Elektroauto Firmenwagen Rechner 2026 (0,25 % & 0,5 %)

Berechnen Sie den geldwerten Vorteil und die tatsächliche Netto-Belastung für Elektro- und Hybrid-Dienstwagen im Vergleich zu herkömmlichen Benzinern und Dieseln.

1. Fahrzeug- & Gehaltsdaten eingeben

2. Tatsächliche Netto-Kosten
0.25 %-Regelung
Ihr tatsächlicher monatlicher Nettoabzug
ca. 114,40

entspricht ca. 1.373 € Netto pro Jahr

Geldwerter Vorteil (GWV gesamt):220,00 € / Monat
- davon für Privatnutzung:137,50
- davon für Arbeitsweg:82,50

Ihre Ersparnis gegenüber einem Verbrenner (1,0 %)

Netto-Kosten als Benziner/Diesel:ca. 457,60 € / M.
Ihre Netto-Ersparnis pro Monat:+ 343,20
Ersparnis über 3 Jahre Haltedauer:+ 12.355,2 € Netto!
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen in Deutschland

Um die Elektromobilität zu beschleunigen, gewährt der Gesetzgeber nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStGmassive Steuervorteile bei der privaten Nutzung von Elektro-Dienstwagen. Während für einen herkömmlichen Verbrenner monatlich 1,0 % des Bruttolistenpreises (BLP) als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, sinkt dieser Satz bei reinen Elektroautos auf nur 0,25 % (Viertelung der Bemessungsgrundlage).

Unser Elektroauto-Firmenwagen-Rechner ermittelt exakt Ihren geldwerten Vorteil für Privatnutzung und Arbeitsweg, schätzt die tatsächliche monatliche Netto-Belastung auf Ihrer Gehaltsabrechnung und zeigt die Ersparnis gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner.

1. Vergleichstabelle: Geldwerter Vorteil nach Antriebsart

Übersicht über die Besteuerung bei einem Firmenwagen mit 60.000 € Bruttolistenpreisund 20 km Arbeitsweg:

AntriebsartPrivatnutzung (Monat)Arbeitsweg 20 km (Monat)Geldwerter Vorteil (GWV)Netto-Kosten (ca. 45 % Grenzst.)
Reines E-Auto (≤ 70.000 € BLP)0,25 % = 150 €0,0075 % = 90 €240 € / Monatca. 108 € / Monat
Plug-in-Hybrid (PHEV ≥ 80 km)0,50 % = 300 €0,0150 % = 180 €480 € / Monatca. 216 € / Monat
Verbrenner (Benzin / Diesel)1,00 % = 600 €0,0300 % = 360 €960 € / Monatca. 432 € / Monat

2. Weitere Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen

3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen

Gesetze im Internet§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG - DienstwagenbesteuerungGesetzliche Regelungen zur 0,25 %-, 0,5 %- und 1,0 %-Methode bei Dienstfahrzeugen.Hier ansehen
Bundesfinanzministerium (BMF)Steuerliche Behandlung der Überlassung von ElektrofahrzeugenBMF-Schreiben zur Bewertung von geldwerten Vorteilen und Ladeinfrastruktur.Hier ansehen

4. Passende Verwandte Rechner & Tools

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen gelten für die 0,25 %-Regelung bei Elektro-Dienstwagen?
Die 0,25 %-Besteuerung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG gilt für reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung die gesetzliche Höchstgrenze (70.000 € bzw. bis zu 95.000 € für Neuzulassungen nach dem Wachstumschancengesetz) nicht übersteigt.
Wann greift die 0,5 %-Regelung für Firmenwagen?
Die 0,5 %-Besteuerung greift für: 1. Reine Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis die 0,25%-Höchstgrenze überschreitet. 2. Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie entweder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern aufweisen.
Wie wird der Arbeitsweg beim Elektro-Firmenwagen besteuert?
Beim 0,25%-E-Auto wird auch der Arbeitsweg geviertelt: Statt regulär 0,03 % BLP pro Entfernungskilometer werden nur 0,0075 % (0,03 % / 4) pro km und Monat angesetzt. Bei Plug-in-Hybriden und E-Autos mit 0,5%-Regelung beträgt der Satz 0,015 % pro km.
Lohnt sich die 0,002 %-Einzelbewertung für Homeoffice-Tage?
Ja! Wer an weniger als 15 Tagen pro Monat ins Büro fährt (z. B. durch regelmäßiges Homeoffice), spart mit der 0,002 %-Einzelbewertung pro tatsächlicher Fahrt viel Geld. Bei einem 0,25%-E-Auto sinkt der Satz auf lediglich 0,0005 % BLP pro tatsächlich gefahrenem Arbeitstag.