Grundsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre jährliche Grundsteuer nach der neuen Grundsteuerreform. Einfach Grundsteuerwert, Grundstücksart und Gemeinde-Hebesatz eingeben.

Grundstücksdaten eingeben

Neuer Grundsteuerwert, Immobilienart & Hebesatz

Rechnet nach dem Bundesmodell (gültig ab 2025/2026). Bayern, BW, Hessen, Niedersachsen & Hamburg nutzen Abweichungsmodelle.
Jährliche Grundsteuer Neue Reform 2026
418,50
Vierteljährliche Ratenzahlung: 104,63 € / Quartal

Berechnungsschritte

Grundsteuerwert300.000
Steuermesszahl0,31 ‰ (0.031 %)
Steuermessbetrag93,00
Jahres-Grundsteuer (450 %)418,50
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Die Grundsteuerreform 2025/2026 in Deutschland

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden in Deutschland. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 musste die Grundsteuer völlig neu geregelt werden: Die alten Einheitswerte stammten in den westlichen Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den östlichen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit die neue Grundsteuer. Unser Grundsteuer-Rechner nutzt das offizielle Bundesmodell nach § 15 GrStG zur präzisen Ermittlung der Jahressteuer und der vierteljährlichen Raten.

1. Die 3-Stufen-Berechnung der Grundsteuer

Egal ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Gewerbegrundstück: Die Berechnung der Grundsteuer folgt stets einem dreistufigen System:

  1. Grundsteuerwert (1. Stufe): Wird vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt (basiert auf Bodenrichtwert, Immobilienart, Wohnfläche und Baujahr).
  2. Steuermessbetrag (2. Stufe): Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert. Für Wohngrundstücke beträgt diese 0,31 ‰ (0,00031).
  3. Hebesatz der Gemeinde (3. Stufe): Der Steuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert.

2. Überblick: Bundesmodell vs. Ländermodelle

Das Grundsteuergesetz lässt den Bundesländern über eine Öffnungsklausel Raum für eigene Berechnungsmodelle. Hier sehen Sie die unterschiedlichen Ansätze im Überblick:

ModellBundesländerBerechnungsgrundlage
Bundesmodell (Wertmodell)Berlin, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen, Saarland, SachsenBodenrichtwert + statistische Nettokaltmiete + Gebäudealter + Fläche
Reines FlächenmodellBayernRein nach Grundstücks- und Gebäudefläche (Bodenrichtwert spielt keine Rolle)
BodenwertmodellBaden-WürttembergGrundstücksfläche × Bodenrichtwert (Gebäudewert fließt nicht ein)
Flächen-Lage-ModellHessen, Niedersachsen, HamburgFlächenansatz kombiniert mit einem Lage-Faktor für Wohnlagen

3. Gesetzliche Quellen & Grundlagen

Bundesministerium der Finanzen§ 15 GrStG - SteuermesszahlDie gesetzlichen Steuermesszahlen von 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für Gewerbegrundstücke.Hier ansehen
FinanzverwaltungGrundsteuerreform InformationsportalOffizielle Erklärungen der Bundesfinanzverwaltung zu Bescheiden, Fristen und Einsprüchen.Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird die neue Grundsteuer ab 2025/2026 konkret berechnet?
Die Grundsteuer berechnet sich nach der gesetzlichen Formel in drei Schritten: Grundsteuerwert (laut Finanzamt-Bescheid) × Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen bzw. 0,34 ‰ für Gewerbe) × Hebesatz der Gemeinde (in Prozent) = Jährliche Grundsteuer.
Darf der Vermieter die neue Grundsteuer auf den Mieter umlegen?
Ja, nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehört die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten. Vermieter dürfen die Grundsteuer im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung vollständig auf die Mieter umlegen.
Wann sind die Raten für die Grundsteuer fällig?
Die Grundsteuer wird grundsätzlich vierteljährlich fällig. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag beim Steueramt kann die Grundsteuer auch einmal jährlich am 1. Juli in einer Summe gezahlt werden.
Was unterscheidet das Bundesmodell von den Sondermodellen der Bundesländer?
Während das Bundesmodell den Ertragswert (Bodenrichtwert, Mietniveaustufe, Gebäudealter) einbezieht, setzen einige Bundesländer auf vereinfachte Modelle: Bayern nutzt ein reines Flächenmodell, Baden-Württemberg berechnet die Steuer rein nach dem Bodenwert, während Hessen, Niedersachsen und Hamburg Flächen-Lage-Modelle anwenden.