Pflegegrad 2: Wie viel Pflegegeld gibt es und wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Bei Pflegegrad 2 stehen Angehörigen verschiedene finanzielle Hilfen der Pflegekasse zu. Dieser Leistungsvergleich erklärt den Unterschied zwischen Pflegegeld (Barleistung) und Pflegesachleistung (Pflegedienst) und zeigt, wie man durch die Kombinationsleistung das Maximum rausholt.
„Mein Vater hat neu Pflegegrad 2 erhalten. Ich pflege ihn abends, aber morgens soll 3 Mal pro Woche ein Pflegedienst kommen. Bekommen wir dann noch Pflegegeld ausgezahlt?“
- Brigitte
Die kurze Antwort
Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 2026 ein monatliches Pflegegeld von 347,00 Euro, wenn die häusliche Pflege selbst organisiert wird. Übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege, steht ein Sachleistungsbudget von bis zu 796,00 Euro pro Monat zur Verfügung.
Nimmt man 50 Prozent der Pflegesachleistung für den Pflegedienst in Anspruch (398,00 €), verbleiben 50 Prozent des Pflegegeldes (173,50 €). Zusätzlich stehen monatlich bis zu 131 Euro zweckgebundener Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Welche finanziellen Hilfen gibt es bei Pflegegrad 2?
| Leistungsart | Zweck | Monatliches Budget 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | Für selbst organisierte häusliche Pflege | 347,00 € |
| Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | Für zugelassene ambulante Pflegedienste | 796,00 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | Zweckgebunden für anerkannte Angebote | 131,00 € |
| Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) | Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis 42,00 € |
So funktioniert Brigittes Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Verbraucht ein Pflegedienst nicht das gesamte Sachleistungsbudget von 796 Euro, wird der nicht genutzte prozentuale Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt:
Rechnet der Pflegedienst beispielsweise 60 Prozent des Sachleistungsbudgets ab, bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes, also 138,80 Euro.
Wofür dürfen die 131 Euro Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat wird nicht pauschal als Bargeld ausgezahlt. Er erstattet Kosten für landesrechtlich anerkannte Angebote, beispielsweise Unterstützung im Alltag oder bestimmte Leistungen zugelassener Dienste. Nicht genutzte Beträge können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Checkliste nach Erhalt von Pflegegrad 2
- Antrag auf Kombinationsleistung bei der Pflegekasse stellen.
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat) beantragen.
- Den Pflicht-Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI rechtzeitig vereinbaren.
- Den Pflegegeldrechner nutzen, um verbleibende Restbeträge genau zu berechnen.