
3.000 Euro brutto: Wie viel Krankengeld bleibt netto 2026?
Markus rechnet 70 Prozent Brutto, 90 Prozent Netto und die Abzüge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vollständig durch.
Artikel lesenSchätzen Sie das Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung. Der Rechner zeigt nicht nur die Auszahlung, sondern auch, welche gesetzliche Grenze das Ergebnis bestimmt.
Regelmäßiges Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Das Netto entnehmen Sie am besten der letzten vollständigen Abrechnung. Der Rechner ermittelt es nicht erneut aus der Steuerklasse.
Aus 3.000,00 € Brutto und 2.060,00 € Netto ergibt sich zunächst ein tägliches Krankengeld von 61,80 €. Nach Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben geschätzt 1.624,10 € für 30 Kalendertage.
Der niedrigste gesetzliche Vergleichswert begrenzt das Krankengeld. Dadurch ersetzt es das vorherige Netto nie vollständig.
Von der Auszahlung wird keine Lohnsteuer einbehalten. Krankengeld unterliegt jedoch regelmäßig dem Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuererklärung.
Krankengeld wird kalendertäglich berechnet. Für einen vollen Monat rechnet die Krankenkasse typischerweise mit 30 Tagen.
Der Rechner bildet den Regelfall eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers mit festem Monatslohn ab. Stundenlohn, mehrere Beschäftigungen, Kurzarbeit, Elternzeit oder besondere Einmalzahlungen können eine individuelle Kassenberechnung erfordern.
Die Grundlage ist der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltzeitraum. Bei einem festen Monatsgehalt wird das laufende Brutto und Netto auf Kalendertage umgerechnet. Beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate können über einen täglichen Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt werden.
Beide Werte werden unabhängig berechnet. Der niedrigere Betrag begrenzt das tägliche Krankengeld. Zusätzlich darf der Betrag das regelmäßige kalendertägliche Netto nicht überschreiten und das beitragspflichtige Brutto wird höchstens bis zur Krankenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Diese beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro.
Vom Brutto-Krankengeld gehen keine Beiträge zur Krankenversicherung ab. Beschäftigte beteiligen sich aber regelmäßig an der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Kinderlosenzuschlag und Beitragsabschläge für mehrere Kinder können den Pflegeversicherungsanteil verändern.
Variable Stundenlöhne, mehrere Arbeitgeber, Kurzarbeit, Sachbezüge und Einmalzahlungen mit besonderer beitragsrechtlicher Behandlung können den Bemessungszeitraum verändern. Der Rechner ist für einen prüfbaren Regelfall gedacht; verbindlich bleibt der Bescheid der Krankenkasse.
Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des maßgeblichen Nettoentgelts. Weitere gesetzliche Obergrenzen sind zu beachten.
Versicherte tragen regelmäßig Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ein eigener Krankenversicherungsbeitrag wird vom Krankengeld nicht abgezogen.
Bei Arbeitnehmern beginnt die Zahlung im Regelfall nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sonderfälle können abweichen.
Es wird nicht direkt besteuert, unterliegt aber regelmäßig dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.