Pendlerpauschale-Rechner 2026: Arbeitsweg berechnen

Berechnen Sie den abziehbaren Arbeitsweg mit Pkw, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder zu Fuß. Das Ergebnis trennt Entfernungspauschale, Höchstbetrag und den zusätzlichen Abzug oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

0,38 € ab dem ersten Kilometer Einfache Strecke Lokal berechnet

Arbeitsweg und Bürotage

Einfacher Weg zur ersten Tätigkeitsstätte.

Überwiegend genutztes Verkehrsmittel

Nur volle Kilometer und tatsächliche Fahrten eintragen. Urlaub, Krankheit und reine Homeoffice-Tage zählen nicht.

Abziehbarer Betrag für den Arbeitsweg2.926,00 €

35 km × 220 Tage × 0,38 €

Entfernungspauschale vor Begrenzung2.926,00 €
Werbungskosten insgesamt3.226,00 €
Zusätzlicher Abzug über 1.230 €1.996,00 €
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Was bedeuten diese Zahlen?

Für 35 volle Entfernungskilometer und 220 tatsächliche Fahrten ergeben sich 2.926,00 € abziehbare Aufwendungen für den Arbeitsweg. Mit weiteren Werbungskosten sind es 3.226,00 €. Gegenüber dem automatisch berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleiben 1.996,00 € zusätzlicher Abzug.

Nur die einfache Strecke

Die Entfernungspauschale rechnet nicht Hin- und Rückweg, sondern jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einmal je Arbeitstag.

Abzug statt Erstattung

Der angezeigte Betrag mindert grundsätzlich die steuerliche Bemessungsgrundlage. Er wird nicht in gleicher Höhe vom Finanzamt ausgezahlt.

Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ist bereits automatisch berücksichtigt. Erst die gesamten Werbungskosten oberhalb dieser Schwelle wirken zusätzlich.

Vereinfachte Orientierung: Sonderfälle wie mehrere Wohnungen, Sammelbeförderung, Flugstrecken, Behinderung oder wechselnde erste Tätigkeitsstätten erfordern eine gesonderte Prüfung.

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Was die Zahl bedeutet - und was nicht

Die Entfernungspauschale ist kein Fahrtkostenzuschuss und keine garantierte Rückzahlung. Sie gehört zu den Werbungskosten. Ein zusätzlicher steuerlicher Effekt entsteht bei Angestellten regelmäßig erst, wenn alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Die Formel 2026

0,38 €

Je vollem Kilometer der einfachen Entfernung und tatsächlichem Arbeitstag.

4.500 €

Regelmäßiger Jahreshöchstbetrag ohne eigenen oder überlassenen Pkw.

1.230 €

Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der bereits ohne Einzelnachweis gilt.

Beispiel: 35 Kilometer × 220 Tage × 0,38 Euro ergeben 2.926 Euro. Es wird weder die Rückfahrt verdoppelt noch mit 70 Kilometern gerechnet.

Pkw, Bus und Bahn richtig unterscheiden

Die Pauschale gilt grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel. Bei einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw darf der berechnete Betrag über 4.500 Euro liegen. Bei anderen Verkehrsmitteln greift grundsätzlich die Obergrenze. Für öffentliche Verkehrsmittel besteht eine wichtige Vergleichsrechnung: Sind die tatsächlichen Jahreskosten höher als die insgesamt abziehbare Entfernungspauschale, können die höheren Ticketkosten angesetzt werden.

Welche Tage und welche Strecke zählen?

Tragen Sie nur Tage ein, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Reine Homeoffice-Tage, Urlaub und Krankheit gehören nicht dazu. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Verbindung darf zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.

Arbeitgeberzuschuss und Jobticket

Bestimmte steuerfreie Sachbezüge oder Zuschüsse für den Arbeitsweg mindern den abziehbaren Betrag. Deshalb besitzt der Rechner ein eigenes Feld dafür. Ein Vorteil nach § 3 Nummer 37 EStG kann anders behandelt werden; prüfen Sie in Zweifelsfällen die Lohnsteuerbescheinigung und die genaue Art der Arbeitgeberleistung.

Passender Ratgeber

35 Kilometer Arbeitsweg bei 220 Tagen - wie hoch ist die Pendlerpauschale? Das vollständige Beispiel zeigt auch, warum 2.926 Euro Werbungskosten nicht 2.926 Euro Erstattung bedeuten.

Offizielle Grundlagen

Bundesministerium der Finanzen§ 9 EStG - WerbungskostenEntfernung, 0,38 Euro, Verkehrsmittel, Höchstbetrag und tatsächliche ÖPNV-KostenHier ansehen
Bundesministerium der Finanzen§ 9a EStGArbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EuroHier ansehen
BundesregierungSteueränderungsgesetz 2025Dauerhafte Anhebung auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer zum 1. Januar 2026Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Für jeden tatsächlichen Arbeitstag werden 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte angesetzt.

Wird der Hin- und Rückweg berechnet?

Nein. Maßgeblich ist die einfache Entfernung. Die Kilometer werden je tatsächlichem Arbeitstag nur einmal angesetzt.

Gilt die Pauschale auch für Fahrrad, Fußweg, Bus und Bahn?

Ja, die Entfernungspauschale ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig. Ohne eigenen oder überlassenen Pkw gilt regelmäßig der Höchstbetrag von 4.500 Euro. Höhere tatsächliche Kosten öffentlicher Verkehrsmittel können darüber hinaus berücksichtigt werden.

Sind 2.926 Euro Pendlerpauschale auch 2.926 Euro Steuererstattung?

Nein. Es handelt sich um Werbungskosten. Nur der Teil der gesamten Werbungskosten oberhalb des bereits berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrags wirkt zusätzlich, und die konkrete Steuerwirkung hängt vom gesamten Steuerfall ab.

Welche Strecke darf ich ansetzen?

Grundsätzlich zählt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke ist möglich, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.