Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Abgeltungsteuer auf Gewinne aus Aktien, ETFs, Zinsen und Dividenden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Teilfreistellung (§ 20 InvStG) und des Sparer-Pauschbetrags.

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Gewinne aus Aktien, ETFs, Zinsen & Dividenden

Die Abgeltungsteuer ist eine Pauschalsteuer (25 % + Soli). Liegt Ihr persönlicher Steuersatz darunter, können Sie über die Günstigerprüfung Geld zurückholen.
Netto-Gewinn nach Abgeltungsteuer 13.2 % Steuerquote
4.340,63
Gesamte Abgeltungsteuer (inkl. Soli/KirSt): - 659,38

Steuerberechnung im Detail

Brutto-Kapitalertrag5.000
Teilfreistellung InvStG (30 %)- 1.500,00
Sparer-Pauschbetrag- 1.000
Kapitalertragsteuer (25 %)625,00
Solidaritätszuschlag (5,5 %)34,38
Netto-Auszahlung nach Steuer4.340,63
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Deutschland

Wer in Deutschland Gewinne mit Aktien, ETFs, Investmentfonds, Zinsen oder Dividenden erzielt, unterliegt der Kapitalertragsteuer (§ 43 EStG). Als pauschale Abgeltungsteuer konzipiert, wird sie von deutschen Banken und Brokerhäusern automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Unser Kapitalertragsteuer-Rechner berechnet Ihren Netto-Ertrag exakt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) und des jährlichen Sparer-Pauschbetrags.

1. Übersicht: Teilfreistellung bei Investmentfonds (§ 20 InvStG)

Um eine Doppelbesteuerung von Fondsgewinnen zu vermeiden, bleiben je nach Anlageklasse feste Prozentsätze der Gewinne steuerfrei:

Fonds- / ProduktartVoraussetzungSteuerfreie Quote
Aktienfonds & Aktien-ETFsMindestens 51 % Kapital in Aktien30 % steuerfrei
MischfondsMindestens 25 % Kapital in Aktien15 % steuerfrei
Offene ImmobilienfondsSchwerpunkt Immobilien (Inland / Ausland)60 % bzw. 80 % steuerfrei
Einzelaktien, Zinsen, FestgeldDirekte Anlage ohne Fondsstruktur0 % (Voll steuerpflichtig)

2. Der Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag

Durch Erteilung eines Freistellungsauftrags bei Ihrem Online-Broker oder Ihrer Bank bleiben Kapitalerträge bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von der Abgeltungsteuer befreit:

3. Gesetzliche Quellen & Referenzen

Bundesfinanzministerium§ 20 InvStG - TeilfreistellungGesetzliche Quoten zur teilweisen Steuerbefreiung von Aktien-, Misch- und Immobilienfonds.Hier ansehen
Gesetze im Internet§ 43 EStG - KapitalertragsteuerGesetzliche Regelung zum pauschalen Steuerabzug von 25 Prozent an der Quelle.Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer in Deutschland?
Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 Prozent. Zuzüglich des Solidaritätszuschlags (5,5 % der Steuer) ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von 26,375 Prozent. Bei Kirchensteuerpflicht steigt der Gesamtabzug auf ca. 27,82 % (in Bayern/BW mit 8 % KirSt) bzw. ca. 27,99 % (in den übrigen Bundesländern mit 9 % KirSt).
Was ist die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?
Seit der Investmentsteuerreform 2018 sind Erträge aus Investmentfonds teilweise von der Steuer befreit, da der Fonds auf Ebene der Aktiengesellschaften bereits Steuern zahlt. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs mit einer gewichteten Aktienquote von mindestens 51 % bleiben 30 % aller Gewinne und Ausschüttungen komplett steuerfrei.
Was versteht man unter der Günstigerprüfung?
Liegt Ihr persönlicher Grenzteuersatz beim Einkommen unter 25 Prozent (z. B. bei Studenten, Rentnern oder geringem Gesamteinkommen), können Sie im Rahmen der Steuererklärung die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen. Das Finanzamt besteuert Ihre Kapitalerträge dann automatisch mit Ihrem niedrigeren persönlichen Steuersatz und erstattet die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.
Gelten Kryptowährungen als Kapitalertrag?
Nein, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen (wie Bitcoin oder Ethereum) gelten steuerlich nicht als Kapitalerträge, sondern als private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr (12 Monate Haltefrist) gehalten, ist der gesamte Verkaufsgewinn komplett steuerfrei.