Ratgeber · Steuern & Gehalt

Zwei Minijobs gleichzeitig: Was gilt mit und ohne Hauptjob?

Ob zwei Nebenjobs weiterhin als Minijobs gelten, hängt nicht allein von jedem einzelnen Verdienst ab. Entscheidend sind die Summe, eine mögliche Hauptbeschäftigung, die Reihenfolge der Jobs und die beteiligten Arbeitgeber.

Redaktionell geprüftAktualisiert am 29. Juli 202610 Min. Lesezeit

Ich arbeite für 350 Euro im Monat in einem Café und könnte zusätzlich für 220 Euro in einem Laden helfen. Bleiben beide Jobs Minijobs, und was wäre anders, wenn ich bereits einen Hauptjob hätte?

- Anna

Die kurze Antwort für Anna

Anna hat keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Sie verdient in einem Minijob regelmäßig 350 Euro und in einem zweiten 220 Euro. Zusammen sind das 570 Euro im Monat. Weil die Summe unter der Minijob-Grenze von 603 Euro liegt und die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern bestehen, können grundsätzlich beide Beschäftigungen Minijobs bleiben.

Würde Anna stattdessen 420 Euro und 250 Euro verdienen, ergäben sich 670 Euro. Dann reicht es nicht, dass jeder Job einzeln unter 603 Euro liegt. Durch die Zusammenrechnung wären beide Beschäftigungen ab Aufnahme des zweiten Jobs grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Beschäftigter vergleicht die Arbeitszeiten und Verdienste aus zwei Nebenjobs
Bei mehreren Beschäftigungen müssen nicht nur die einzelnen Löhne, sondern auch Hauptjob, Reihenfolge und Arbeitgeber gemeinsam betrachtet werden.

Zwei Minijobs ohne versicherungspflichtigen Hauptjob

Ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung dürfen mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze parallel bestehen. Die Zahl der Verträge ist dabei nicht das entscheidende Kriterium. Maßgeblich ist der regelmäßige Gesamtverdienst aus allen diesen Minijobs. Im Jahr 2026 darf er durchschnittlich 603 Euro pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro in zwölf Beschäftigungsmonaten nicht überschreiten.

Minijob A350,00 €
Minijob B220,00 €
Regelmäßiger Gesamtverdienst570,00 €
Abstand zur Monatsgrenze33,00 €

In Annas Beispiel bleiben 33 Euro Spielraum. Planbare Sonderzahlungen dürfen dabei nicht vergessen werden. Ist etwa in einem Arbeitsvertrag ein Weihnachtsgeld fest zugesagt, gehört es bereits bei der vorausschauenden Beurteilung zum regelmäßigen Verdienst. Die isolierte Betrachtung eines normalen Arbeitsmonats wäre dann zu kurz gegriffen.

Was gilt bei einem Hauptjob und zwei Minijobs?

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze privilegiert bleiben. Maßgeblich ist normalerweise der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob. Ein zweiter und jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist in der Regel in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beitragspflichtig. In der Arbeitslosenversicherung bleibt diese weitere Beschäftigung grundsätzlich versicherungsfrei.

Die 603-Euro-Grenze löst diesen Fall nicht. Selbst wenn der erste Minijob 300 Euro und der später begonnene zweite Minijob nur 150 Euro bringt, wird der zweite Job wegen der vorhandenen Hauptbeschäftigung nicht einfach zu einem weiteren privilegierten Minijob. Der zuerst aufgenommene Minijob kann dagegen bestehen bleiben.

Sozialversicherungspflichtiger Hauptjobbesteht
Zuerst aufgenommener Minijob300,00 €
Später aufgenommener Minijob150,00 €
Regelmäßige FolgeZweiter Minijob wird zugerechnet

Deshalb sollte der neue Arbeitgeber nicht nur nach der Höhe anderer Nebenverdienste fragen, sondern auch nach Art und Beginn der bestehenden Beschäftigungen. Für die endgültige sozialversicherungsrechtliche Einstufung ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Zwei Verträge beim gleichen Arbeitgeber sind meist eine Beschäftigung

Zwei Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber werden grundsätzlich als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis behandelt. Eine Aufteilung in beispielsweise Büroarbeit und Reinigung schafft daher nicht automatisch zwei getrennte Minijobs. Die Entgelte gehören zusammen und müssen gemeinsam beurteilt werden.

Anders kann die Situation bei rechtlich und organisatorisch tatsächlich getrennten Arbeitgebern aussehen. Allein unterschiedliche Filialen, Arbeitsorte oder Aufgaben reichen für diese Abgrenzung jedoch nicht zwingend aus. Bei verbundenen Unternehmen oder unklaren Vertragsstrukturen sollte die Einordnung vor Beschäftigungsbeginn geklärt werden.

Rentenversicherung: Eine Befreiung wirkt nicht nur für einen Job

Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze werden auch bei der Rentenversicherung gemeinsam betrachtet. Beantragt ein Beschäftigter für einen gleichzeitig ausgeübten Minijob die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese grundsätzlich einheitlich für alle zeitgleich bestehenden Minijobs mit Verdienstgrenze. Die anderen Arbeitgeber müssen darüber informiert werden.

Seit dem 1. Juli 2026 kann eine bestehende Befreiung einmalig für die Zukunft aufgehoben werden. Der Antrag erfolgt schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Arbeitgeber. Eine rückwirkende Änderung ist nicht vorgesehen. Wer mehrere Minijobs hat, sollte deshalb nicht versuchen, die Rentenversicherung für jeden Vertrag unabhängig auszuwählen.

Was Anna vor Beginn des zweiten Jobs prüfen sollte

  • Besteht bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung?
  • Wie hoch ist der regelmäßige Verdienst aus allen Minijobs zusammen?
  • Sind Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vertraglich und damit planbar?
  • Bei welchem Arbeitgeber und an welchem Datum begann welcher Job?
  • Wurde eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erklärt?
  • Hat jeder Arbeitgeber die weiteren Beschäftigungen schriftlich erhalten?

Offizielle Grundlagen

Minijob-ZentraleMehrere JobsRegeln für mehrere Minijobs, Hauptbeschäftigung, gleiche Arbeitgeber und MeldepflichtenHier ansehen
Minijob-ZentraleBefreiung von der RentenversicherungspflichtEinheitliche Wirkung bei mehreren Minijobs und Aufhebung ab 1. Juli 2026Hier ansehen