Wann beginnt Ihr wohlverdienter Ruhestand?
In Deutschland wird das gesetzliche Renteneintrittsalter seit dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben (§ 235 SGB VI). Für alle Bürgerinnen und Bürger, die 1964 oder später geboren wurden, gilt ausnahmslos die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Dennoch gibt es gesetzliche Wege, früher in Rente zu gehen: Nach 35 Beitragsjahren ist ein vorzeitiger Rentenbeginn ab 63 Jahren (mit Abschlag) möglich; nach 45 Beitragsjahrenwinkt die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
1. Gesetzliche Tabelle: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (§ 235 SGB VI)
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Rente mit 45 Beitragsjahren | Maximaler Abschlag (ab 63) |
|---|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre 0 Monate | 64 Jahre 0 Monate | - 10,8 % |
| 1959 | 66 Jahre 2 Monate | 64 Jahre 2 Monate | - 11,4 % |
| 1960 | 66 Jahre 4 Monate | 64 Jahre 4 Monate | - 12,0 % |
| 1961 | 66 Jahre 6 Monate | 64 Jahre 6 Monate | - 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre 8 Monate | 64 Jahre 8 Monate | - 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre 10 Monate | 64 Jahre 10 Monate | - 13,8 % |
| Ab 1964 (alle Jüngeren) | 67 Jahre 0 Monate | 65 Jahre 0 Monate | - 14,4 % |
2. Vorzeitiger Ruhestand: So wirkt der Rentenabschlag (§ 77 SGB VI)
Für jeden Kalendermonat, den Sie vor Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Bruttorente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Dieser Abschlag giltlebenslang – er entfällt auch nicht, wenn Sie später das 67. Lebensjahr erreichen!
Wichtig: Seit 2023 dürfen Frührentner ohne Begrenzung hinzuverdienen. Wer mit 63 Jahren in Rente geht, kann also beispielsweise in Teilzeit weiterarbeiten und Gehalt und Rente parallel beziehen.
3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen
4. Passende Verwandte Rechner & Tools
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