Vergleichen Sie die Steuerklassenkombinationen 3/5, 4/4 und 4 mit Faktor und ermitteln Sie die optimale Aufteilung für Ihr Haushaltsnetto.
Einkommen beider Ehepartner eingeben
Vergleichen Sie 3/5, 4/4 und 4 mit Faktor direkt nebeneinander
Standard-Modell
Steuerklasse 4 / 4
Ideal bei etwa gleich hohem Gehalt beider Partner. Keine Steuernachforderung bei der Steuererklärung.
Monatliches Netto-Haushalteinkommen
5.662,69 €
Monatliche Lohnsteuer gesamt:1.037,315 €
Partner 1 (StKl 4):878,033 €
Partner 2 (StKl 4):159,281 €
Kombination für Ungleiche Gehälter
Steuerklasse 3 / 5
Partner 1 in StKl 3, Partner 2 in StKl 5. Maximiert das monatliche Netto.
Monatliches Netto-Haushalteinkommen
5.662,69 €
Monatliche Lohnsteuer gesamt:1.037,315 €
Monatlicher Netto-Vorteil vs 4/4:+ 0,00 € / M.
Exaktester Faktor
§ 39f EStG Verfahren
4 mit Faktor (F = 1.000)
Gerechte Verteilung der Steuerlast im Verhältnis der Gehälter ohne spätere Nachzahlung.
Monatliches Netto-Haushalteinkommen
5.662,69 €
Errechneter Korrektur-Faktor F:1.000
Erfüllt Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung:Nein
Hinweis: Die Steuerklasse 3/5 bietet monatlich mehr Netto, führt am Jahresende bei der Einkommensteuererklärung jedoch häufig zu Nachzahlungen. Die Jahressteuersatz-Summe aller drei Modelle ist nach der Steuererklärung exakt identisch!
Die optimale Steuerklassenkombination für Ehepaare
Nach der Heirat werden Ehegatten vom Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 4 / 4 eingestuft. Verdienen beide Partner jedoch unterschiedlich viel, kann ein Wechsel in die Kombination 3 / 5 oder in das Faktorverfahren (4 mit Faktor) das monatlich verfügbare Haushaltseinkommen spürbar erhöhen.
Unser Steuerklassen-Rechner stellt alle drei Optionen im direkten 3-Säulen-Vergleich nebeneinander.
1. Die drei Steuerklassen-Modelle im direkten Vergleich
Modell
Voraussetzung & Zielgruppe
Vorteil / Nachteil
Steuerklasse 4 / 4
Ähnlich hohes Einkommen beider Partner
Keine Pflicht zur Steuererklärung, keine Nachzahlungen
Steuerklasse 3 / 5
Ein Partner verdient mind. 60 % des Gesamteinkommens
Höchstes monatliches Netto (mögliche Nachzahlung im Jahr)
4 mit Faktor (§ 39f EStG)
Ungleiches Gehalt, Wunsch nach fairer Steuerverteilung
Exakte Lohnsteuerverteilung ohne Nachzahlungsrisiko
2. Der Elterngeld-Trick durch rechtzeitigen Wechsel
Ein Wechsel der Steuerklasse betrifft nicht nur das laufende Gehalt, sondern beeinflusst auch Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld. Da das Elterngeld aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet wird, lohnt sich für werdende Mütter oder Väter ein frühzeitiger Wechsel in Steuerklasse 3, um das Elterngeld bis auf den Höchstsatz von 1.800 Euro pro Monat zu steigern.
3. Gesetzliche Quellen & Referenzen
Bundesfinanzministerium§ 38b EStG - LohnsteuerklassenGesetzliche Vorschriften zur Steuerklassenwahl für Verheiratete.Hier ansehen
ELSTER PortalAntrag auf SteuerklassenwechselOffizielles Portal der Finanzverwaltung zur Übermittlung des Steuerklassenwechsels.Hier ansehen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann lohnt sich die Kombination Steuerklasse 3 und 5?
Die Kombination Steuerklasse 3 und 5 lohnt sich monatlich besonders dann, wenn ein Ehepartner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoeinkommens verdient. Der Besserverdiener wählt Steuerklasse 3 (doppelter Grundfreibetrag), der Geringverdiener Steuerklasse 5. Wichtig: Die Kombination 3/5 verpflichtet gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung!
Was ist der Vorteil von Steuerklasse 4 mit Faktor (§ 39f EStG)?
Das Faktorverfahren verhindert den Nachteil der Steuerklasse 5 (hohe Abzüge beim Geringverdiener) und verteilt die Lohnsteuer exakt im Verhältnis der tatsächlichen Gehälter. Vorteil: Jeder Partner zahlt genau so viel Steuer, wie es seinem Anteil am Haushaltseinkommen entspricht, ohne dass es am Jahresende zu großen Nachzahlungen kommt.
Wie kann man durch einen Steuerklassenwechsel mehr Elterngeld herausholen?
Da sich die Höhe des Elterngeldes nach dem durchschnittlichen Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt richtet, kann derjenige Partner, der überwiegend Elterngeld beziehen wird, rechtzeitig in Steuerklasse 3 wechseln. Dadurch steigt sein monatliches Netto und folglich auch der Anspruch auf Elterngeld (bis zu 1.800 Euro pro Monat).
Wie oft kann man im Jahr die Steuerklasse wechseln?
Ehepaare können ihre Steuerklassenkombination beliebig oft im Kalenderjahr beim Finanzamt ändern. Der Antrag kann ganz einfach online über das ELSTER-Portal eingereicht werden.