Warum die Vorabpauschale 2026 wieder spürbar wird
Viele Anleger bemerken die Vorabpauschale erst, wenn die Bank im Januar Geld vom Verrechnungskonto abbucht – obwohl sie gar nichts verkauft haben. Mit dem Basiszins von 3,20 Prozent ist die Abgabe 2026 so hoch wie nie seit ihrer Einführung 2018. Der Grund: Die Pauschale koppelt an die Rendite langlaufender Bundesanleihen, und die ist nach Jahren der Nullzinsen wieder deutlich positiv.
Konkret unterstellt der Gesetzgeber bei einem thesaurierenden ETF einen Mindestertrag von 70 % des Basiszinses – 2026 also 2,24 % des Fondsvermögens am Jahresanfang. Darauf fallen nach Teilfreistellung Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Wer ein großes Depot hält, sollte sein Verrechnungskonto am Jahresanfang entsprechend decken, sonst verkauft die Bank notfalls Anteile.
1. Die vier Rechenschritte im Detail
- Basisertrag: Fondswert am Jahresanfang × Basiszins 3,20 % × 0,7.
- Deckelung: Die Vorabpauschale darf den tatsächlichen Kursgewinn des Jahres nicht übersteigen – bei Verlusten entfällt sie ganz.
- Teilfreistellung: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, sonstige Fonds 0 % werden steuerfrei gestellt.
- Steuer: Auf den steuerpflichtigen Rest werden 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli und optional Kirchensteuer fällig – zusammen maximal 26,375 %.
2. Teilfreistellung: So viel bleibt steuerfrei
| Fondstyp | Teilfreistellung | Steuerpflichtiger Anteil |
|---|---|---|
| Aktien-ETF / Aktienfonds (≥ 51 % Aktien) | 30 % | 70 % |
| Mischfonds (≥ 25 % Aktien) | 15 % | 85 % |
| Renten- / Geldmarkt-ETF, sonstige Fonds | 0 % | 100 % |
Die Teilfreistellung gleicht aus, dass Fonds auf der Fondsebene bereits Körperschaftsteuer entrichten. Aktienlastige Produkte werden deshalb auf Anlegerebene entlastet – ein Aktien-ETF ist damit steuerlich meist günstiger als ein Rentenfonds.
3. Beispiel: Aktien-ETF mit 20.000 € Depotwert
Bei 20.000 € Fondswert am Jahresanfang und einem Kursgewinn von 2.000 € ergibt sich:
- Basisertrag: 20.000 € × 3,20 % × 0,7 = 448,00 €
- Vorabpauschale: min(448 €, 2.000 €) = 448,00 €
- Steuerpflichtig nach 30 % Teilfreistellung: 313,60 €
- Kapitalertragsteuer (25 %): 78,40 €
- Solidaritätszuschlag (5,5 %): 4,31 €
- Steuer gesamt (ohne Kirchensteuer): 82,71 € – effektiv 18,46 % der Vorabpauschale
4. Was ausschüttende ETFs anders macht
Bei einem ausschüttenden Fonds wird die Ausschüttung gegen den Basisertrag gerechnet. Wer im Jahr mehr ausgeschüttet bekommt, als der Basisertrag beträgt, zahlt keine Vorabpauschale – die Besteuerung erfolgt dann vollständig über die Ausschüttung. Nur die positive Differenz zwischen Basisertrag und Ausschüttung wird als Vorabpauschale nachträglich belastet.
Das erklärt, warum thesaurierende Sparpläne die Abbuchung im Januar oft als Überraschung erleben, während ausschüttende Depots sie seltener spüren.
5. Drei Fallstricke, die Anleger kennen sollten
- Leeres Verrechnungskonto: Deckt das Konto die Buchung nicht, darf die Bank Anteile verkaufen oder eine Ersatzbemessung ans Finanzamt melden.
- Fehlender Freistellungsauftrag: Ohne Auftrag wird der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bei dieser Bank nicht berücksichtigt.
- Vorabpauschale beim Verkauf vergessen: Gezahlte Beträge werden beim späteren Verkauf angerechnet – wer sie nicht dokumentiert, verschenkt unter Umständen Steuervorteile.
6. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen
7. Passende Verwandte Rechner & Tools
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