Elektroauto Kfz-Steuer 2026: Wie lange gilt die Steuerbefreiung und was kostet es danach?
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) profitieren von einer jahrelangen gesetzlichen Befreiung von der Kfz-Steuer. Dieser Rechenfall zeigt am Beispiel von Maximilian, wie lange die Steuerbefreiung gilt, wie viel Steuer er gegenüber einem Verbrenner spart und welche Kosten nach Ablauf anfallen.
„Ich möchte mir ein neues reines Elektroauto (VW ID.4) kaufen. Stimmt es, dass ich 10 Jahre lang gar keine Kfz-Steuer zahlen muss, und was kostet das Auto danach pro Jahr?“
- Maximilian
Die kurze Antwort
Reine Elektrofahrzeuge können nach § 3d KraftStG ab der Erstzulassung bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Für begünstigte Erstzulassungen bis Ende 2030 endet die Befreiung spätestens am 31. Dezember 2035. Ein im Juli 2026 zugelassenes Fahrzeug erhält daher nicht noch zehn volle Jahre bis 2036.
Ein Benziner mit 2.000 cm³ und 165 g/km CO₂ kostet im 2026er Tarif des KlarRechnen-Tools 203 Euro pro Jahr. Wie viel ein E-Auto bis Ende 2035 tatsächlich spart, hängt vom genauen Erstzulassungsdatum ab. Danach gilt eine um 50 Prozent ermäßigte gewichtsbezogene Steuer.

Wie funktioniert die 10-jährige Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG?
Nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) können reine Elektrofahrzeuge ab der Erstzulassung für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein.
Nach der 2026 geltenden Regelung werden begünstigte Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030 erfasst. Unabhängig vom Zulassungsdatum endet die Befreiung spätestens am 31. Dezember 2035. Deshalb ist „zehn Jahre steuerfrei“ bei einer späten Erstzulassung nur eine Höchstfrist.
Die Begünstigung ist fahrzeugbezogen. Beim Halterwechsel startet die Frist nicht neu; es kann nur die verbleibende Befreiungszeit weiterlaufen.
Maximilians Ersparnis gegenüber einem Benziner im Detail
Maximilian vergleicht vor dem Autokauf seinen bisherigen Kompakt-SUV mit Benzintriebwerk (2,0 Liter Hubraum, CO₂-Ausstoß von 165 g/km) mit einem neuen rein elektrischen VW ID.4:
Ein Vergleich über mehrere Jahre darf nur die tatsächlich verbleibende Befreiungszeit berücksichtigen. Außerdem sollten Fahrzeugklasse, Nutzungsdauer und das konkrete Erstzulassungsdatum vergleichbar sein.
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer nach Ablauf der 10 Jahre?
Nach Ablauf der Befreiung bemisst sich die Steuer für reine Elektrofahrzeuge nach dem zulässigen Gesamtgewicht und wird um 50 Prozent ermäßigt. Der Tarif wird in angefangenen 200-Kilogramm-Schritten berechnet:
| Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) | Regulärer Gewichtstarif pro 200 kg | 50-%-Ermäßigter Jahresbetrag |
|---|---|---|
| 2.000 kg | 5,625 € / 200 kg | 56 € / Jahr |
| 2.250 kg | gestaffelter Gewichtstarif | 68 € / Jahr |
| 2.660 kg | gestaffelter Gewichtstarif | 80 € / Jahr |
| 3.000 kg | gestaffelter Gewichtstarif | 86 € / Jahr |
Zusatzvorteil: 0,25-%-Regelung bei dienstlicher Nutzung
Bei der pauschalen Firmenwagenbewertung können begünstigte reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro mit einem Viertel des Listenpreises angesetzt werden. Umgangssprachlich wird dies als 0,25-Prozent-Regel bezeichnet. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, ist getrennt von der Kfz-Steuer zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen zur E-Auto Kfz-Steuer
Muss man die Steuerbefreiung fürs Elektroauto beim Finanzamt oder Zoll beantragen?
Nein. Die Steuerbefreiung wird bei der Zulassung durch die Kfz-Zulassungsbehörde automatisch auf Basis der Fahrzeugdaten (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Hauptzollamt hinterlegt.
Gilt die 10-jährige Befreiung auch für aus dem Ausland importierte E-Autos?
Ein Import ist nicht automatisch eine neue Erstzulassung im steuerlichen Sinn. Maßgeblich sind Fahrzeugart, ursprüngliches Erstzulassungsdatum und die Voraussetzungen des § 3d KraftStG; diese Daten sollten vor dem Kauf geprüft werden.
Zahlen Elektroautos nach Ablauf der 10 Jahre weniger Steuer als Verbrenner?
Im Beispiel fällt die gewichtsbezogene Steuer niedriger aus als beim verglichenen Benziner. Eine allgemeine Spanne wäre jedoch irreführend, weil Gewicht, Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassungsjahr der verglichenen Fahrzeuge variieren.
Checkliste für den E-Auto-Steuervergleich
- Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Feld 10 prüfen (Code 0004 = Reinelektro).
- Restlaufzeit der Steuerbefreiung beim Kauf eines gebrauchten E-Autos vom Verkäufer schriftlich geben lassen.
- Plug-in-Hybride getrennt mit Hubraum- und CO₂-Anteil berechnen.
- Den Kfz-Steuer-Rechner nutzen, um bis zu 3 Fahrzeuge direkt nebeneinander zu vergleichen.