Weihnachtsgeld-Rechner 2026

Berechnen Sie die Netto-Auszahlung Ihres Weihnachtsgeldes, Urlaubsgeldes oder 13. Monatsgehalts nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Netto-Auszahlung des Weihnachtsgeldes

Berechnung als sonstige Bezüge (§ 39b Abs. 3 EStG)

42.0 % Auszahlungsquote
Brutto-Sonderzahlung
3.500
Abzüge (Steuern & SV)
- 2.029,27
Nettobetrag auf dem Konto
+ 1.470,73

Eingabedaten für das Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld

Weihnachtsgeld wird steuerlich als sonstige Bezugs-Einmalzahlung versteuert. Dadurch unterliegt es dem persönlichen Grenzsteuersatz des gesamten Jahres.
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Besteuerung von Sonderzahlungen und Einmalbezügen

Ob Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt oder Jahressonderzahlung: Einmalzahlungen sind bei Arbeitnehmern im November oder Dezember äußerst willkommen. Allerdings fällt die Auszahlung auf dem Kontokonto häufig geringer aus als erhofft.

Grund dafür ist die steuerliche Einordnung als sonstiger Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG. Unser Weihnachtsgeld-Rechner ermittelt exakt, wie viel Netto Ihnen von der Brutto-Sonderzahlung verbleibt.

1. Wie werden sonstige Bezüge versteuert?

Bei der Ermittlung der Lohnsteuer für Einmalzahlungen wendet der Arbeitgeber die sogenannte Jahresarbeitslohn-Methode an:

  1. Berechnung der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für das reguläre Gehalt ohne Weihnachtsgeld.
  2. Berechnung der Jahreslohnsteuer für das gesamte Jahresgehalt INKLUSIVE Weihnachtsgeld.
  3. Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die direkt vom Weihnachtsgeld einbehalten wird.

2. Unterscheidung: Weihnachtsgeld vs. 13. Monatsgehalt

KriteriumGratifikation (Weihnachtsgeld)13. Monatsgehalt
Zweck der ZahlungBelohnung für erwiesene BetriebstreueZusätzliches Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung
Kürzung bei KrankheitMöglich (§ 4a EFZG)Nicht ohne Weiteres möglich
Rückforderung bei KündigungMöglich bei vereinbarter RückzahlungsklauselAusgeschlossen (bereits erarbeiteter Lohn)

3. Gesetzliche Quellen & Referenzen

Bundesfinanzministerium§ 39b Abs. 3 EStG - Sonstige BezügeGesetzliche Regelung zum Lohnsteuerabzug bei Einmalzahlungen und Gratifikationen.Hier ansehen
BundesarbeitsgerichtBAG-Rechtsprechung zu RückzahlungsklauselnRichterliche Vorgaben zur Zulässigkeit von Bindungsfristen und Rückforderungen bei Kündigung.Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf Weihnachtsgeld?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht in Deutschland nicht. Ein Anspruch ergibt sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder der sogenannten 'betrieblichen Übung' (wenn der Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt hat).
Warum bleibt vom Weihnachtsgeld netto meist weniger übrig als vom normalen Gehalt?
Weihnachtsgeld wird steuerlich als 'sonstiger Bezug' (§ 39b Abs. 3 EStG) behandelt. Das Finanzamt berechnet die Lohnsteuer für das gesamte voraussichtliche Jahresgehalt inklusive Bonus. Da durch die Einmalzahlung der persönliche Grenzsteuersatz steigt, fällt der prozentuale Steuerabzug auf das Weihnachtsgeld höher aus als beim monatlichen Grundgehalt.
Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückfordern?
Eine Rückzahlungsklausel ist nur zulässig, wenn sie im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Zudem gelten vom Bundesarbeitsgericht (BAG) festgelegte Grenzen: Weihnachtsgelder bis 103,29 Euro dürfen nicht zurückgefordert werden. Bei Beträgen bis zu einem Monatsgehalt darf die Bindungsfrist maximal bis zum 31. März des Folgejahres dauern.