Rentenbesteuerung-Rechner 2026

Berechnen Sie den steuerpflichtigen Anteil Ihrer gesetzlichen Rente und ermitteln Sie Ihren persönlichen, lebenslangen Rentenfreibetrag nach § 22 EStG.

Rentenangaben eingeben

Monatliche Bruttorente & Jahr des Renteneintritts

Der in Euro ermittelte Rentenfreibetrag gilt nach dem ersten vollen Rentenjahr lebenslang als fester Betrag.
Steuerpflichtiger Teil der Rente (p.a.) 84 % Besteuerung
16.128,00
Lebenslanger Rentenfreibetrag: 3.072,00 € / Jahr

Jährliche Rentenaufteilung

Gesamte Jahresbruttorente (1600 € × 12)19.200
Steuerfreier Teil (16 %)3.072,00
Steuerpflichtiger Rentenanteil (84 %)16.128,00
Grundfreibetrag beachten: Steuern fallen nur an, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen (steuerpflichtige Rente plus sonstige Einkünfte abzüglich Vorsorgeaufwendungen) den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt.
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Die nachgelagerte Besteuerung von Renten

Seit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 stellt Deutschland Schritt für Schritt auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung um. Das bedeutet: Rentenversicherungsbeiträge können während des Erwerbslebens als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, während die späteren Rentenauszahlungen im Alter versteuert werden müssen.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Unser Rentenbesteuerung-Rechner berechnet den exakten steuerpflichtigen Betrag.

Bundesfinanzministerium§ 22 EStG - Besteuerung von RentenGesetzliche Regelung zum Besteuerungsanteil und Ermittlung des steuerfreien Rentenbetrags.Hier ansehen
Deutsche RentenversicherungMitteilung zur Vorlage beim FinanzamtInformationen zur Bescheinigung der Rentenbezüge für die jährliche Einkommensteuererklärung.Hier ansehen

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Prozent der Rente muss 2026 versteuert werden?
Für Neurentner, die im Jahr 2026 erstmals in Rente gehen, beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 84,0 Prozent (§ 22 EStG). Die verbleibenden 16,0 Prozent der Rente bleiben als lebenslanger fester Rentenfreibetrag steuerfrei. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr.
Was ist der Rentenfreibetrag?
Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Jahresbruttorente, der nicht versteuert werden muss. Er wird für das zweite volle Rentenjahr in Euro berechnet und bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs als fixer Euro-Betrag bestehen. Zukünftige Rentenerhöhungen werden dagegen zu 100 Prozent voll versteuert.
Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen. Eine Steuererklärungpflicht besteht nur, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente zusammen mit eventuellen weiteren Einkünften (z. B. Mieteinnahmen oder Betriebsrente) abzüglich Sonderausgaben den Grundfreibetrag übersteigt.