Pflegegrad-Rechner 2026

Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Pflegegrad (1 bis 5) und Ihre Leistungsansprüche auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach dem offiziellen Punktesystem des MDK.

1. MDK-Module selbsteinschätzen

Wählen Sie den Schweregrad pro Modul

Gesamt
50.0 Pkt.
Modul 1: Mobilität (10 %)5.0 Pkt.
Modul 2/3: Kognition & Verhalten (15 %)7.5 Pkt.
Modul 4: Selbstversorgung (40 % - Wichtig!)20.0 Pkt.
Modul 5: Krankheitsbedingte Anforderungen (20 %)10.0 Pkt.
Modul 6: Alltag (15 %)7.5 Pkt.
2. Live-Ergebnis
50.0 Pkt.
Ermittelter Pflegegrad
Pflegegrad 3
Noch 20.0 Pkt. bis Pflegegrad 4
Monatliches Pflegegeld 2026:573 € / M.
Pflegesachleistungen (Pflegedienst):1432 € / M.

Modul-Punkteübersicht

Mobilität (10 %)5.0 Pkt.
Kognition & Verhalten (15 %)7.5 Pkt.
Selbstversorgung (40 %)20.0 Pkt.
Krankheitsanforderungen (20 %)10.0 Pkt.
Alltag (15 %)7.5 Pkt.
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Das Neues Begutachtungsverfahren (NBA) nach § 15 SGB XI

Seit der Pflegereform richtet sich die Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5) nicht mehr nach dem minütlichen Zeitaufwand, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.

Unser Pflegegrad-Rechner orientiert sich an den Richtlinien des Medizinischen Dienstes (MD) und berechnet Ihre voraussichtliche Gesamtpunktezahl sowie die dazugehörigen monatlichen Leistungen der Pflegekasse für 2026.

1. Übersicht: Pflegegrade, Punktzahlen & Geldleistungen 2026

PflegegradErforderliche PunktezahlPflegegeld (Angehörige)Sachleistung (Pflegedienst)
Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Pkt.0 € (125 € Entlastung)0 € (125 € Entlastung)
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Pkt.332 € / Monat761 € / Monat
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Pkt.573 € / Monat1.432 € / Monat
Pflegegrad 470 bis unter 90 Pkt.765 € / Monat1.778 € / Monat
Pflegegrad 590 bis 100 Pkt.973 € / Monat2.200 € / Monat

2. Gesetzliche Quellen & Referenzen

Gesetze im Internet§ 15 SGB XI - Ermittlung des PflegegradesGesetzliche Vorgaben zur Gewichtung der 6 Begutachtungsmodule.Hier ansehen
Medizinischer Dienst BundMDK-Begutachtungsrichtlinien (BRi)Offizielles Handbuch des MDK zur Durchführung von Pflegegutachten.Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Pflegegrad wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) im Rahmen des Neuen Begutachtungsverfahrens (NBA nach § 15 SGB XI) ermittelt. Dabei werden Punkte in 6 verschiedenen Modulen vergeben und gewichtet.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 für die einzelnen Pflegegrade?
Ab 2026 gelten folgende monatliche Pflegegeldsätze für die häusliche Pflege durch Angehörige: Pflegegrad 1: 0 Euro (nur 125 Euro Entlastungsbetrag), Pflegegrad 2: 332 Euro, Pflegegrad 3: 573 Euro, Pflegegrad 4: 765 Euro, Pflegegrad 5: 973 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld wird überwiesen, wenn die Pflege selbstständig von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause durchgeführt wird. Pflegesachleistungen stehen zur Verfügung, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird.