Promillerechner 2026 (Blutalkohol- & Abbau-Rechner)

Berechnen Sie Ihren geschätzten Blutalkoholspiegel (BAK) in Promille nach wissenschaftlichen Formeln (Widmark & Watson) und ermitteln Sie die exakte Zeit bis zur Fahrtauglichkeit und Nüchternheit.

1. Getrunkene Getränke auswählen

Bier (0,5 l)
500 ml · 5 Vol.-% (20.0 g Alkohol)
2
Wein / Sekt (0,2 l)
200 ml · 12 Vol.-% (19.2 g Alkohol)
0
Schnaps (4 cl)
40 ml · 40 Vol.-% (12.8 g Alkohol)
0
Cocktail / Longdrink (0,3 l)
300 ml · 15 Vol.-% (36.0 g Alkohol)
0
Eigenes Getränk hinzufügen
0
mlVol.-%

2. Persönliche Angaben (Watson-Formel)

Aktueller Promillewert
Relative Fahruntüchtigkeit
Geschätzter Blutalkoholspiegel (BAK)
0.37

Bei Ausfallerscheinungen oder Unfall: Strafverfahren (§ 316 StGB)

Maximaler Spitzenwert (c₀):0.59
Reiner Alkohol konsumiert:40.0 g
Fahrtauglich (unter 0,5 ‰) in ca.:Bereits erreicht
Vollständig nüchtern (0,0 ‰) in ca.:2.5 Stunden

Gesetzliche Promillegrenzen in Deutschland

0,0 ‰Fahranfänger & unter 21 Jahre (§ 24c StVG)
0,3 ‰Strafbar bei Fahrfehlern / Unfall (§ 316 StGB)
0,5 ‰Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG - 500 € + Fahrverbot)
1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat & Entzug)
1,6 ‰MPU zwingend (auch für Radfahrer!)
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Wie funktioniert die Berechnung des Blutalkohols (BAK)?

Nach dem Konsum von alkoholischen Getränken gelangt der Alkohol über die Schleimhäute des Magens und des Dünndarms in den Blutkreislauf (Resorption). Der resultierende Blutalkoholspiegel wird in Promille (‰) gemessen – das entspricht einem Gramm reinem Alkohol pro Kilogramm Körperflüssigkeit.

Unser Promillerechner verwendet die modifizierte Widmark-Formel in Kombination mit der Watson-Körperwasserformel, die neben Geschlecht und Gewicht auch Größe, Alter und das Magen-Resorptionsdefizit berücksichtigt.

1. Bußgeldkatalog 2026: Alkohol am Steuer im Überblick

PromillewertRechtliche EinstufungKonsequenzen (Bußgeld & Punkte)Fahrverbot / Entzug
0,0 ‰ (Probezeit)Alkoholverbot (§ 24c StVG)250 € Bußgeld + 1 PunktProbezeitverlängerung + Aufbauseminar
Ab 0,3 ‰ (bei Fahrfehlern)Relative Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)Geldstrafe + 3 PunkteFührerscheinentzug (mind. 6 Monate)
Ab 0,5 ‰ (1. Verstoß)Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)500 € Bußgeld + 2 Punkte1 Monat Fahrverbot
Ab 0,5 ‰ (2. Verstoß)Wiederholungstat (§ 24a StVG)1.000 € Bußgeld + 2 Punkte3 Monate Fahrverbot
Ab 1,1 ‰Absolute Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)Geld- oder Freiheitsstrafe + 3 PunkteFührerscheinentzug (meist 1 bis 5 Jahre)
Ab 1,6 ‰ (auch Fahrrad)Straftat + MPU-AnordnungStrafverfahren + MPU-Kosten (> 1.500 €)Führerscheinentzug bis bestandener MPU

2. Alkoholabbau: Warum Hausmittel wie Kaffee oder Duschen wirkungslos sind

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass man den Alkoholabbau durch Trinken von starkem Kaffee, Bewegung an der frischen Luft, Schwitzen in der Sauna oder kaltes Duschen beschleunigen könne. Aus biochemischer Sicht ist dies unmöglich.

Rund 95 bis 98 Prozent des aufgenommenen Alkohols werden über die Leber abgebaut. Das dortige Leberenzym Alkoholdehydrogenase (ADH) arbeitet mit einer konstanten, enzymatisch limitierten Geschwindigkeit von rund 0,10 bis maximal 0,15 Promille pro Stunde. Weder Koffein noch Vitamine können diese Enzymaktivität steigern. Wer nachts um 02:00 Uhr mit 1,5 Promille ins Bett geht, hat morgens um 08:00 Uhr immer noch gefährliche Restalkoholwerte von rund 0,6 bis 0,9 Promille im Blut!

3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen

Gesetze im Internet§ 24a StVG - 0,5-Promille-GrenzeGesetzliche Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten beim Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss.Hier ansehen
Gesetze im Internet§ 316 StGB - Trunkenheit im VerkehrStrafrechtliche Verfolgung bei relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr.Hier ansehen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)Alkohol & Gesundheit (Kenn dein Limit)Informationen zu Alkoholwirkung, Resorption und gesundheitlichen Risiken.Hier ansehen

4. Passende Verwandte Rechner & Tools

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird der Promillewert (BAK) berechnet?
Der Blutalkoholspiegel (BAK in Promille ‰) wird nach der klassischen Widmark-Formel bzw. der präziseren Watson-Formel berechnet: Promille = Reiner Alkohol in Gramm / (Körpergewicht in kg × Reduktionsfaktor r). Für Männer liegt der Reduktionsfaktor r bei ca. 0,68 bis 0,70 und für Frauen bei ca. 0,55 bis 0,60, da Frauen im Schnitt einen geringeren Gesamtkörperwasseranteil haben.
Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?
Der menschliche Körper (vor allem die Leber über das Enzym Alkoholdehydrogenase) baut pro Stunde durchschnittlich 0,10 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Dieser biologische Prozess lässt sich weder durch Kaffee, Schlaf, kalte Duschen noch durch Sport beschleunigen.
Welche Promillegrenzen gelten im deutschen Straßenverkehr?
In Deutschland gilt: 0,0 ‰ für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren (§ 24c StVG). Ab 0,3 ‰ droht bei Fahrfehlern oder Unfällen eine Straftat wegen relativer Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB). Ab 0,5 ‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (mindestens 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot gemäß § 24a StVG). Ab 1,1 ‰ gilt man als absolut fahruntüchtig (Führerscheinentzug, hohe Geldstrafe). Ab 1,6 ‰ ist eine MPU zwingend vorgeschrieben (auch für Fahrradfahrer!).
Gilt eine Promillegrenze auch auf dem Fahrrad oder E-Scooter?
Ja! Für E-Scooter gelten exakt dieselben strengen Grenzwerte wie für Autos (0,5-Promille-Grenze, 0,0 ‰ für Probezeit). Für normale Fahrräder liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 ‰ – bei Überschreitung drohen Führerscheinentzug und eine MPU. Zeigt ein Radfahrer schon ab 0,3 ‰ alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, macht er sich ebenfalls strafbar.