Dienstrad-Rechner 2026 (JobRad & E-Bike Leasing)

Berechnen Sie Ihre tatsächliche monatliche Netto-Rate und Ihre Gesamtersparnis beim Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber mit der 0,25 %-Steuerregel.

1. Fahrrad & Gehalt eingeben

2. Ihre tatsächliche Netto-Rate
- 32.9 % Ersparnis
Tatsächlicher monatlicher Netto-Abzug
ca. 57,16

statt regulär 114,10 € Brutto-Rate

Geldwerter Vorteil (0,25 %):9,25 € / Monat
Kaufoption nach 36 Monaten (18 %):666,00
Gesamtersparnis gegenüber Direktkauf:+ 1.336,33

3-Jahres-Gesamtkosten im Direktvergleich

Privater Neukauf (inkl. Versicherung):4.060,00
Dienstrad-Leasing (36 M. + Übernahme):2.723,67
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Wie das Dienstrad-Leasing durch Gehaltsumwandlung funktioniert

Ein hochwertiges E-Bike, Rennrad oder Gravelbike kostet oft zwischen 2.500 € und 6.000 €. Durch das Modell der Bruttogehaltsumwandlung nach dem Dienstwagenprivileg können Angestellte ihr Wunschrad über den Arbeitgeber leasen und gegenüber dem privaten Neukauf bis zu 40 Prozent sparen.

Da die monatliche Leasingrate direkt vom Bruttolohn abgezogen wird, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Gleichzeitig versteuern Sie für die private Nutzung nach § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG monatlich lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (UVP).

1. Spartabelle: Was kostet ein Dienstrad netto im Monat?

Beispielrechnungen für Steuerklasse 1 (Ledig, keine Kirchensteuer, 4.000 € Bruttogehalt, inkl. Vollkaskoversicherung und Übernahme nach 36 Monaten für 18 % Restwert):

UVP Fahrrad + ZubehörMonatliche Netto-BelastungGesamtkosten (36 M. + Kauf)Ihre Gesamtersparnis
2.500 € (E-Citybike)ca. 42 € / Monatca. 1.960 €+ 900 € (- 31 %)
3.500 € (E-Trekking / Gravel)ca. 58 € / Monatca. 2.710 €+ 1.150 € (- 30 %)
5.000 € (High-End E-MTB)ca. 82 € / Monatca. 3.850 €+ 1.510 € (- 28 %)

2. Wichtige Vorteile des Dienstrad-Leasings

3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen

Gesetze im Internet§ 8 Abs. 2 Satz 10 EStG - 0,25 % Dienstrad-BesteuerungGesetzliche Regelung zur Bewertung des geldwerten Vorteils bei betrieblichen Fahrrädern.Hier ansehen
Bundesfinanzministerium (BMF)BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von DiensträdernOffizielle Leitlinien der Finanzverwaltung zur Gehaltsumwandlung und Pauschalversteuerung.Hier ansehen

4. Passende Verwandte Rechner & Tools

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung?
Beim Dienstrad-Leasing (z. B. über JobRad, Bikeleasing, BusinessBike oder Lease a Bike) least der Arbeitgeber das Fahrrad oder E-Bike für 36 Monate und überlässt es dem Mitarbeiter auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung. Die monatliche Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters einbehalten (Gehaltsumwandlung). Dadurch sinken das zu versteuernde Einkommen und die Sozialabgaben.
Was besagt die 0,25 %-Regelung für Diensträder?
Nach § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG muss der Mitarbeiter für die private Nutzung des Dienstrads monatlich lediglich 0,25 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises (UVP inkl. MwSt.) als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem 3.500-Euro-E-Bike sind das lediglich 8,75 Euro zu versteuernder Betrag pro Monat.
Was passiert nach Ablauf der 36 Monate Leasingdauer?
Nach Ablauf der 36 Monate bietet die Leasinggesellschaft dem Mitarbeiter in der Regel an, das gebrauchte Dienstrad zu einem günstigen Restwert (üblicherweise ca. 18 % des ursprünglichen UVP) privat zu übernehmen. Die pauschale Versteuerung dieses geldwerten Vorteils übernimmt meist der Leasinganbieter nach § 37b EStG.
Wann ist ein Dienstrad komplett steuerfrei?
Stellt der Arbeitgeber das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung (echtes Arbeitgeber-Benefit ohne Gehaltsabzug), ist die Nutzung nach § 3 Nr. 37 EStG für den Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialabgabenfrei – es fällt nicht einmal der geldwerte Vorteil von 0,25 % an.