Chancengleichheit im Studium durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das BAföG soll jungen Menschen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern eine qualifizierte Hochschulausbildung oder den Besuch von Fachschulen ermöglichen.
Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz wurden die Grundbedarfe auf 475 €, die Wohnpauschale auf 380 € und die Freibeträge für das Elterneinkommen spürbar angehoben, sodass deutlich mehr Studierende einen Rechtsanspruch auf staatliche Ausbildungsförderung haben.
1. BAföG-Bedarfssätze 2026 im Überblick
| Bedarfskomponente | Bei den Eltern wohnend | Eigene Wohnung / WG |
|---|---|---|
| Grundbedarf Studium | 475,00 € | 475,00 € |
| Wohnkostenpauschale | 59,00 € | 380,00 € |
| KV- / PV-Zuschlag (falls selbst versichert) | 137,00 € | 137,00 € |
| Maximaler Förderhöchstsatz | 671,00 € / Monat | bis zu 992,00 € / Monat |
2. Wichtige Freibeträge beim BAföG
- Elterneinkommens-Grundfreibetrag (§ 25 BAföG): Für zusammenlebende oder verheiratete Eltern bleiben 2.540 € bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat völlig anrechnungsfrei (bei getrennt lebenden Eltern 1.680 € je Elternteil).
- Geschwisterfreibetrag: Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind (Geschwister) erhöht sich der Elternfreibetrag um jeweils 730 € monatlich.
- Eigenes Vermögen (§ 29 BAföG): Sparbücher, Girokonten oder ETF-Depots des Studierenden bleiben bis zu 15.000 € (ab 30 Jahren bis zu 45.000 €) komplett unberührt.
- Minijob-Zuverdienst (§ 23 BAföG): 603 € Nebenverdienst pro Monat (7.236 € im Jahr) führen zu keinerlei Abzügen bei der BAföG-Auszahlung.
3. Gesetzliche Grundlagen & Offizielle Quellen
4. Passende Verwandte Rechner & Tools
Kindergeldanspruch (255 €) bis zum 25. Lebensjahr während des Erststudiums prüfen.
Zum RechnerStudentische Nebenjobs abgabenfrei kalkulieren und mit BAföG kombinieren.
Zum RechnerWohngeldanspruch prüfen (z. B. wenn dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch besteht).
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