Vermögensaufbau mit dem Zinseszinseffekt
Wer monatlich einen festen Betrag spart und gewinnbringend anlegt, profitiert von der mächtigsten Kraft der Finanzmathematik: dem Zinseszins. Erwirtschaftete Erträge und Kursgewinne werden automatisch reinvestiert und werfen in den Folgejahren wiederum eigene Gewinne ab.
Unser Sparplanrechner simuliert für Sie den monatlichen Zinseszinseffekt exakt Tag für Tag, ermöglicht die Einbindung einer jährlichen Dynamik (Sparratenerhöhung zum Inflationsausgleich)und schlüsselt die Wertentwicklung Jahr für Jahr transparent auf.
1. Spartabelle: Was wird aus monatlich 50 €, 150 €, 250 € oder 500 €?
Die folgende Übersicht zeigt die beeindruckende Hebelwirkung des Zinseszinses bei einer angenommenen durchschnittlichen ETF-Rendite von 7,0 % p. a. über 10, 20 und 30 Jahre:
| Monatliche Sparrate | Nach 10 Jahren (Einzahlung) | Nach 20 Jahren (Einzahlung) | Nach 30 Jahren (Einzahlung) |
|---|---|---|---|
| 50 € / Monat | 8.700 € (6.000 €) | 26.000 € (12.000 €) | 61.000 € (18.000 €) |
| 150 € / Monat | 26.100 € (18.000 €) | 78.100 € (36.000 €) | 183.000 € (54.000 €) |
| 250 € / Monat | 43.500 € (30.000 €) | 130.200 € (60.000 €) | 305.000 € (90.000 €) |
| 500 € / Monat | 87.000 € (60.000 €) | 260.400 € (120.000 €) | 610.000 € (180.000 €) |
2. Steuern auf ETF-Sparpläne in Deutschland (§ 20 InvStG & § 20 EStG)
Beim Sparen mit Aktien- und ETF-Sparplänen profitieren Anleger in Deutschland von steuerlichen Vergünstigungen:
- Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG): 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare) an Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen bleiben pro Kalenderjahr komplett steuerfrei. Reichen Sie hierfür einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank ein.
- Teilfreistellung (§ 20 InvStG): Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs (Aktienanteil mind. 51 %) sind 30 Prozent aller Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne von der Abgeltungsteuer befreit, um die auf Fondsebene bereits gezahlte Körperschaftsteuer auszugleichen.
- Vorabpauschale (§ 18 InvStG): Bei thesaurierenden (wiederanlegenden) ETFs wird zu Jahresbeginn eine minimale fiktive Mindestbesteuerung auf Basis des Basiszinses der Bundesbank ermittelt, die mit dem Freibetrag verrechnet werden kann.
3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen
4. Passende Verwandte Rechner & Tools
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