Kinderzuschlag-Rechner 2026 (§ 6a BKGG)

Prüfen Sie mit dem offiziellen Berechnungsmodell 2026, ob Sie Anspruch auf bis zu297 € pro Kind und Monat haben und sich von Kita-Gebühren befreien lassen können.

1. Familiensituation & Einkommen

2. Ihr Kinderzuschlag (KiZ)
Anspruch wahrscheinlich
Voraussichtlicher monatlicher Anspruch
295,65

entspricht ca. 147,825 € pro Kind (max. 297 € / Kind)

Reguläres Kindergeld (255 € / Kind):+ 510,00
Gesamte monatliche Familienförderung:805,65 € / Monat

Automatische Zusatzvorteile bei KiZ-Bezug:

  • Befreiung von Kita-Gebühren: Komplette Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII.
  • Schulbedarfspaket (BuT): Bis zu 195 € pro Schuljahr für Schulmaterialien.
  • Kostenloses Schulmittagessen: 100 % Kostenübernahme in Schule & Kita.
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen

Der Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a BKGG ist eine staatliche Leistung für berufstätige Eltern, die zwar genug für ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, bei denen das Geld jedoch nicht ganz für die gesamte Familie reicht.

Mit dem Kinderzuschlag von bis zu 297 € pro Monat und Kind (zusätzlich zum regulären Kindergeld von 255 €) soll verhindert werden, dass Familien Bürgergeld beantragen müssen.

1. Mindesteinkommen & Einkommensgrenzen 2026 im Überblick

Um Kinderzuschlag erhalten zu können, müssen Eltern ein gesetzliches Mindesteinkommen aus eigener Arbeit (z. B. Gehalt, Krankengeld, Elterngeld, Selbstständigkeit) erzielen:

HaushaltstypGesetzliches MindesteinkommenMaximaler KinderzuschlagKindergeld 2026
Alleinerziehend mit 1 Kindmind. 600 € Bruttobis zu 297 € / Monat255 € / Monat
Paar mit 1 Kindmind. 900 € Bruttobis zu 297 € / Monat255 € / Monat
Paar mit 2 Kindernmind. 900 € Bruttobis zu 584 € / Monat510 € / Monat
Paar mit 3 Kindernmind. 900 € Bruttobis zu 876 € / Monat765 € / Monat

2. Wichtige Zusatzleistungen: Bildung und Teilhabe (BuT) & Kita-Befreiung

Der Erhalt des Kinderzuschlags eröffnet Familien den Zugang zu wertvollen Nebenleistungen:

3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen

Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse)§ 6a BKGG - KinderzuschlagOffizielle Voraussetzungen, Antragsformulare und Merkblätter der Familienkasse.Hier ansehen
Bundesfamilienministerium (BMFSFJ)Familienportal: Kinderzuschlag & Bildungs- und TeilhabepaketInformationen des Ministeriums zu finanziellen Hilfen für Familien und Alleinerziehende.Hier ansehen

4. Passende Verwandte Rechner & Tools

Kindergeld-Rechner 2026

Reguläres Kindergeld (255 €) und Kinderfreibetrag (Günstigerprüfung) berechnen.

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Wohngeld-Rechner 2026

Mietzuschuss prüfen – Wohngeld kann parallel zum Kinderzuschlag bezogen werden!

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Bürgergeld-Rechner 2026

Regelbedarfsstufen und Kosten der Unterkunft nach SGB II vergleichen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ)?
Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Eltern, die: 1. Für ihr im Haushalt lebendes Kind Kindergeld beziehen, 2. Das Mindesteinkommen von 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Paare) brutto monatlich erreichen, 3. Mit ihrem eigenen Einkommen, dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der Familie decken können, sodass kein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Der maximale Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat. Der genaue Betrag wird individuell berechnet und verringert sich schrittweise, wenn das Elterneinkommen den eigenen Elternbedarf übersteigt.
Welche zusätzlichen Vorteile bringt der Bezug von Kinderzuschlag?
Wer Kinderzuschlag erhält, profitiert automatisch von erheblichen Zusatzleistungen: 1. Vollständige Befreiung von den Kita-Gebühren nach § 90 SGB VIII, 2. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), wie das Schulbedarfspaket (bis zu 195 € pro Schuljahr), kostenloses Schul- und Kita-Mittagessen sowie Kostenübernahme für Klassenfahrten.
Wo wird der Kinderzuschlag beantragt?
Der Kinderzuschlag wird bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Dies kann vollständig digital online über das Portal 'KiZ-Lotsen' bzw. 'Familienkasse Direkt' erfolgen.