Midijob mit schwankendem Lohn: Was passiert über 2.000 Euro?
Sophie arbeitet nach Stunden im Einzelhandel. In ruhigen Monaten verdient sie 1.650 Euro, vor Weihnachten können es 2.150 Euro sein. Entscheidend ist nicht ein einzelner Ausreißer, sondern die vorausschauende Ermittlung ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts.
„Mein Lohn schwankt jeden Monat. Manchmal komme ich wegen zusätzlicher Schichten über 2.000 Euro. Bin ich dann sofort kein Midijobber mehr?“
- Sophie
Die kurze Antwort für Sophie
Ein Monat über 2.000 Euro beendet den Midijob nicht automatisch. Maßgeblich ist das zu Beginn der Beschäftigung oder bei einer dauerhaften Änderung gewissenhaft geschätzte regelmäßige Monatsentgelt.
Vorhersehbare Zuschläge und vertraglich erwartbare Einmalzahlungen gehören in die Prognose. Echte, nicht planbare Mehrarbeit kann dagegen anders zu beurteilen sein. Ändert sich der Arbeitsumfang dauerhaft, muss die Prognose neu erstellt werden.

Der Vertrag allein beantwortet die Frage nicht
Für den Übergangsbereich wird das Arbeitsentgelt betrachtet, das bei vorausschauender Betrachtung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist. Bei Stundenlohn werden vereinbarte Stunden, bekannte Dienstpläne, regelmäßig geleistete Mehrarbeit und vorhersehbare Sonderzahlungen einbezogen. Die Schätzung bezieht sich grundsätzlich auf einen Jahreszeitraum und wird auf Monate verteilt.
Das ist keine freie Wahl des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber dokumentiert die Prognose für die Sozialversicherung. Eine rückwirkende Umdeutung nur wegen eines unerwarteten Monats ist deshalb normalerweise nicht der erste Schritt.
Beispiel: Zwei starke Monate, aber im Mittel unter 2.000 Euro
Sophie erwartet zehn Monate mit jeweils 1.650 Euro und zwei saisonal starke Monate mit jeweils 2.150 Euro. Daraus ergeben sich 20.800 Euro im Jahr beziehungsweise durchschnittlich 1.733,33 Euro im Monat. Unter diesen vereinfachten Annahmen liegt das regelmäßige Entgelt im Midijob-Bereich.
Wann neu beurteilt werden muss
Übernimmt Sophie dauerhaft mehr Wochenstunden, erhöht sich ihr Stundenlohn oder wird regelmäßige Mehrarbeit planbar, ändert sich die Grundlage der Prognose. Ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Änderung muss der Arbeitgeber die Beschäftigung neu beurteilen. Liegt das regelmäßige Entgelt dann über 2.000 Euro, gelten ab diesem Zeitpunkt die normalen Beitragsregeln außerhalb des Übergangsbereichs.
Anders liegt der Fall bei einer einmaligen, nicht vorhersehbaren Vertretung. Sie kann einen einzelnen Monat erhöhen, ohne dass sich die ursprüngliche Prognose dauerhaft ändert. Entscheidend sind Ursache, Vorhersehbarkeit und Wiederholung.
Diese Angaben sollte Sophie prüfen
- Vereinbarter Stundenlohn und realistische Monatsstunden
- Regelmäßig geplante Zuschläge und Mehrarbeit
- Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
- Dokumentierte Entgeltprognose des Arbeitgebers
- Zeitpunkt einer dauerhaften Vertragsänderung
Der Midijob-Rechner rechnet einen einzelnen Monatswert. Bei schwankendem Lohn sollte Sophie daher den von der Lohnabrechnung festgelegten regelmäßigen Monatswert verwenden und nicht automatisch den höchsten oder niedrigsten Monat.