Wie funktioniert die Pendlerpauschale 2026 nach dem EStG?
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) erlaubt es Arbeitnehmern, die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit als Werbungskosten in der Steuererklärung (Anlage N) geltend zu machen und so die persönliche Einkommensteuer zu senken.
Einheitlicher Satz von 0,38 € pro Kilometer
Pauschale pro vollem Kilometer der einfachen Wegstrecke (ab dem 1. km).
Werbungskostenpauschale. Erst Beträge darüber hinaus senken die Steuerlast spürbar.
Maximalbetrag pro Jahr für Fahrten mit ÖPNV, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wurde das bisherige Stufenmodell (0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich ein Satz von 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. Kilometer, um alle Pendler gleichwertig zu entlasten.
Wichtige Regeln der Entfernungspauschale
- Einfache Entfernung: Es wird nur die einfache kürzeste Wegstrecke (eine Fahrtrichtung) angerechnet, nicht die Gesamtkilometer für Hin- und Rückfahrt.
- Verkehrsmittelunabhängig: Die Pauschale gilt gleichermaßen für Pkw, Motorrad, Fahrrad, ÖPNV, Fahrgemeinschaften oder Fußgänger. Ob Sie laufen oder mit dem E-Auto fahren, spielt steuerlich keine Rolle.
- Kein Kostennachweis nötig: Für Fahrten mit dem eigenen Pkw (ohne Limit) oder anderen Verkehrsmitteln bis 4.500 € im Jahr müssen keine Tankquittungen oder Fahrkarten gesammelt werden.
Verhältnis zum Werbungskosten-Pauschbetrag
Das Finanzamt zieht bei allen Arbeitnehmern automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen ab, selbst wenn keine Kosten entstanden sind. Eine echte zusätzliche Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale entsteht daher erst, wenn Ihre Gesamtausgaben (Pendlerpauschale + Homeoffice-Pauschale + sonstige Arbeitsmittel) diesen Freibetrag von 1.230 € überschreiten.
Offizielle Grundlagen
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Homeoffice-Tage und Pendlerpauschale kombinieren?
An Tagen, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Für diese Tage greift jedoch die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 € im Jahr).
Wie viele Arbeitstage akzeptiert das Finanzamt?
Bei einer 5-Tage-Woche werden typischerweise bis zu 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr ohne gesonderten Nachweis vom Finanzamt anerkannt (abzüglich Urlaubs- und Krankheitstagen sowie Homeoffice-Tagen).