Finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen
Der Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a BKGG ist eine staatliche Leistung für berufstätige Eltern, die zwar genug für ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen, bei denen das Geld jedoch nicht ganz für die gesamte Familie reicht.
Mit dem Kinderzuschlag von bis zu 297 € pro Monat und Kind (zusätzlich zum regulären Kindergeld von 255 €) soll verhindert werden, dass Familien Bürgergeld beantragen müssen.
1. Mindesteinkommen & Einkommensgrenzen 2026 im Überblick
Um Kinderzuschlag erhalten zu können, müssen Eltern ein gesetzliches Mindesteinkommen aus eigener Arbeit (z. B. Gehalt, Krankengeld, Elterngeld, Selbstständigkeit) erzielen:
| Haushaltstyp | Gesetzliches Mindesteinkommen | Maximaler Kinderzuschlag | Kindergeld 2026 |
|---|---|---|---|
| Alleinerziehend mit 1 Kind | mind. 600 € Brutto | bis zu 297 € / Monat | 255 € / Monat |
| Paar mit 1 Kind | mind. 900 € Brutto | bis zu 297 € / Monat | 255 € / Monat |
| Paar mit 2 Kindern | mind. 900 € Brutto | bis zu 584 € / Monat | 510 € / Monat |
| Paar mit 3 Kindern | mind. 900 € Brutto | bis zu 876 € / Monat | 765 € / Monat |
2. Wichtige Zusatzleistungen: Bildung und Teilhabe (BuT) & Kita-Befreiung
Der Erhalt des Kinderzuschlags eröffnet Familien den Zugang zu wertvollen Nebenleistungen:
- Befreiung von Kita-Gebühren (§ 90 SGB VIII): Eltern, die Kinderzuschlag beziehen, zahlen in allen Bundesländern keine Elternbeiträge für den Kindergarten oder die Kindertagespflege.
- Schulbedarfspaket: Zu Beginn des Schuljahres erhalten Familien 130 € im August und weitere 65 € im Februar (insgesamt 195 € pro Kind und Schuljahr) für Schulhefte, Stifte und Schulranzen.
- Kostenloses Schulmittagessen: Die Kosten für das warme Mittagessen in Schule, Hort oder Kita werden zu 100 % vom Staat übernommen.
- Schülerbeförderung & Klassenfahrten: Die Kosten für Monatskarten sowie für mehrtägige Klassenfahrten und Ausflüge werden erstattet.
3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen
4. Passende Verwandte Rechner & Tools
Reguläres Kindergeld (255 €) und Kinderfreibetrag (Günstigerprüfung) berechnen.
Zum RechnerMietzuschuss prüfen – Wohngeld kann parallel zum Kinderzuschlag bezogen werden!
Zum RechnerRegelbedarfsstufen und Kosten der Unterkunft nach SGB II vergleichen.
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