Wohnen & Energie · WoGG 2026

Wohngeld-Rechner 2026: Mietzuschuss & Anspruch berechnen

Berechnen Sie Ihren monatlichen Wohngeld-Anspruch nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Inklusive Berücksichtigung der Mietstufen I bis VII, Heizkostenkomponente und Einkommensfreibeträgen.

§ 19 WoGG Mietstufe I - VII Lokal berechnet
Person(en)
€ / Mo.
€ / Mo.
148 € / Mo.Mietzuschuss vom Staat (§ 19 WoGG)
1.776 € / JahrStaatliche Unterstützung aufs Jahr gerechnet
650Höchstbetrag Mietstufe III: 718.4
1.598 € / Mo.Nach Werbungskosten & Freibeträgen
Grundlagen verstehen

Wie wird das Wohngeld 2026 berechnet?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (oder zur Belastung bei Wohneigentum) für Personen mit geringem Einkommen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Mit der Reform „Wohngeld-Plus“ wurden die Leistungen dauerhaft erhöht und um eine Heizkosten- und Klimakomponente erweitert.

Gesetzliche Wohngeldformel (§ 19 WoGG)

Die Berechnung des monatlichen Wohngeldes erfolgt nach der komplexen amtlichen Formel:

M

Berücksichtigte Miete: Die tatsächliche Warmmiete, gedeckelt durch den Höchstbetrag der Mietstufe.

Y

Gesamteinkommen: Das um Pauschalen (Werbungskosten) bereinigte Nettoeinkommen des Haushalts.

a, b, c

Amtliche Koeffizienten: Aus Anlage 2 zu § 19 WoGG je nach Personenzahl im Haushalt.

Die 7 Mietstufen in Deutschland (§ 12 WoGG)

Städte und Gemeinden sind je nach lokalem Mietniveau in Mietstufen von I (günstige Regionen) bis VII (sehr teure Ballungsräume wie München) eingeteilt. Der Höchstbetrag der anrechenbaren Miete steigt mit der Mietstufe. Liegt Ihre tatsächliche Miete über dem Höchstbetrag Ihrer Mietstufe, wird nur der Höchstbetrag für die Wohngeldberechnung herangezogen.

Offizielle Grundlagen

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenWohngeld-Plus GesetzLeistungsverbesserungen ab 2023 und Anpassungen 2026Hier ansehen
Bundesministerium der JustizAnlage 2 zu § 19 WoGGWerte für a, b und c zur WohngeldberechnungHier ansehen

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?

Nein! Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss und muss – anders als BAföG – nicht zurückgezahlt werden.

Kann ich Wohngeld zusammen mit Bürgergeld beziehen?

Nein, Bürgergeld-Empfänger erhalten bereits die Kosten der Unterkunft (KdU) vom Jobcenter und haben daher keinen Anspruch auf Wohngeld. Wer jedoch mit Wohngeld und Kinderzuschlag seinen Lebensunterhalt decken kann, sollte das Wohngeld vorziehen.