Gesundheit · SGB V 2026

Krankengeld-Rechner 2026: Auszahlung & Lücke berechnen

Berechnen Sie exakt, wie viel Krankengeld Ihnen nach 6 Wochen Krankheit zusteht. Unter Berücksichtigung der neuen Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €) und aller gesetzlichen Sozialabzüge (§ 47 SGB V).

§ 47 SGB V BBG 5.812,50 € Lokal berechnet

Ihre Entgeltdaten

Brutto, Netto und Einmalzahlungen.

Das gesetzliche Krankengeld greift in der Regel nach 6 Wochen Lohnfortzahlung. Für 2026 gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € pro Monat.

Netto-Krankengeld (Auszahlung)1.815,39 €

Täglich 60,51 € pro Kalendertag

Brutto-Krankengeld (vor Abzügen)2.070,00 €
Abzüge (Rente, PV, Arbeitslosenv.)- 254,61 €
Ihre monatliche Einkommenslücke484,61 €
Begrenzender Faktor90 % des Nettoentgelts
Ihre Angaben bleiben in diesem Browser.
Ergebnis verstehen

Was bedeuten diese Zahlen?

Das Brutto-Krankengeld beträgt im Monat (30 Tage) 2.070,00 €. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 254,61 € ergibt sich ein Netto-Auszahlungsbetrag von 1.815,39 €. Ihnen fehlen im Krankheitsfall monatlich ca. 484,61 € im Vergleich zu Ihrem vorherigen Nettoentgelt.

Berechnung

Es werden 70 % des Bruttoentgelts und 90 % des Nettoentgelts verglichen. Der niedrigere Wert bildet das Brutto-Krankengeld, gedeckelt durch die BBG.

Abzüge

Aus dem Krankengeld müssen Sie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Die Krankenversicherung ist in dieser Zeit beitragsfrei.

Lücke

Die Einkommenslücke zeigt, wie viel Geld Ihnen monatlich im Portemonnaie fehlt. Um diese zu schließen, kann eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.

Keine Steuerberatung: Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz für das restliche Einkommen erhöhen.

Grundlagen verstehen

Wie wird das Krankengeld 2026 berechnet?

Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es springt ein, wenn Sie wegen derselben Krankheit länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind und die gesetzliche Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet. Die genaue Berechnung ist in § 47 SGB V streng geregelt.

Regeln und Höchstbetrag

70 %

vom regelmäßigen Bruttoentgelt.

90 %

vom regelmäßigen Nettoentgelt (Maximalwert).

135,63 €

Höchstes gesetzliches Brutto-Krankengeld pro Tag in 2026.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der niedrigere der beiden berechneten Werte (70 % Brutto oder 90 % Netto) Ihr Brutto-Krankengeld bildet. Dieser Wert wird pauschal durch 30 geteilt, um den Tagesbetrag zu erhalten.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Es gibt einen absoluten Höchstbetrag: Einkommensteile, die über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegen, fließen nicht in die Berechnung ein. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich das Höchst-Krankengeld von ca. 135,63 Euro brutto pro Tag.

Abzüge der Sozialversicherung

Vom errechneten Brutto-Krankengeld müssen Sie weiterhin Sozialabgaben zahlen. Die Krankenkasse behält diese automatisch ein und überweist Ihnen das Netto-Krankengeld. Die Abzüge betragen:

  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: ca. 1,7 % (für Eltern) bzw. 2,3 % (für Kinderlose)

Während des Krankengeldbezugs müssen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) zahlen.

Häufige Fehler beim Krankengeld

Zwei der größten Stolpersteine beim Krankengeldbezug:

1. Lückenlose Krankschreibung verpasst: Krankengeld wird nur gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich festgestellt wird. Endet die AU an einem Freitag, muss die Folgebescheinigung spätestens am Montag ausgestellt werden (§ 46 SGB V). Eine Lücke führt zum Verlust des Anspruchs!

2. Maximaldauer überschritten: Krankengeld wird wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Nach Abzug der 6 Wochen Lohnfortzahlung bleiben real 72 Wochen Auszahlung. Danach droht die „Aussteuerung“.

Offizielle Grundlagen

Bundesministerium der Justiz§ 47 SGB VHöhe und Berechnung des Krankengeldes nach dem Fünften SozialgesetzbuchHier ansehen
BundesregierungSozialversicherungs-Rechengrößen 2026Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 in der gesetzlichen KrankenversicherungHier ansehen

Häufig gestellte Fragen

Muss ich das Krankengeld in der Steuererklärung angeben?

Krankengeld ist zwar komplett steuerfrei, es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Das Krankengeld erhöht den Steuersatz für Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 Euro Krankengeld bezogen hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Wie erfolgt die Auszahlung durch die Krankenkasse?

Das Krankengeld wird nicht pauschal am Monatsende für den Folgemonat gezahlt, sondern immer rückwirkend bis zu dem Tag, an dem der Arzt Sie zuletzt krankgeschrieben hat.

Bekommen auch Selbstständige Krankengeld?

Hauptberuflich Selbstständige in der GKV haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld (Beitragssatz 14,0 %). Sie können das Krankengeld jedoch absichern, indem sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % wählen.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit (ALG I)?

Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld I krank wird, erhält in den ersten 6 Wochen weiterhin ALG I. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in exakt gleicher Höhe weiter.