Übergangsbereich · Deutschland 2026

Midijob-Rechner 2026: Sozialabgaben und Netto berechnen

Berechnen Sie den reduzierten Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, die Lohnsteuer und das geschätzte Netto zwischen 603,01 und 2.000 Euro Monatsbrutto.

DRV-Formel geprüft Faktor F 0,6619 Lokal berechnet
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Monatsverdienst

Regelmäßiges Brutto im Übergangsbereich

603,01 €2.000 €
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Steuermerkmale

Für die Netto-Schätzung

Steuerklasse
3

Sozialversicherung

Krankenkasse und Pflegeversicherung

Pflegeversicherung
Ergebnis verstehen

Was bedeuten diese Zahlen?

Bei 1.200,00 € Brutto wird Ihr eigener Sozialversicherungsanteil nicht aus dem vollen Lohn, sondern aus 854,69 € berechnet. Die Lohnsteuer folgt weiterhin Ihren Steuermerkmalen.

Gleitender Arbeitnehmeranteil

Der Arbeitnehmeranteil steigt von nahezu null bei 603,01 Euro bis zum regulären Anteil bei 2.000 Euro. Aktuell sind es 180,77 €.

Volle soziale Absicherung

Die Beitragsentlastung verringert nicht das rentenrechtlich berücksichtigte Arbeitsentgelt. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen regulär.

Netto ist eine Schätzung

Einmalzahlungen, mehrere Beschäftigungen, Freibeträge und besondere Versicherungsfälle können die tatsächliche Abrechnung verändern.

Der Übergangsbereich gilt nur, wenn das regelmäßige Gesamtentgelt aus den zu berücksichtigenden Beschäftigungen zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt.

Mehr als ein einfacher Netto-Rechner

Was der Midijob-Rechner 2026 getrennt berechnet

Ein Midijob ist voll sozialversicherungspflichtig, entlastet Beschäftigte aber auf der Beitragsseite. Deshalb berechnet dieses Werkzeug zuerst die zwei gesetzlich vorgeschriebenen Bemessungsgrundlagen. Erst danach werden Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Lohnsteuer ermittelt. So bleibt sichtbar, woher jeder Abzug stammt.

Übergangsbereich 2026: 603,01 bis 2.000 Euro

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die dynamische Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro. Ein regelmäßiger Monatslohn ab 603,01 Euro liegt deshalb im Übergangsbereich, solange er 2.000 Euro nicht überschreitet. Bei mehreren Beschäftigungen ist nicht jeder Vertrag isoliert zu betrachten; entscheidend kann das zusammengerechnete Arbeitsentgelt sein.

603,01 €

Untergrenze des Übergangsbereichs 2026.

2.000 €

Obergrenze einschließlich.

0,6619

Amtlicher Faktor F für 2026.

Warum es zwei Bemessungsgrundlagen gibt

Die erste beitragspflichtige Einnahme bestimmt den gesamten Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen schulden. Die zweite, niedrigere Einnahme dient ausschließlich der Berechnung des Arbeitnehmeranteils. Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zum Gesamtbeitrag. Dadurch beginnt der eigene Anteil knapp oberhalb der Minijob-Grenze nahezu bei null und steigt bis 2.000 Euro gleichmäßig auf den regulären Wert.

Verkürzte DRV-Formel 2026Gesamt-BE = 1,1459372226 × Arbeitsentgelt - 291,8744452399Arbeitnehmer-BE = 1,43163922691 × Arbeitsentgelt - 863,2784538207

Bei 1.200 Euro ergeben sich damit 1.083,25 Euro für den Gesamtbeitrag und 854,69 Euro für den Arbeitnehmeranteil. Genau diese amtlichen Kontrollwerte sind im Rechentest hinterlegt.

Sozialversicherung und Rentenanspruch

Midijobber sind grundsätzlich in allen vier Zweigen der Sozialversicherung versichert. Die reduzierten eigenen Beiträge führen nicht zu einer entsprechend niedrigeren gesetzlichen Rente: Für die Rentenberechnung wird das volle Arbeitsentgelt gemeldet. Das unterscheidet den Midijob wesentlich von einer bloßen pauschalen Abgabenrechnung.

In der Pflegeversicherung berücksichtigt der Rechner Sachsen, den Zuschlag für Kinderlose ab 23 sowie die Abschläge ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind unter 25. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls angepasst werden.

Warum Netto und Beitragsentlastung nicht dasselbe sind

Die Beitragsentlastung beschreibt nur die Differenz zwischen dem reduzierten und einem regulären Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden davon getrennt berechnet. Besonders in Steuerklasse V oder VI kann deshalb trotz Midijob-Regelung Lohnsteuer entstehen.

Grenzen der Online-Berechnung

Schwankender Lohn, Einmalzahlungen, mehrere Arbeitgeber, Kurzarbeit, Auszubildende, Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze und private Krankenversicherung benötigen eine gesonderte Beurteilung. Der Rechner bildet einen gleichmäßigen Monatslohn in einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab.

Offizielle Grundlagen

Formel, Grenzen und Beitragstragung

Deutsche RentenversicherungÜbergangsbereich 2026Grenzen, Faktor F, Formeln und amtliche KontrolltabelleHier ansehen
Bundesministerium für Arbeit und SozialesMidi-JobsGrundprinzip der gleitenden Arbeitnehmer- und ArbeitgeberbeiträgeHier ansehen
Bundesministerium der Justiz§ 20 SGB IVGesetzliche Definition und Berechnungsformeln des ÜbergangsbereichsHier ansehen
Deutsche RentenversicherungBeiträge 2026Beitragssätze, Pflegeversicherung und Aufteilung der BeitragslastHier ansehen

Häufig gestellte Fragen

Was ist 2026 ein Midijob?

Ein Midijob liegt grundsätzlich vor, wenn das regelmäßige monatliche Gesamtarbeitsentgelt mehr als 603 Euro und höchstens 2.000 Euro beträgt. Bei mehreren Beschäftigungen ist die maßgebliche Summe zu prüfen.

Wie hoch ist der Faktor F 2026?

Der Faktor F beträgt 2026 genau 0,6619. Er fließt in die gesetzliche Formel für die reduzierte beitragspflichtige Einnahme ein.

Ist ein Midijob steuerfrei?

Nein. Der Übergangsbereich reduziert die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, nicht automatisch die Lohnsteuer. Ob Lohnsteuer anfällt, hängt insbesondere von Brutto, Steuerklasse und weiteren Steuermerkmalen ab.

Bekomme ich wegen der geringeren Beiträge weniger Rente?

Nein. Für die spätere Rentenberechnung wird bei einem Midijob das volle Arbeitsentgelt berücksichtigt, obwohl der Beschäftigte reduzierte Rentenversicherungsbeiträge zahlt.

Was passiert bei genau 2.000 Euro?

Bei 2.000 Euro endet die Entlastung: Beide Bemessungsgrundlagen entsprechen dem vollen Arbeitsentgelt und der Arbeitnehmer trägt den regulären Beitragsanteil.

Werden mehrere Jobs zusammengerechnet?

Ja, mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen sind grundsätzlich gemeinsam zu beurteilen. Auch die Kombination mit einem Minijob oder einer Hauptbeschäftigung kann den Status verändern.