Vorabpauschale-Rechner 2026 (ETF & Fonds)

Berechnen Sie die fiktive Steuer auf thesaurierende Fonds und ETFs mit dem Basiszins 2026 von 3,20 % – inklusive Teilfreistellung, Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer.

1. Depot & Kursgewinn eingeben

Fondstyp (Teilfreistellung)

Vorabpauschale 2026

Aktien-ETF / Aktienfonds · Basiszins 3,20 %

18,46 % effektiv

Steuerpflichtige Vorabpauschale

448,00 €

Basisertrag

448,00 €

Steuerpflichtig nach Teilfreistellung

313,60 €

Kapitalertragsteuer (25 %)78,40 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %)4,31 €
Steuer gesamt82,71 €
Die Bank bucht die Steuer automatisch ab – der Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) wird hier nicht eingerechnet. Gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet (§ 19 InvStG).

Warum die Vorabpauschale 2026 wieder spürbar wird

Viele Anleger bemerken die Vorabpauschale erst, wenn die Bank im Januar Geld vom Verrechnungskonto abbucht – obwohl sie gar nichts verkauft haben. Mit dem Basiszins von 3,20 Prozent ist die Abgabe 2026 so hoch wie nie seit ihrer Einführung 2018. Der Grund: Die Pauschale koppelt an die Rendite langlaufender Bundesanleihen, und die ist nach Jahren der Nullzinsen wieder deutlich positiv.

Konkret unterstellt der Gesetzgeber bei einem thesaurierenden ETF einen Mindestertrag von 70 % des Basiszinses – 2026 also 2,24 % des Fondsvermögens am Jahresanfang. Darauf fallen nach Teilfreistellung Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Wer ein großes Depot hält, sollte sein Verrechnungskonto am Jahresanfang entsprechend decken, sonst verkauft die Bank notfalls Anteile.

1. Die vier Rechenschritte im Detail

2. Teilfreistellung: So viel bleibt steuerfrei

FondstypTeilfreistellungSteuerpflichtiger Anteil
Aktien-ETF / Aktienfonds (≥ 51 % Aktien)30 %70 %
Mischfonds (≥ 25 % Aktien)15 %85 %
Renten- / Geldmarkt-ETF, sonstige Fonds0 %100 %

Die Teilfreistellung gleicht aus, dass Fonds auf der Fondsebene bereits Körperschaftsteuer entrichten. Aktienlastige Produkte werden deshalb auf Anlegerebene entlastet – ein Aktien-ETF ist damit steuerlich meist günstiger als ein Rentenfonds.

3. Beispiel: Aktien-ETF mit 20.000 € Depotwert

Bei 20.000 € Fondswert am Jahresanfang und einem Kursgewinn von 2.000 € ergibt sich:

4. Was ausschüttende ETFs anders macht

Bei einem ausschüttenden Fonds wird die Ausschüttung gegen den Basisertrag gerechnet. Wer im Jahr mehr ausgeschüttet bekommt, als der Basisertrag beträgt, zahlt keine Vorabpauschale – die Besteuerung erfolgt dann vollständig über die Ausschüttung. Nur die positive Differenz zwischen Basisertrag und Ausschüttung wird als Vorabpauschale nachträglich belastet.

Das erklärt, warum thesaurierende Sparpläne die Abbuchung im Januar oft als Überraschung erleben, während ausschüttende Depots sie seltener spüren.

5. Drei Fallstricke, die Anleger kennen sollten

6. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen

Bundesfinanzministerium (BMF)Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale – BMF-Schreiben vom 13.01.2026Offizielle Bekanntgabe des Basiszinses von 3,20 % zum 2. Januar 2026 für die Vorabpauschale.Hier ansehen
Gesetze im Internet§ 18 InvStG – VorabpauschaleGesetzliche Grundlage zur Berechnung und zum Zuflusszeitpunkt der Vorabpauschale.Hier ansehen

7. Passende Verwandte Rechner & Tools

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf die spätere Abgeltungsteuer für thesaurierende Fonds und ETFs. Statt den Gewinn erst beim Verkauf zu versteuern, besteuert das Finanzamt bereits während der Haltedauer einen fiktiven Mindestertrag. Beim späteren Verkauf wird die gezahlte Vorabpauschale angerechnet, eine Doppelbesteuerung findet also nicht statt.
Wie hoch ist der Basiszins für 2026?
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Basiszins mit Schreiben vom 13.01.2026 auf 3,20 Prozent festgesetzt (2025: 2,53 Prozent). Die Vorabpauschale 2026 gilt am 04.01.2027 als zugeflossen und wird in der Regel Anfang Januar 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht.
Welche Teilfreistellung gilt für meinen Fonds?
Aktienfonds und Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienquote erhalten 30 Prozent Teilfreistellung, Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote 15 Prozent. Rentenfonds, Geldmarkt-ETFs und sonstige Fonds haben keine Teilfreistellung und werden voll besteuert.
Was passiert bei einem Kursverlust?
Bei einem Kursverlust im Kalenderjahr fällt keine Vorabpauschale an. Die Pauschale ist außerdem auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt: Ist der Kursgewinn kleiner als der rechnerische Basisertrag, wird nur der kleinere Betrag besteuert.
Trifft die Vorabpauschale auch ausschüttende ETFs?
Ja, aber in geringerem Umfang. Ausschüttungen werden zunächst gegengerechnet. Übersteigen die Ausschüttungen den Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an; liegt der Basisertrag darüber, wird nur die Differenz besteuert.
Wie wirkt sich der Sparer-Pauschbetrag aus?
Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) wird bei der Abbuchung durch die Bank berücksichtigt, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Dieser Rechner zeigt die Steuer unabhängig vom Freibetrag.