So entsteht der monatliche Orientierungswert
Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Die Berechnung beginnt deshalb nicht mit dem zuletzt ausgezahlten Netto, sondern mit dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum. Der Rechner bildet den Standardfall mit zwölf Monaten gleichmäßigem Monatsdurchschnitt ab und zeigt alle pauschalierten Abzüge offen.
1. Bemessungsentgelt pro Kalendertag
Für die vereinfachte Berechnung wird der Monatsdurchschnitt mit zwölf multipliziert und durch 365 geteilt. Bei 3.500 Euro sind das gerundet 115,07 Euro am Tag. Berücksichtigt wird höchstens die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, 2026 also 8.450 Euro pro Monat.
Entscheidend ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Schwankte das Gehalt, sollte deshalb nicht einfach der letzte Monat eingetragen werden. Beitragspflichtiges Weihnachts- und Urlaubsgeld gehört in den Durchschnitt; Krankengeld und eine Abfindung nicht.
2. Leistungsentgelt statt tatsächliches Netto
Vom täglichen Bemessungsentgelt werden nach § 153 SGB III drei Rechenposten abgezogen: Lohnsteuer nach der maßgeblichen Steuerklasse, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und pauschal 20 Prozent für Sozialversicherung. Die Pauschale ersetzt die tatsächlichen Beiträge. Deshalb fragt der Rechner weder Krankenkasse noch Kirchensteuer ab.
Die Lohnsteuer wird mit dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums ermittelt. Dadurch werden die Steuerklassen nicht durch frei gewählte Prozentsätze angenähert.
3. Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent
Vom Leistungsentgelt werden grundsätzlich 60 Prozent gezahlt. Der erhöhte Satz von 67 Prozent gilt, wenn die arbeitslose Person oder ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehe- beziehungsweise Lebenspartner ein Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts hat. Mehrere Kinder erhöhen den Prozentsatz nicht über 67 Prozent.
4. Warum ein voller Monat immer mit 30 Tagen gerechnet wird
Arbeitslosengeld wird kalendertäglich bestimmt. Für einen vollständigen Monat setzt die Bundesagentur unabhängig von 28, 30 oder 31 Kalendertagen 30 Tagessätze an. Ein Tagessatz von 47,23 Euro ergibt daher 1.416,90 Euro Monatsleistung.
Bezugsdauer: Versicherungszeit und Alter getrennt prüfen
| Versicherungsmonate | Mindestalter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 | - | 6 Monate |
| 16 | - | 8 Monate |
| 20 | - | 10 Monate |
| 24 | - | 12 Monate |
| 30 | 50 | 15 Monate |
| 36 | 55 | 18 Monate |
| 48 | 58 | 24 Monate |
Für die Dauer werden Versicherungszeiten innerhalb der erweiterten Rahmenfrist von fünf Jahren zusammengerechnet. Für den grundsätzlichen Anspruch gilt im Standardfall dagegen die Anwartschaftszeit von mindestens zwölf Monaten innerhalb der letzten 30 Monate. Diese beiden Prüfungen dürfen nicht verwechselt werden.
Welche Fälle der Rechner bewusst nicht vorgibt
Teilzeitwunsch während der Arbeitslosigkeit, eine Härtefallbemessung über zwei Jahre, Elterngeld- oder Pflegezeiten, eine fiktive Bemessung, Restansprüche, Sperrzeiten und die verkürzte Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen benötigen zusätzliche Tatsachen. Der Rechner nennt deshalb einen Standardwert und keine vermeintlich verbindliche Bewilligung.
Offizielle Grundlagen und Kontrollrechnung
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3.500 Euro brutto?
Bei Steuerklasse I und ohne Kind ergibt die vereinfachte amtliche Berechnung 2026 rund 1.416,90 Euro für einen vollen Monat. Mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts steigt der Leistungssatz von 60 auf 67 Prozent; individuelle Sonderfälle können abweichen.
Werden 60 oder 67 Prozent vom letzten Nettogehalt gezahlt?
Nein. Ausgangspunkt ist das beitragspflichtige Brutto im Bemessungszeitraum. Davon werden rechnerische Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und pauschal 20 Prozent Sozialversicherung abgezogen. Erst vom so bestimmten Leistungsentgelt gelten 60 beziehungsweise 67 Prozent.
Zählt Weihnachtsgeld beim Arbeitslosengeld mit?
Beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden grundsätzlich in das Bemessungsentgelt einbezogen. Krankengeld und Abfindungen zählen dagegen nicht als Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Unter 50 Jahren sind regulär höchstens zwölf Monate möglich, wenn mindestens 24 Versicherungsmonate vorliegen. Ab 50, 55 und 58 Jahren kann sich die Höchstdauer bei entsprechend längerer Versicherung auf 15, 18 oder 24 Monate erhöhen.
Warum wird keine Kirchensteuer abgezogen?
§ 153 SGB III nennt für das pauschalierte Leistungsentgelt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent. Kirchensteuer gehört nicht zu diesen Abzügen.
