Arbeitgeberbelastung-Rechner 2026 (Personalkosten)

Berechnen Sie die echten Gesamtkosten eines Mitarbeiters für das Unternehmen: Arbeitgeberbrutto, Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen U1/U2/U3 und Berufsgenossenschaft.

1. Gehalt & Betriebsangaben

2. Arbeitgebergesamtkosten
+ 25.0 % Lohnnebenkosten
Gesamte monatliche Arbeitgeberbelastung
5.000,40

entspricht ca. 60.005 € Gesamtkosten pro Jahr

Arbeitnehmer-Bruttolohn:4.000,00
AG-Sozialabgaben (KV, PV, RV, AV):+ 854,00
Umlagen U1, U2, U3 (Insolvenz/MuSchG):+ 94,40
Unfallversicherung (BG / DGUV):+ 52,00
Lohnnebenkosten gesamt:+ 1.000,40 € / Monat

AG-Anteile zur Sozialversicherung 2026

Rentenversicherung (9,3%)372,00
Krankenversicherung (8,55%)342,00
Pflegeversicherung (2,2%)88,00
Arbeitslosenvers. (1,3%)52,00
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?

Wer Personal einstellt, zahlt nicht nur das im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttogehalt. Hinzu kommen die gesetzlichen Lohnnebenkosten des Arbeitgebers, die sich aus den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, den Umlagen der Krankenkassen und der Unfallversicherung zusammensetzen.

Als Faustformel gilt in Deutschland: Die echten Personalkosten (Arbeitgeberbrutto)liegen ca. 20 bis 23 Prozent über dem vereinbarten Bruttogehalt.

1. Personalkostentabelle: Typische Gehälter und Arbeitgebergesamtkosten 2026

Bruttogehalt (Monat)AG-SozialabgabenUmlagen (U1/U2/U3) + BGGesamte Arbeitgeberkosten
2.500,00 €ca. 533,75 €ca. 91,50 €ca. 3.125,25 € / Monat
3.500,00 €ca. 747,25 €ca. 128,10 €ca. 4.375,35 € / Monat
4.500,00 €ca. 960,75 €ca. 164,70 €ca. 5.625,45 € / Monat
6.000,00 € (über BBG)ca. 1.206,82 €ca. 202,50 €ca. 7.409,32 € / Monat

2. Die gesetzlichen Lohnnebenkosten im Detail

3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen

GKV-SpitzenverbandSozialversicherungs-Rechengrößen & Umlagen 2026Offizielle Grenzwerte, Beitragsbemessungsgrenzen und Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen.Hier ansehen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - U1 & U2 VerfahrenInformationen zu Erstattungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz für Arbeitgeber.Hier ansehen

4. Passende Verwandte Rechner & Tools

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Bruttogehalt und Arbeitgeberbrutto?
Das Bruttogehalt (Arbeitnehmerbrutto) ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn. Das Arbeitgeberbrutto (Arbeitgebergesamtkosten) umfasst das Bruttogehalt zuzüglich aller gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), der gesetzlichen Umlagen U1, U2, U3 sowie der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Es liegt in der Regel etwa 20 bis 23 % über dem Bruttogehalt.
Welche Unternehmen müssen die Umlage U1 zahlen?
Die Umlage U1 (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) zur Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen nur Unternehmen zahlen, die regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen (Kleinbetriebe). Größere Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern sind von der U1 befreit und tragen das Krankheitsrisiko selbst.
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit bei 5.512,50 Euro im Monat (66.150 Euro im Jahr). Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze bei 8.050 Euro im Monat (West) bzw. 7.900 Euro im Monat (Ost). Einkommensteile oberhalb dieser Grenzen sind beitragsfrei.
Was decken die Umlagen U2 und U3 ab?
Die Umlage U2 erstattet dem Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie die Lohnkosten bei Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz zu 100 %. Die Umlage U3 finanziert das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit und beträgt bundesweit einheitlich 0,06 %.