Zoll-Rechner 2026 (Einfuhrabgaben & EUSt)

Berechnen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern – mit dem neuen Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie seit dem 1. Juli 2026.

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Einfuhrumsatzsteuer-Satz
Zollregel

Einfuhrabgaben 2026

Bekleidung / Textilien

12 % Zoll

Abgaben gesamt (Zoll + EUSt)

71,55 €

Gesamtkosten inkl. Ware & Versand: 286,55 €

Zollwert (Ware + Versand)215,00 €
Zollbetrag25,80 €
EUSt-Bemessungsgrundlage240,80 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 %)45,75 €
Zollsätze sind Richtwerte ohne Gewähr. Den verbindlichen Zollsatz finden Sie im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online) der deutschen Zollverwaltung.

Was sich am 1. Juli 2026 geändert hat

Wer aus China, den USA, Großbritannien oder der Schweiz bestellt, musste jahrelang bis 150 € Sachwert keinen Zoll zahlen. Diese Freigrenze ist Geschichte: Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die Europäische Union auf Fernverkäufe aus Drittländern bis 150 € einen Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie. Ein Paket mit Textilien, Schuhen und Elektronik löst damit drei Positionen à 3 € aus – zusätzlich zur unverändert fälligen Einfuhrumsatzsteuer.

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382. Die Übergangsregelung läuft bis zum 1. Juli 2028 und soll danach durch ein gestaffeltes Zollsystem mit fünf Tarifstufen (0 %, 5 %, 8 %, 12 %, 17 %) im Rahmen der EU-Zollreform abgelöst werden. Wer heute bestellt, sollte also nicht mehr mit dem alten „unter 150 € ist alles frei“ kalkulieren.

1. Die drei Bausteine jeder Einfuhr aus dem Drittland

Jede Einfuhrabgabe setzt sich aus höchstens drei Posten zusammen. Wer sie auseinanderhält, versteht sofort, warum der Endpreis oft höher ausfällt als gedacht:

Merksatz: Die Einfuhrumsatzsteuer fällt ab dem ersten Euro an und greift auf eine Bemessungsgrundlage, die den Zoll bereits enthält – man zahlt also Umsatzsteuer auf den Zoll obendrauf.

2. Der Pauschalzoll im Alltag: was eine Position ist

Der Pauschalzoll wird nicht pro Paket berechnet, sondern pro Position in der Zollanmeldung. Eine Position fasst Waren zusammen, die dieselbe zolltarifliche Einreihung, dieselbe Beschreibung und denselben Ursprung haben:

PaketinhaltPositionenPauschalzoll
Fünf identische T-Shirts (gleiche Tarifnummer)1 Position3 €
T-Shirt + Sonnenbrille + Ladekabel3 Positionen9 €
Buch (einzelne Position)1 Position3 € (EUSt 7 %)

3. Zollsätze für typische Warenkategorien

Oberhalb von 150 € Sachwert gilt der reguläre Zollsatz der jeweiligen Warenart. Diese Richtwerte nennt die deutsche Zollverwaltung – sie können je nach Beschaffenheit im Einzelfall abweichen und ersetzen keine Tarifauskunft:

WarenartÜblicher ZollsatzHinweis
Elektronik (Smartphone, Laptop, Kamera)0 %ITA-Abkommen, EUSt fällt trotzdem an
Bekleidung / Textilien8–12 %Rechner nutzt 12 % als oberen Richtwert
Schuhe mit Lederoberteil5–8 %Rechner nutzt 8 %
Schuhe ohne Leder (Sneaker)ca. 17 %Oberer Richtwert
Taschen & Lederwaren3–9,7 %Rechner nutzt 9,7 %
Bücher0 %EUSt ermäßigt auf 7 %

4. Beispiel: Paket aus China im Juli 2026

Eine Bestellung über 100 € Warenwert und 10 € Versand mit zwei Warenkategorien (T-Shirt und Sonnenbrille) kostet nach der neuen Regelung:

Zum Vergleich – vor dem 1. Juli 2026 hätte dieselbe Bestellung nur die Einfuhrumsatzsteuer von 20,90 € gekostet. Der neue Pauschalzoll macht den Einkauf im Drittland also gezielt teurer als den bei einem EU-Anbieter.

5. Typische Fehler, die teuer werden

6. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen

Deutsche ZollverwaltungATLAS-Info: Abschaffung der Zollbefreiung und Pauschalzoll 3 € ab 01.07.2026Offizielle Information der deutschen Zollverwaltung zur Erhebung des Pauschalzolls von 3 Euro je Position.Hier ansehen
EUR-LexVerordnung (EU) 2026/382 – Pauschalzoll für KleinsendungenEuropäische Rechtsgrundlage für den befristeten Pauschalzoll vom 01.07.2026 bis 01.07.2028.Hier ansehen

7. Passende Verwandte Rechner & Tools

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Seit wann gilt der Pauschalzoll von 3 €?
Seit dem 1. Juli 2026 wurde die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € abgeschafft (Verordnung (EU) 2026/382). Für B2C-Fernverkäufe aus Drittländern bis 150 € fällt seither ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie an. Die Übergangsregelung ist bis zum 1. Juli 2028 befristet und soll danach durch ein gestaffeltes Zollsystem (0 %, 5 %, 8 %, 12 %, 17 %) ersetzt werden.
Fällt zusätzlich zum Zoll auch Einfuhrumsatzsteuer an?
Ja. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % oder ermäßigt 7 % wird unabhängig vom Warenwert fällig – seit dem 1. Juli 2021 ohne die frühere 22-€-Freigrenze, also ab dem ersten Euro. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (Warenwert plus Versandkosten bis zur EU-Außengrenze) zuzüglich des Zollbetrags.
Wie zählt der Zollbetrag bei mehreren Waren im Paket?
Der Pauschalzoll wird je Position in der Zollanmeldung erhoben. Waren mit gleicher Tarifierung, gleicher Beschreibung und gleichem Ursprung bilden eine Position. Ein Paket mit einem T-Shirt, einer Sonnenbrille und einem Ladekabel kann daher drei Positionen à 3 € auslösen.
Was zählt alles zum Zollwert?
Zum Zollwert gehört der Kaufpreis der Ware zuzüglich der Versandkosten bis zur EU-Außengrenze. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob der Pauschalzoll oder ein regulärer Zollsatz angewendet wird. Vergessene Versandkosten sind der häufigste Grund für eine Unterschätzung der Abgaben.
Sind Geschenksendungen auch betroffen?
Für echte Geschenke von Privatperson an Privatperson gelten gesonderte Freigrenzen (bis 45 € abgabenfrei). Reine Online-Bestellungen bei Händlern sind keine Geschenksendungen und fallen deshalb in den Anwendungsbereich des Pauschalzolls.
Wo finde ich den verbindlichen Zollsatz?
Den rechtlich verbindlichen Zollsatz ermitteln Sie über den Elektronischen Zolltarif (EZT-Online) der deutschen Zollverwaltung oder die EU-Datenbank TARIC. Die Warenkategorien dieses Rechners sind typische Richtwerte für Privatbestellungen und ersetzen keine Zolltarifauskunft.