Schenkung zu Lebzeiten: Steuern sparen durch vorausschauende Planung
Wer Vermögen oder Immobilien bereits zu Lebzeiten auf Kinder, Enkel oder Partner überträgt, kann die Steuerbelastung im Vergleich zur späteren Erbschaft drastisch reduzieren. Der Schlüssel liegt in der 10-Jahres-Regel des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).
Mit unserem Schenkungsteuer-Rechner ermitteln Sie exakt, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen und wie Sie Ihr Vermögen optimal strukturiert übertragen.
Bundesfinanzministerium§ 16 ErbStG - Freibeträge bei SchenkungGesetzliche Freibeträge bei Schenkung (z.B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder).Hier ansehen
§ 14 ErbStGAnrechnung früherer ErwerbeRegelung zur Zusammenrechnung mehrerer Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums.Hier ansehen
Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft kann man den Freibetrag bei einer Schenkung nutzen?
Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG kann alle 10 Jahre vollständig neu ausgeschöpft werden! Das bedeutet beispielsweise, dass Eltern jedem Kind alle 10 Jahre aufs Neue bis zu 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei schenken können.
Wer muss die Schenkungsteuer bezahlen?
Gesetzlich sind sowohl der Beschenkte als auch der Schenkende für die Zahlung der Schenkungsteuer verantwortlich. In der Praxis wird die Steuer jedoch meist vom Beschenkten getragen. Schenkt der Schenker die Steuer zusätzlich dazu, erhöht diese Übernahme rechnerisch den Wert der Schenkung.
Muss man jede Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, nach § 30 ErbStG ist jede Schenkung innerhalb einer Frist von drei Monaten dem zuständigen Schenkungsteuer-Finanzamt schriftlich anzugeben. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Schenkung unterhalb des Freibetrags liegt (Ausnahme: Gelegenheitsgeschenke zu üblichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit).