Abfindungsrechner 2026

Berechnen Sie Ihre Netto-Abfindung unter Berücksichtigung der Fünftelregelung (§ 34 EStG) und ermitteln Sie Ihre steuerliche Ersparnis.

Abfindungsdaten eingeben

Abfindungshöhe & reguläres Jahresgehalt

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Progression ab. Auf Abfindungen werden keine Sozialabgaben (Rentenv., Krankenv.) fällig!
Netto-Auszahlung der Abfindung § 34 EStG Fünftelregelung
31.913,85
Steuerersparnis durch Fünftelregelung: 2.331,08

Steuerliche Gegenüberstellung

Brutto-Abfindung50.000
Steuer auf Abfindung (regulär ohne Minderung)20.417,23
Steuer auf Abfindung mit Fünftelregelung (36.2 %)18.086,15
Netto-Auszahlung der Abfindung31.913,85
Keine Sozialabgaben: Auf Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen im Gegensatz zum normalen Gehalt keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.
Berechnungen erfolgen zu 100 % lokal in Ihrem Browser.

Besteuerung von Abfindungen in Deutschland

Bei einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zahlen Arbeitgeber häufig eine einmalige Abfindungals Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Da Abfindungen als außerordentliche Einkünfte gelten, würden sie ohne Sonderregelung im Auszahlungsjahr durch den progressiven Einkommensteuertarif sehr stark besteuert werden.

Um diese Härte abzumildern, gewährt der Gesetzgeber die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG. Unser Abfindungsrechner ermittelt Ihre exakte Netto-Auszahlung.

1. Die Funktionsweise der Fünftelregelung (§ 34 EStG)

Die Berechnung der Fünftelregelung erfolgt in vier Schritten:

  1. Berechnung der Einkommensteuer auf das reguläre Jahresbruttogehalt ohne Abfindung.
  2. Berechnung der Einkommensteuer auf das reguläre Gehalt ZUZÜGLICH ein Fünftel (1/5) der Abfindung.
  3. Ermittlung der Differenz der beiden Steuerbeträge und Multiplikation dieser Differenz mit 5.
  4. Das Ergebnis bildet die festzusetzende Steuer auf die gesamte Abfindung.

2. Gesetzliche Quellen & Grundlagen

Bundesfinanzministerium§ 34 EStG - Außerordentliche EinkünfteGesetzliche Vorschrift zur Fünftelregelung für Abfindungen und Entschädigungen.Hier ansehen
FinanzverwaltungBMF-Schreiben zu AbfindungenAmtliche Richtlinien zur tarifermäßigten Besteuerung von Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie funktioniert die Fünftelregelung bei einer Abfindung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert den durch die Einmalzahlung entstehenden Steuerprogressionseffekt ab. Zur Berechnung wird die Abfindung durch 5 geteilt und zu Ihrem regulären Jahreseinkommen addiert. Die daraus resultierende steuerliche Differenz wird anschließend mit 5 multipliziert.
Müssen auf Abfindungen Sozialabgaben gezahlt werden?
Nein, eine echte Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist in Deutschland sozialabgabenfrei. Es fallen weder Beiträge zur Renten- noch zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.
Wann greift die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung setzt voraus, dass die Abfindung in einem einzigen Kalenderjahr als Zusammenballung von Einkünften zufließt. Wird die Abfindung in mehreren Jahresraten gezahlt, entfällt die steuerlich günstige Fünftelregelung in der Regel.