Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?
Wer Personal einstellt, zahlt nicht nur das im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttogehalt. Hinzu kommen die gesetzlichen Lohnnebenkosten des Arbeitgebers, die sich aus den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, den Umlagen der Krankenkassen und der Unfallversicherung zusammensetzen.
Als Faustformel gilt in Deutschland: Die echten Personalkosten (Arbeitgeberbrutto)liegen ca. 20 bis 23 Prozent über dem vereinbarten Bruttogehalt.
1. Personalkostentabelle: Typische Gehälter und Arbeitgebergesamtkosten 2026
| Bruttogehalt (Monat) | AG-Sozialabgaben | Umlagen (U1/U2/U3) + BG | Gesamte Arbeitgeberkosten |
|---|---|---|---|
| 2.500,00 € | ca. 533,75 € | ca. 91,50 € | ca. 3.125,25 € / Monat |
| 3.500,00 € | ca. 747,25 € | ca. 128,10 € | ca. 4.375,35 € / Monat |
| 4.500,00 € | ca. 960,75 € | ca. 164,70 € | ca. 5.625,45 € / Monat |
| 6.000,00 € (über BBG) | ca. 1.206,82 € | ca. 202,50 € | ca. 7.409,32 € / Monat |
2. Die gesetzlichen Lohnnebenkosten im Detail
- Rentenversicherung (9,30 %): Gesetzlicher Arbeitgeberanteil zur DRV bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 €/Monat.
- Krankenversicherung (8,55 %): 7,30 % Basisbeitrag plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (bundesweiter Schnitt 2,5 % ➔ 1,25 % AG-Anteil) bis 5.512,50 €/Monat.
- Pflegeversicherung (2,20 %): Gesetzlicher Arbeitgeberbeitrag (in Sachsen abweichend 1,70 %).
- Arbeitslosenversicherung (1,30 %): Gesetzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Bundesagentur für Arbeit.
- Umlage U1 (1,20 % - 2,80 %): Erstattung bei Krankheit (gilt nur für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten nach dem AAG).
- Umlage U2 (ca. 0,50 %): Erstattung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz.
- Umlage U3 (0,06 %): Insolvenzgeldumlage bundesweit einheitlich.
- Berufsgenossenschaft (ca. 1,30 %): Gesetzliche Unfallversicherung nach DGUV-Gefahrtarif.
3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen
4. Passende Verwandte Rechner & Tools
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