Mutterschaftsgeld-Rechner 2026

Ermitteln Sie schnell und übersichtlich, wie viel Mutterschaftsgeld Ihnen zusteht und für welchen Zeitraum (Mutterschutz) die Zahlungen erfolgen.

Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

Mutterschutz-Timeline

06.10.2026

Beginn Mutterschutz (6 Wochen vorher)

17.11.2026

Errechneter Entbindungstermin

12.01.2027

Ende Mutterschutz (8 Wochen nachher)

Gesamtes Mutterschaftsgeld (ca.)7.920,00
Von der Krankenkasse (13,00 €/Tag)1.287,00
Arbeitgeberzuschuss (67,00 €/Tag)6.633,00
Insgesamt erhalten Sie Mutterschaftsgeld für 99 Tage. Die Dauer kann sich bei abweichendem Geburtsdatum noch leicht verschieben.

So setzt sich das Einkommen im Mutterschutz zusammen

Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist dürfen Schwangere und junge Mütter in der Regel nicht arbeiten. Um in dieser Zeit finanzielle Nachteile auszugleichen, wird das sogenannte Mutterschaftsgeld gezahlt. Es soll das bisherige Nettoeinkommen für den Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt zu 100 % ersetzen.

Die Auszahlung erfolgt in den meisten Fällen durch zwei verschiedene Stellen, was auf der Lohnabrechnung manchmal zu Verwirrung führt.

§ 24i SGB VHöhe des KrankenkassenanteilsDie gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag aus, sofern die Frau dort mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist.Hier ansehen
§ 20 MuSchGBerechnung des ArbeitgeberzuschussesDer Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Nettoentgelt und den 13 Euro (auch wenn die Frau privat versichert ist und die 13 € gar nicht von der Kasse erhält).Hier ansehen

Die Sonderfälle: Privat- und Familienversicherte

Ein häufiges Missverständnis beim Mutterschaftsgeld entsteht bei Frauen, die privat krankenversichert (PKV) oder gesetzlich familienversichert (z. B. in einem Minijob über den Ehemann) sind.

Diese Frauen erhalten kein kalendertägliches Mutterschaftsgeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Stattdessen können sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn ein einmaliges Mutterschaftsgeld beantragen. Dieses ist auf maximal 210 Euro gedeckelt. Der Arbeitgeberzuschuss bleibt davon unberührt und wird vom Unternehmen ganz normal ausgezahlt. Grundlage für den Zuschuss bleibt die fiktive Annahme, die Kasse würde 13 Euro pro Tag zahlen – der Arbeitgeber zahlt also weiterhin nur den Betrag, der über 13 Euro Netto am Tag hinausgeht.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?
Gesetzlich Pflichtversicherte erhalten bis zu 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse. Den Restbetrag bis zum durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Bei privat- oder familienversicherten Frauen (z. B. im Minijob) zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einmalig bis zu 210 Euro, während der Arbeitgeber ebenfalls den Zuschuss zahlt.
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel für sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, für den Entbindungstag selbst und für acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Falls das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld im Minijob?
Ja, auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, wenn ihr durchschnittlicher Nettolohn (bzw. 1/30 davon) 13 Euro am Tag übersteigt. Eine Frau mit einem 538-Euro-Minijob hat einen Tagesverdienst von ca. 17,93 Euro. Der Arbeitgeber zahlt dann die Differenz von 4,93 Euro pro Tag. Zusätzlich kann beim BAS das einmalige Mutterschaftsgeld von max. 210 Euro beantragt werden, falls man familienversichert ist.