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1.200 Euro Midijob: Wie hoch sind Sozialabgaben und Netto 2026?

Miriam wechselt von einem Minijob in eine Teilzeitstelle mit 1.200 Euro Monatsbrutto. Der Rechenfall zeigt, warum ihre Sozialabgaben nicht einfach aus dem vollen Brutto berechnet werden und wie daraus das Netto entsteht.

Redaktionell geprüftAktualisiert am 30. Juli 202611 Min. Lesezeit

Ich soll künftig 1.200 Euro brutto für eine Teilzeitstelle bekommen. Ist das noch ein Midijob, wie hoch sind meine Sozialabgaben und bleibt durch die Gleitzone wirklich mehr netto?

- Miriam

Die kurze Antwort für Miriam

Miriam verdient 1.200 Euro brutto im Monat, lebt in Nordrhein-Westfalen, gehört keiner Kirche an und hat ein Kind. Bei einem Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergeben sich 2026 rund 180,77 Euro Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. In Steuerklasse I fällt bei diesem gleichmäßigen Monatslohn keine Lohnsteuer an. Das geschätzte Netto beträgt damit 1.019,23 Euro.

Ohne die Midijob-Entlastung läge der rechnerische Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung unter denselben Annahmen bei 253,80 Euro. Der Übergangsbereich entlastet Miriam somit um 73,03 Euro im Monat, ohne dass für ihre spätere Rentenberechnung nur der reduzierte Betrag berücksichtigt würde.

Teilzeitbeschäftigte prüft Gehaltsabrechnung und Arbeitszeiten ihres Midijobs
Beim Midijob bestimmen zwei unterschiedliche Bemessungsgrundlagen den Gesamtbeitrag und den eigenen Arbeitnehmeranteil.

Warum bei 1.200 Euro nicht das volle Brutto angesetzt wird

Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 bis einschließlich 2.000 Euro im Monat. Miriams regelmäßiger Lohn liegt damit eindeutig in diesem Bereich. Für die Beitragsrechnung entstehen zwei Werte: eine Bemessungsgrundlage für den gesamten Sozialversicherungsbeitrag und eine zweite für den Anteil, den Miriam selbst trägt.

Tatsächliches Monatsbrutto1.200,00 €
Bemessungsgrundlage Gesamtbeitrag1.083,25 €
Bemessungsgrundlage Arbeitnehmeranteil854,69 €
Amtlicher Faktor F 20260,6619

Der Arbeitgeber berechnet den Gesamtbeitrag auf Basis von 1.083,25 Euro. Miriams eigener Anteil wird dagegen überwiegend aus 854,69 Euro ermittelt. Der Arbeitgeber trägt die Differenz. Bei 2.000 Euro laufen beide Bemessungsgrundlagen wieder beim vollen Arbeitsentgelt zusammen.

Die vier Arbeitnehmerbeiträge im Rechenbeispiel

Für die Krankenversicherung unterstellen wir den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Miriam hat ein Kind, daher fällt kein Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung an. Für Nordrhein-Westfalen gilt der reguläre Arbeitnehmeranteil von 1,8 Prozent.

Krankenversicherung74,79 €
Pflegeversicherung15,38 €
Rentenversicherung79,49 €
Arbeitslosenversicherung11,11 €
Sozialversicherung gesamt180,77 €

Die 79,49 Euro Rentenversicherungsbeitrag lassen sich direkt mit der Tabelle der Deutschen Rentenversicherung kontrollieren. Die Beitragserleichterung mindert Miriams spätere Entgeltpunkte nicht: Gemeldet und rentenrechtlich berücksichtigt wird das volle Arbeitsentgelt von 1.200 Euro.

Von 1.200 Euro brutto zu 1.019,23 Euro netto

In Steuerklasse I ergibt das amtliche Lohnsteuerverfahren bei den gewählten Angaben keine monatliche Lohnsteuer. Auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind null. Deshalb besteht der Unterschied zwischen Brutto und Netto in diesem Fall ausschließlich aus den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.

Bruttoarbeitslohn1.200,00 €
Sozialversicherung- 180,77 €
Lohnsteuer und Zuschläge- 0,00 €
Geschätztes Monatsnetto1.019,23 €

Was sich beim Wechsel vom Minijob zum Midijob ändert

Ein Minijob bis 603 Euro begründet für Beschäftigte grundsätzlich keinen eigenen Schutz in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Im Midijob ist Miriam dagegen in allen Zweigen versichert. Sie zahlt mehr eigene Beiträge als zuvor, erhält dafür aber regulären Versicherungsschutz und baut Ansprüche auf Arbeitslosengeld sowie Rentenansprüche aus dem vollen Lohn auf.

Der direkte Vergleich „603 Euro Minijob gegen 1.200 Euro Midijob“ sollte deshalb nicht nur die Abzüge betrachten. Entscheidend ist auch, ob bisher eine Familienversicherung, studentische Versicherung oder eine andere Krankenversicherung bestand und wie viele zusätzliche Arbeitsstunden für den höheren Verdienst nötig sind.

Mehrere Jobs dürfen nicht isoliert gerechnet werden

Übt Miriam mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, ist für den Übergangsbereich grundsätzlich die Summe der regelmäßigen Entgelte maßgeblich. Zwei Verträge über 700 und 800 Euro ergeben daher nicht zwei getrennte Midijobs mit jeweils maximaler Entlastung. Die Arbeitgeber benötigen die nötigen Angaben, um die Beiträge anteilig und korrekt zu berechnen.

Auch die Kombination aus Hauptjob und Nebenjob kann anders zu beurteilen sein. Der Online-Rechner bildet bewusst einen gleichmäßigen Lohn aus einer regulären Beschäftigung ab. Für mehrere Arbeitgeber ist die Krankenkasse oder Lohnabrechnung die richtige Stelle für die verbindliche Zuordnung.

Welche Angaben Miriam vor der Abrechnung prüfen sollte

  • Regelmäßiges Monatsentgelt einschließlich planbarer Einmalzahlungen
  • Steuerklasse und mögliche Kirchensteuer
  • Individueller Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse
  • Beschäftigungsort Sachsen oder übriges Bundesgebiet
  • Elterneigenschaft und Zahl der Kinder unter 25
  • Weitere gleichzeitig ausgeübte Beschäftigungen

Offizielle Grundlagen

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