Ratgeber · Steuern & Mobilität

Mit dem Fahrrad zur Arbeit: Gilt die Pendlerpauschale 2026?

Felix fährt regelmäßig mit dem Fahrrad zur ersten Tätigkeitsstätte. Seine einfache Strecke beträgt 14 Kilometer, im Jahr kommt er auf 180 tatsächliche Bürotage. Er fragt sich, ob die Entfernungspauschale nur Autofahrern zusteht.

Redaktionell geprüftAktualisiert am 27. Juli 202610 Min. Lesezeit

Ich fahre 14 Kilometer mit dem Fahrrad zur Arbeit und bin ungefähr 180 Tage im Jahr im Büro. Darf ich trotzdem die Pendlerpauschale ansetzen, obwohl mir kaum Fahrtkosten entstehen?

- Felix

Die kurze Antwort

Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig und gilt 2026 grundsätzlich auch für Fahrrad, E-Bike und den Weg zu Fuß. Felix setzt 14 volle Entfernungskilometer an, nicht die 28 Kilometer für Hin- und Rückfahrt.

Bei 180 tatsächlichen Bürotagen ergeben 14 km × 180 × 0,38 Euro genau 957,60 Euro. Dieser Betrag ist keine Auszahlung vom Finanzamt. Zusammen mit seinen übrigen Werbungskosten muss Felix prüfen, ob er über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro hinauskommt.

Radpendler prüft Arbeitskalender und Steuerunterlagen
Für die Entfernungspauschale zählen die einfache Entfernung und die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.

Wie berechnet Felix seine Entfernungspauschale?

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Entfernung. Das benutzte Verkehrsmittel ändert den Kilometersatz nicht:

14 km × 180 Tage × 0,38 € = 957,60 €

Die Rückfahrt wird nicht zusätzlich angesetzt. Bei einer Straßenentfernung von 14,8 Kilometern zählen grundsätzlich 14 volle Kilometer. Maßgeblich ist regelmäßig die kürzeste Straßenverbindung; eine andere Strecke kann berücksichtigt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.

Welche Arbeitstage darf Felix eintragen?

Felix zählt nur Tage, an denen er seine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hat. Urlaub, Krankheit, Dienstreisen ohne Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und vollständige Homeoffice-Tage gehören nicht in diese Zahl.

Zählt

Tatsächliche Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte, grundsätzlich einmal je Arbeitstag.

Zählt nicht

Urlaub, Krankheit und Tage, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde.

Kalender prüfen

Bürotage, Homeoffice, Dienstreisen und Abwesenheiten nachvollziehbar trennen.

Wer morgens ins Büro fährt und später zu Hause weiterarbeitet, hatte trotzdem eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Mehrere Hin- und Rückfahrten zur gleichen Tätigkeitsstätte erhöhen die Pauschale an diesem Tag dagegen nicht mehrfach.

Warum sind 957,60 Euro nicht automatisch steuerwirksam?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt. Hat Felix außer seinem Fahrrad-Arbeitsweg keine weiteren Werbungskosten, liegt er mit 957,60 Euro darunter. Ein zusätzlicher Abzug entsteht dadurch allein noch nicht.

Hat er beispielsweise weitere 500 Euro berücksichtigungsfähige Werbungskosten, beträgt die Summe 1.457,60 Euro. Gegenüber dem Pauschbetrag wären dann 227,60 Euro zusätzlich abziehbar:

957,60 € + 500,00 € - 1.230,00 € = 227,60 €

Auch diese 227,60 Euro sind keine Erstattung. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz und der gesamten Veranlagung ab.

Gilt beim Fahrrad die Grenze von 4.500 Euro?

Ja. Für Fahrten mit Fahrrad oder zu Fuß ist die Entfernungspauschale grundsätzlich auf 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Die Ausnahme für höhere Beträge betrifft insbesondere die Nutzung eines eigenen oder überlassenen Pkw. Bei Felix spielt die Grenze keine Rolle, weil seine 957,60 Euro weit darunter liegen.

Der Pendlerpauschale-Rechner zeigt den Betrag vor und nach dieser Begrenzung getrennt an. So bleibt sichtbar, ob die Distanz oder die Anzahl der Fahrten rechnerisch über die Grenze führt.

Darf Felix Reparaturen zusätzlich absetzen?

Für den regelmäßigen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind durch die Entfernungspauschale grundsätzlich sämtliche wegbedingten Aufwendungen abgegolten. Kaufpreis, Inspektion, Reifen, Schloss und Reparaturen des privat genutzten Fahrrads werden deshalb nicht einfach zusätzlich als Arbeitswegkosten angesetzt.

Anders können beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten zu beurteilen sein, die gerade keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte darstellen. Dieser Ratgeber behandelt nur den normalen Arbeitsweg. Bei gemischter oder selbstständiger Nutzung ist eine individuelle steuerliche Prüfung sinnvoll.

Welche Angaben sollte Felix dokumentieren?

  • Anschrift und Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte.
  • Volle Kilometer der einfachen Straßenentfernung.
  • Tatsächliche Bürotage nach Abzug von Urlaub, Krankheit und Homeoffice.
  • Weitere Werbungskosten für den Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die den abziehbaren Betrag mindern können.

Für Fahrzeit, Jahreskilometer und einen Mobilitätsvergleich nutzt Felix separat den Fahrrad-Rechner. Der Steuerrechner verwendet bewusst nur die Angaben, die für § 9 EStG maßgeblich sind.

Amtliche Grundlagen für 2026

Bundesministerium der FinanzenLohnsteuer-Zahlen 20260,38 Euro je Entfernungskilometer, Verkehrsmittelunabhängigkeit und HöchstbetragHier ansehen
Bundesministerium der FinanzenEntfernungspauschalenFahrrad, volle Kilometer, tatsächliche Arbeitstage und 4.500-Euro-GrenzeHier ansehen
Bundesministerium der Justiz§ 9 EStGGesetzliche Grundlage für Wege zwischen Wohnung und erster TätigkeitsstätteHier ansehen