Wie funktioniert die Lohnpfändung in Deutschland?
Erleidet ein Schuldner eine Lohnpfändung oder Gehaltspfändung, stellt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zu. Drittschuldner ist in diesem Fall der Arbeitgeber. Er ist gesetzlich verpflichtet, das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers gemäß derPfändungsfreigrenzentabelle nach § 850c ZPO aufzuteilen.
Ein Teil des Lohns verbleibt dem Arbeitnehmer zur Sicherung des Existenzminimums (unpfändbarer Betrag). Nur der darüber hinausgehende pfändbare Teil wird direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen.
Bundesministerium der Justiz§ 850c ZPO - PfändungsfreigrenzenGesetzliche Grundlage für die Berechnung der unpfändbaren Beträge bei Arbeitseinkommen je nach Anzahl der Unterhaltspflichten.Hier ansehen
VerbraucherzentraleSchutz durch P-KontoJeder Verbraucher hat das gesetzliche Recht, sein Girokonto jederzeit kostenfrei in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen.Hier ansehen
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Der monatliche Grundfreibetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt seit dem 1. Juli 2024 bei 1.491,75 Euro (gültig auch für 2025/2026). Bei Unterhaltspflichten (z. B. für Kinder oder Ehepartner) erhöht sich dieser Freibetrag schrittweise.
Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?
Ein P-Konto ist ein normales Girokonto, das durch einen Antrag bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wurde. Dadurch wird das Guthaben bis zur Höhe des gesetzlichen Freibetrags automatisch vor einer Kontopfändung geschützt, ohne dass Sie bei jedem Pfändungsbeschluss zum Gericht laufen müssen.
Welche Einkünfte sind unpfändbar?
Nicht alle Einkünfte dürfen gepfändet werden. Vollständig unpfändbar sind beispielsweise Zweckleistungen wie das Pflegegeld, die Erziehungsgeld/Elterngeld im gesetzlichen Rahmen sowie Aufwandsentschädigungen. Gefahrenzulagen und Überstundenvergütungen sind zumindest teilweise geschützt.