Ratgeber · Steuern & Gehalt

4.000 Euro brutto in Steuerklasse 3: Wie viel Netto bleibt nach dem Wechsel?

Ein Wechsel in Steuerklasse III erhöht das monatliche Nettogehalt spürbar. Diese Modellrechnung zeigt die genauen Abzüge bei 4.000 Euro Bruttogehalt und erklärt, welche Auswirkungen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung zu beachten sind.

Von Gio Nui Quellen & Rechenweg geprüftAktualisiert am 23. Juli 20269 Min. Lesezeit

Ich verdiene seit diesem Monat 4.000 Euro brutto. Da meine Frau aktuell nicht erwerbstätig ist, haben wir die Steuerklassenkombination III/V gewählt. Wie viel Netto kommt bei mir an und worauf müssen wir achten?

- Markus

Die kurze Antwort

Bei einem Monatsbrutto von 4.000 Euro verbleiben in Steuerklasse III rechnerisch rund 2.946,34 Euro netto auf dem Konto. Die Modellrechnung gilt für das Jahr 2026 bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkasse von 2,9 Prozent, ohne Kirchensteuer und mit einem Kind.

Die Gesamtabzüge belaufen sich auf 1.053,66 Euro. Davon entfallen 207,66 Euro auf die Lohnsteuer und 846,00 Euro auf die vier Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung. Ein Solidaritätszuschlag fällt bei diesem Einkommen in Steuerklasse III nicht an.

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In Steuerklasse III profitiert der Hauptverdiener vom doppelten Grundfreibetrag, was die monatliche Lohnsteuer deutlich senkt.

Welche Annahmen gelten für Markus’ Gehalt?

In Steuerklasse III wird dem erwerbstätigen Ehepartner der Grundfreibetrag beider Partner angerechnet. Für Markus werden 4.000 Euro laufendes monatliches Bruttogehalt (48.000 Euro Jahresbrutto) ohne Sonderzahlungen oder Firmenwagen vorausgesetzt.

4.000 €

Monatliches Bruttogehalt im Hauptjob

Steuerklasse III

Für Verheiratete / eingetragene Lebenspartner

ca. 2.946 €

Monatliches Nettogehalt auf dem Bankkonto

Wie setzen sich die 1.053,66 Euro Abzüge zusammen?

PositionMonatlicher Betrag
Lohnsteuer207,66 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 % Zusatz)350,00 €
Pflegeversicherung (1,8 % als Elternteil)72,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)372,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)52,00 €
Gesamtabzüge1.053,66 €
Nettoauszahlung2.946,34 €

Durch die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Freibeträge fällt die Lohnsteuer mit rund 208 Euro im Vergleich zur Sozialversicherung (846 Euro) gering aus. Die Abgaben für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hängen vom beitragspflichtigen Bruttolohn ab und werden durch die Steuerklasse nicht beeinflusst.

Wie viel mehr Netto bringt Steuerklasse III im Vergleich zu Steuerklasse I / IV?

Ein Vergleich verdeutlicht die Entlastung durch die Steuerklasse III im laufenden Monat bei identischem Bruttogehalt von 4.000 Euro:

Netto in Steuerklasse I (kinderlos)ca. 2.605,50 €
Netto in Steuerklasse III (mit einem Kind)ca. 2.946,34 €
Differenz der Modellrechnungen+ 340,84 €

Warum ist bei Steuerklasse III/V eine Steuererklärung Pflicht?

Wer die Kombination Steuerklasse 3 und 5 wählt, ist gesetzlich verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Da unter dem Jahr sehr wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, prüft das Finanzamt die finale Jahressteuerschuld. Verdient der Partner in Steuerklasse V ebenfalls Geld, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen.

Checkliste vor dem Wechsel in Steuerklasse III

  • Beide Einkommen gemeinsam vergleichen; die oft genannte 60:40-Aufteilung ist nur eine Faustregel und keine gesetzliche Voraussetzung.
  • Rücklagen für eventuelle Steuernachzahlungen bei der Steuererklärung bilden.
  • Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld) beachten.
  • Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse im Nettorechner anpassen.

Verwendete Grundlagen

Bundesministerium der FinanzenProgrammablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026Amtliche Berechnungsformel für Steuerklasse IIIHier ansehen
BundesregierungSozialversicherungswerte 2026Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und BeitragssätzeHier ansehen