
1.800 Euro netto: Wie viel zahlen Krankenkasse und Arbeitgeber?
Anna rechnet 60 Euro Tagesnetto, 13 Euro Kassenanteil und 47 Euro Arbeitgeberzuschuss und erklärt schwankende Kalendermonate.
Artikel lesenBerechnen Sie für ein monatliches Gehalt den Anteil der Krankenkasse oder des Bundesamts, den Arbeitgeberzuschuss und die geplante Leistung während der Schutzfrist.
Die letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate
Der Rechner bildet ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis mit Monatslohn ab. Selbstständigkeit, Arbeitslosengeld, mehrere Arbeitgeber und Elternzeit benötigen eine eigene Prüfung.
Aus den drei Nettolöhnen ergibt sich ein durchschnittliches Netto von 60,00 € pro Kalendertag. Für die geplante Schutzfrist von 99 Tagen ergibt das zusammen 5.940,00 €.
Das Netto der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate wird addiert und bei Monatslohn durch 90 Tage geteilt.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro täglich. Die Differenz zum durchschnittlichen Tagesnetto trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Eine frühere oder spätere Geburt kann die endgültige Zahl der Schutztage verändern. Nicht verbrauchte Tage vor einer Frühgeburt werden nach der Geburt angehängt.
Das Ergebnis ist eine Planungshilfe für den Standardfall. Maßgeblich sind die Abrechnung des Arbeitgebers sowie die Entscheidung von Krankenkasse oder Bundesamt für Soziale Sicherung.
Bei monatlicher Abrechnung zählt das Netto der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Beginnt die Frist beispielsweise im August, sind regelmäßig Mai, Juni und Juli maßgeblich. Der Arbeitgeber ermittelt daraus den kalendertäglichen Durchschnitt.
Für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch zahlt die Krankenkasse höchstens 13 Euro je Kalendertag. Ist das durchschnittliche Tagesnetto höher, zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich die Differenz als Zuschuss.
Arbeitnehmerinnen ohne eigenen gesetzlichen Krankengeldanspruch können beim Bundesamt für Soziale Sicherung Mutterschaftsgeld von insgesamt höchstens 210 Euro beantragen. Ein möglicher Arbeitgeberzuschuss wird davon getrennt berechnet.
Die Vorschau nimmt eine Geburt am errechneten Termin an. Kommt das Kind früher, werden nicht verbrauchte Tage der vorgeburtlichen Schutzfrist grundsätzlich nach der Geburt angehängt. Bei späterer Geburt verlängert sich der Zeitraum vor der Geburt.
Selbstständige, Beamtinnen, Arbeitslose, mehrere Arbeitgeber, ein endendes Arbeitsverhältnis und eine neue Schwangerschaft während Elternzeit folgen teilweise anderen Regeln. Auch die Einordnung variabler Entgeltbestandteile kann von der Lohnart abhängen.
Maßgeblich ist grundsätzlich das durchschnittliche kalendertägliche Netto der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Sie zahlt höchstens 13 Euro je Kalendertag. Liegt das durchschnittliche Tagesnetto darüber, kommt grundsätzlich der Arbeitgeberzuschuss hinzu.
Regelmäßig sechs Wochen vor, am Tag der Geburt und acht Wochen danach. In bestimmten Fällen beträgt die Frist nach der Geburt zwölf Wochen.
Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind werden auf Elterngeld angerechnet; betroffene Lebensmonate gelten bei der gebärenden Person als Basiselterngeld-Monate.