3.500 Euro brutto: Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich 2026?
Arbeitslosengeld entspricht nicht einfach 60 Prozent des letzten Nettogehalts. Dieser Praxisfall zeigt den amtlichen Rechenweg vom beitragspflichtigen Brutto über die pauschalierten Abzüge bis zum Monatsbetrag.
„Ich verdiene 3.500 Euro brutto im Monat, bin in Steuerklasse I und habe keine Kinder. Falls mein Arbeitsvertrag endet: Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich ungefähr und wie lange wird es gezahlt?“
- Martin
Die kurze Antwort
Bei 3.500 Euro durchschnittlichem Monatsbrutto, Steuerklasse I und ohne Kind ergibt die amtliche Standardberechnung 2026 rund 1.416,90 Euro Arbeitslosengeld für einen vollen Monat. Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Betrag bei denselben übrigen Angaben auf rund 1.582,20 Euro.
Wenn Martin unter 50 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, beträgt die reguläre Bezugsdauer zwölf Monate. Sperrzeiten, frühere Restansprüche und besondere Bemessungsfälle sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Wie werden aus 3.500 Euro brutto 1.416,90 Euro ALG I?
Die Bundesagentur rechnet kalendertäglich. Martins gleichbleibendes Monatsbrutto wird zuerst auf ein Jahr hochgerechnet und anschließend durch 365 geteilt: 3.500 × 12 ÷ 365 ergeben 115,07 Euro tägliches Bemessungsentgelt.
| Rechenschritt | Betrag pro Tag |
|---|---|
| Bemessungsentgelt | 115,07 € |
| Rechnerische Lohnsteuer, Steuerklasse I | - 13,35 € |
| Solidaritätszuschlag | - 0,00 € |
| Sozialversicherungspauschale, 20 % | - 23,01 € |
| Leistungsentgelt | 78,71 € |
| Leistungssatz ohne Kind, 60 % | 47,23 € |
| Voller Monat, 30 Tagessätze | 1.416,90 € |
Warum sind es nicht einfach 60 Prozent vom letzten Netto?
Der Betrag auf Martins letzter Gehaltsabrechnung ist nicht die Rechengrundlage. Nach § 153 SGB III wird ein pauschaliertes Leistungsentgelt gebildet. Abgezogen werden die rechnerische Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und pauschal 20 Prozent für Sozialversicherung.
Die tatsächliche Krankenkasse, Kirchensteuer und Martins individuelle Arbeitnehmerbeiträge werden dafür nicht übernommen. Deshalb kann das Verhältnis zwischen letztem Netto und Arbeitslosengeld von einer einfachen 60-Prozent-Rechnung abweichen.
Was ändert ein Kind beim Leistungssatz?
Hat Martin oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehe- beziehungsweise Lebenspartner ein Kind im Sinne des Steuerrechts, gelten 67 statt 60 Prozent. Aus dem gleichen täglichen Leistungsentgelt von 78,71 Euro entstehen dann 52,74 Euro pro Tag und 1.582,20 Euro für einen vollen Monat.
Ein zweites Kind erhöht den Satz nicht weiter. Entscheidend ist außerdem nicht allein, ob ein Kind im Haushalt lebt, sondern ob die gesetzliche Voraussetzung für den erhöhten Leistungssatz erfüllt ist.
Wie lange könnte Martin Arbeitslosengeld erhalten?
Unter 50 Jahren führen 24 Versicherungsmonate regulär zu zwölf Monaten Anspruchsdauer. Mit 12, 16 oder 20 Versicherungsmonaten ergeben sich sechs, acht oder zehn Monate. Ab 50 Jahren können längere Zeiten gelten, wenn auch genügend Versicherungsmonate vorliegen.
Für den grundsätzlichen Anspruch betrachtet die Agentur im Standardfall mindestens zwölf Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Monate. Die Dauer wird dagegen aus Versicherungszeiten innerhalb einer erweiterten Fünfjahresfrist bestimmt. Das sind zwei verschiedene Prüfungen.
Welche Werte sollte Martin vor der Rechnung prüfen?
- Beitragspflichtiges Brutto im Bemessungszeitraum statt nur den letzten Monatslohn verwenden.
- Beitragspflichtiges Weihnachts- und Urlaubsgeld in den Durchschnitt einbeziehen.
- Krankengeld und Abfindungen nicht als beitragspflichtigen Arbeitslohn behandeln.
- Steuerklasse und gegebenenfalls den Faktor aus den Lohnsteuermerkmalen übernehmen.
- Versicherungsmonate und mögliche frühere Restansprüche anhand der Unterlagen prüfen.
Eine Sperrzeit, Teilzeitverfügbarkeit, Eltern- oder Pflegezeiten, eine fiktive Bemessung oder die verkürzte Anwartschaftszeit für überwiegend kurze Beschäftigungen kann die reale Entscheidung verändern. Der Rechner ist daher eine nachvollziehbare Vorabschätzung und kein Bewilligungsbescheid.
Offizielle Grundlagen
Der Arbeitslosengeld-Rechner bildet denselben Standardfall ab und zeigt jeden Abzug einzeln.