AfA-Rechner 2026 (Abschreibungsrechner)

Berechnen Sie die jährliche Abschreibung (AfA) für Anlagegüter nach § 7 EStG. Inklusive pro-rata-temporis Berechnung, degressiver AfA und GWG-Prüfung.

AfA-Abschreibungsrechner 2026

Lineare & Degressive AfA (§ 7 EStG) sowie GWG-Prüfung

20.0 % Jährliche AfA
Anschaffungskosten (Netto)
12.000
AfA im 1. Jahr (Pro Rata)
2.400,00
Reguläre volle Jahres-AfA
2.400,00 € / J.

Anschaffungsdaten des Wirtschaftsguts

AfA-Abschreibungsplan über die gesamte Nutzungsdauer

JahrAnfangsbuchwertAfA-Betrag (Abschreibung)Restbuchwert (31.12.)
Jahr 112.000,00- 2.400,009.600,00
Jahr 29.600,00- 2.400,007.200,00
Jahr 37.200,00- 2.400,004.800,00
Jahr 44.800,00- 2.400,002.400,00
Jahr 52.400,00- 0,002.400,00
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Abschreibung von Wirtschaftsgütern nach § 7 EStG

Wer als Unternehmer, Freiberufler oder Vermieter Anlagegüter kauft (z. B. Maschinen, Firmenwagen, Computer oder Gebäude), kann die Anschaffungskosten in der Regel nicht sofort in voller Höhe im Kaufjahr als Betriebsausgabe abziehen.

Stattdessen werden die Kosten über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer gemäß den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF) verteilt. Unser AfA-Rechner erstellt für Sie automatisch einen vollständigen Abschreibungsplan.

1. GWG & Sammelposten im Überblick (§ 6 EStG)

Grenze (Netto)Steuerliche BehandlungGesetzliche Grundlage
Bis 250,00 €Sofortiger Betriebsausgabenabzug (Gebrauchsmaterial)§ 6 Abs. 2 EStG
250,01 € bis 800,00 €Wahlrecht: GWG-Sofortabschreibung im 1. Jahr§ 6 Abs. 2 EStG
250,01 € bis 1.000,00 €Wahlrecht: Sammelposten (Auflösung pauschal 5 Jahre lang je 20 %)§ 6 Abs. 2a EStG
Über 800 € / 1.000 €Reguläre AfA über die amtliche BMF-Nutzungsdauer§ 7 Abs. 1 EStG

2. Gesetzliche Quellen & Referenzen

BundesfinanzministeriumAmtliche AfA-TabellenNutzungsdauern für allgemein verwendbare Anlagegüter des BMF.Hier ansehen
Gesetze im Internet§ 7 EStG - Absetzung für AbnutzungGesetzliche Bestimmungen zur linearen und degressiven AfA.Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet AfA im deutschen Steuerrecht?
AfA steht für 'Absetzung für Abnutzung' (§ 7 EStG). Sie ermöglicht es Unternehmen, Selbstständigen und Vermietern, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von langlebigen Wirtschaftsgütern stufenweise über deren betriebliche Nutzungsdauer als Betriebsausgabe abzuschreiben.
Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver AfA?
Bei der linearen AfA werden die Anschaffungskosten in gleich hohen jährlichen Beträgen über die Nutzungsdauer verteilt. Bei der degressiven AfA wird im ersten Jahr ein höherer Prozentsatz (z. B. 25 %) vom Buchwert abgeschrieben, wodurch in den ersten Jahren deutlich höhere Betriebsausgaben entstehen.
Was gilt als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)?
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Netto-Anschaffungskosten nicht mehr als 800 Euro (ohne USt) betragen und die selbstständig nutzbar sind, gelten als GWG (§ 6 Abs. 2 EStG). Sie können im Jahr der Anschaffung zu 100 Prozent sofort voll abgeschrieben werden.