Ratgeber · Steuern & Gehalt

Krankengeld ohne Lücke: Wann muss die Folgebescheinigung vorliegen?

Leons Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läuft an einem Freitag aus. Die Arztpraxis bietet erst am Montag einen Termin an. Für den Fortbestand des Krankengeldanspruchs ist entscheidend, wann die weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird - nicht wann die eAU technisch bei der Kasse erscheint.

Redaktionell geprüftAktualisiert am 30. Juli 20269 Min. Lesezeit

Meine Krankschreibung endet am Freitag, aber die Praxis gibt mir erst am Montag einen Termin. Ist das schon eine Lücke und verliere ich mein Krankengeld?

- Leon

Die kurze Antwort für Leon

Dauert die Arbeitsunfähigkeit weiter an, muss sie grundsätzlich spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erneut ärztlich festgestellt werden. Samstage zählen für diese besondere Regel nicht als Werktage.

Endet Leons Bescheinigung am Freitag, genügt die Feststellung am Montag, sofern Montag kein Feiertag ist. Trotzdem sollte er den Termin vorher organisieren und bei Problemen Praxis und Krankenkasse sofort dokumentiert kontaktieren.

Arbeitnehmer markiert auf einem Kalender die Folgebescheinigung für Krankengeld
Wer das Ende jeder Bescheinigung notiert, kann einen Anschluss rechtzeitig organisieren.

Die Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig festgestellt werden

Für den fortlaufenden Krankengeldanspruch verlangt § 46 SGB V grundsätzlich eine weitere ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende. Samstage werden dabei nicht als Werktage gezählt. Endet die AU am Mittwoch, muss die weitere Feststellung grundsätzlich am Donnerstag erfolgen; endet sie am Freitag, ist regelmäßig Montag der nächste maßgebliche Werktag.

Die eAU ersetzt nicht den rechtzeitigen Arztkontakt

Bei gesetzlich Versicherten übermittelt die Praxis die Arbeitsunfähigkeitsdaten normalerweise elektronisch an die Krankenkasse. Das entlastet Leon vom Postversand. Es ändert aber nicht die Pflicht, die weitere Arbeitsunfähigkeit fristgerecht ärztlich feststellen zu lassen.

Ein technischer Übermittlungsfehler ist etwas anderes als ein verspäteter Arztbesuch. Leon sollte deshalb eine Ausfertigung für die eigenen Unterlagen verlangen, die Termine notieren und im Onlinebereich seiner Krankenkasse kontrollieren, ob die eAU angekommen ist.

Was tun, wenn die Praxis keinen Termin anbietet?

Leon sollte ausdrücklich sagen, dass es um eine Folgebescheinigung und laufendes Krankengeld geht. Kann die Stammpraxis nicht helfen, sollte er nach einer Vertretung oder einer medizinisch geeigneten Alternative fragen. Eine rückwirkende Feststellung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und keine verlässliche Planungsstrategie.

Kann Leon die Praxis trotz rechtzeitiger Versuche nicht erreichen, hält er Anruflisten, E-Mails und angebotene Termine fest und informiert die Krankenkasse sofort. Diese Dokumentation garantiert keinen Anspruch, hilft aber, den tatsächlichen Ablauf nachvollziehbar zu machen.

So vermeidet Leon eine vermeidbare Zahlungslücke

  • Enddatum der aktuellen AU sofort im Kalender notieren
  • Folgetermin mehrere Tage vorher vereinbaren
  • Praxis auf laufenden Krankengeldbezug hinweisen
  • Eigene Ausfertigung oder Nachweis aufbewahren
  • Eingang bei der Krankenkasse kontrollieren
  • Bei Problemen noch am selben Tag Krankenkasse kontaktieren

Offizielle Grundlagen

Bundesministerium der Justiz§ 46 SGB VEntstehung und Fortbestand des KrankengeldanspruchsHier ansehen
Bundesministerium für GesundheitElektronische AUAblauf der elektronischen ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungHier ansehen