Renteneintrittsalter-Rechner 2026 (SGB VI)

Wann können Sie in Rente gehen? Berechnen Sie Ihr exaktes Renteneintrittsdatum, die Regelaltersgrenze und die Rentenabschläge bei vorzeitigem Ruhestand.

1. Geburtsdatum & Versicherungsstatus

Regulärer Rentenbeginn
67 Jahre
Abschlagsfreier Renteneintritt ab:
1. Juni 2032

Noch ca. 5 Jahre und 9 Monate bis zum Ruhestand

Frühestmöglicher Rentenbeginn (35 Jahre):1. Juni 2028 (mit 63)
Lebenslanger Abschlag bei Rente mit 63:- 14.4 %
Abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren:1. Juni 2030 (65 J. )

Rentenarten für Ihren Jahrgang (1965)

RegelaltersrenteMind. 5 Beitragsjahre (Wartezeit)
0,0 % Abschlag
Rente ab 63 (35 Jahre)0,3 % Abzug pro Monat vor Regelalter
bis - 14.4 %
Besonders langjährig (45 Jahre)Kein Abzug trotz früherem Eintritt
0,0 % Abschlag
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Wann beginnt Ihr wohlverdienter Ruhestand?

In Deutschland wird das gesetzliche Renteneintrittsalter seit dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben (§ 235 SGB VI). Für alle Bürgerinnen und Bürger, die 1964 oder später geboren wurden, gilt ausnahmslos die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Dennoch gibt es gesetzliche Wege, früher in Rente zu gehen: Nach 35 Beitragsjahren ist ein vorzeitiger Rentenbeginn ab 63 Jahren (mit Abschlag) möglich; nach 45 Beitragsjahrenwinkt die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

1. Gesetzliche Tabelle: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (§ 235 SGB VI)

GeburtsjahrgangRegelaltersgrenzeRente mit 45 BeitragsjahrenMaximaler Abschlag (ab 63)
195866 Jahre 0 Monate64 Jahre 0 Monate- 10,8 %
195966 Jahre 2 Monate64 Jahre 2 Monate- 11,4 %
196066 Jahre 4 Monate64 Jahre 4 Monate- 12,0 %
196166 Jahre 6 Monate64 Jahre 6 Monate- 12,6 %
196266 Jahre 8 Monate64 Jahre 8 Monate- 13,2 %
196366 Jahre 10 Monate64 Jahre 10 Monate- 13,8 %
Ab 1964 (alle Jüngeren)67 Jahre 0 Monate65 Jahre 0 Monate- 14,4 %

2. Vorzeitiger Ruhestand: So wirkt der Rentenabschlag (§ 77 SGB VI)

Für jeden Kalendermonat, den Sie vor Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Bruttorente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Dieser Abschlag giltlebenslang – er entfällt auch nicht, wenn Sie später das 67. Lebensjahr erreichen!

Wichtig: Seit 2023 dürfen Frührentner ohne Begrenzung hinzuverdienen. Wer mit 63 Jahren in Rente geht, kann also beispielsweise in Teilzeit weiterarbeiten und Gehalt und Rente parallel beziehen.

3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen

Deutsche Rentenversicherung (DRV)Regelaltersgrenze & AltersrentenOffizielle Broschüren und Wartezeitregelungen der Deutschen Rentenversicherung.Hier ansehen
Gesetze im Internet§ 235 SGB VI - Anhebung der RegelaltersgrenzeGesetzestext zur stufenweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.Hier ansehen

4. Passende Verwandte Rechner & Tools

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann erreiche ich die reguläre Altersgrenze (Regelaltersrente)?
Für alle ab dem 1. Januar 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze in Deutschland bei exakt 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Für die Jahrgänge 1958 bis 1963 wird das Rentenalter stufenweise um jeweils zwei Monate pro Jahrgang von 66 auf 67 Jahre angehoben.
Wer kann ohne Abschläge mit 63 oder 65 Jahren in Rente gehen?
Wer mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann (Altersrente für besonders langjährig Versicherte), kann früher und völlig ohne lebenslange Rentenabschläge in den Ruhestand gehen. Für den Jahrgang 1964 und jünger liegt dieses abschlagsfreie Einstiegsalter bei 65 Jahren.
Wie hoch ist der Abschlag bei einem vorzeitigen Rentenbeginn mit 63?
Wer 35 Beitragsjahre erfüllt, kann ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in Rente gehen (Altersrente für langjährig Versicherte). Allerdings beträgt der lebenslange Abschlag 0,3 % pro vorzeitigem Monat (§ 77 SGB VI). Bei einem vorzeitigen Eintritt 4 Jahre (48 Monate) vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren beträgt der dauerhafte Rentenabschlag 14,4 %.
Darf man bei einer vorgezogenen Rente unbegrenzt hinzuverdienen?
Ja! Seit dem 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für alle vorgezogenen Altersrenten vollständig abgeschafft. Sie können neben der Rente unbegrenzt weiterarbeiten, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.