Kurzarbeitergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen während der Kurzarbeit inklusive des KUG-Zuschusses der Bundesagentur für Arbeit.

Kurzarbeit Angaben

Regelgehalt und Gehalt während Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit steuerfrei ausgezahlt (unterliegt dem Progressionsvorbehalt).
Geschätztes Auszahlungsnetto Gesamt 67 % KUG-Satz
1.811,95
Davon Kurzarbeitergeld von der Agentur: + 726,95

Detaillierte Gehaltsberechnung

Netto-Gehalt für gearbeitete Zeit1.085,00
+ Kurzarbeitergeld (67 %)+ 726,95
Gesamtes Nettoeinkommen im Monat1.811,95
Steuererklärungspflicht: Wer im Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhält, ist verpflichtet, für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Was ist das Kurzarbeitergeld (KUG)?

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine wichtige Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es soll bei vorübergehendem Arbeitsausfall (z. B. durch wirtschaftliche Krisen oder Lieferengpässe) Kündigungen vermeiden und Arbeitsplätze in Unternehmen sichern.

Der Arbeitgeber zahlt während der Kurzarbeit nur das Gehalt für die tatsächlich gearbeiteten Stunden (Ist-Entgelt), während die Arbeitsagentur den Verdienstausfall teilweise ersetzt. Unser KUG-Rechner ermittelt Ihre genaue Auszahlungssumme.

1. Die KUG-Leistungssätze im Vergleich

Arbeitnehmer-KategorieKUG-Satz vom NettoausfallVoraussetzung
Arbeitnehmer ohne Kinder60 % des NettoausfallsKein Kinderfreibetrag auf ELStAM
Arbeitnehmer mit Kinder(n)67 % des NettoausfallsMindestens 0,5 Kinderfreibetrag eingetragen

2. Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Obwohl das Kurzarbeitergeld steuerfrei ausgezahlt wird, erhöht es den Steuersatz für Ihr restliches steuerpflichtiges Einkommen. Man spricht vom sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb kommt es bei der Jahressteuererklärung häufig zu geringen Steuernachzahlungen.

3. Gesetzliche Quellen & Referenzen

Bundesagentur für Arbeit§ 105 SGB III - Höhe des KurzarbeitergeldesDie gesetzliche Regelung zur Berechnung des KUG mit 60 % bzw. 67 % des pauschalierten Nettoentgeltausfalls.Hier ansehen
FinanzministeriumProgressionsvorbehalt (§ 32b EStG)Erklärung zur steuerlichen Behandlung von Lohnersatzleistungen im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?
Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 % der Nettoentgeltdifferenz (Ausfallnetto) zwischen dem regulären Gehalt und dem Gehalt im Kurzarbeitsmonat. Für Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind mit Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben, erhöht sich der Satz auf 67 %.
Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet, dass es zur Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes für das übrige zu versteuernde Einkommen hinzugerechnet wird, was bei der Jahressteuererklärung zu einer Steuernachforderung führen kann.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Die reguläre Höchstbezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 104 SGB III bis zu 12 Monate. Bei außergewöhnlichen Krisenlagen kann die Bundesregierung diese Dauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern.
Bin ich bei Kurzarbeitergeld zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ja, wer im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld) bezogen hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.