Familie & Soziales

Kindergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie die Auszahlung nach § 66 EStG und prüfen Sie die Günstigerprüfung mit Anspruchsmonaten, Veranlagungsart und dem richtigen Freibetragsanteil.

259 € / Kind (§ 66 EStG) Günstigerprüfung § 31 EStG 100 % anonym & lokal
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Kindergeld-Auszahlung 2026

Die Familienkasse zahlt einheitlich 259 € pro Kind und Anspruchsmonat.

Kinder
Monate
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Steuerliche Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft den Vorteil für jedes Kind einzeln.

Veranlagung der ElternBestimmt Grund- oder Splittingtarif und den Freibetragsanteil
€ / Jahr
Die Vorschau vergleicht die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und weitere Besonderheiten des Steuerbescheids sind nicht enthalten.
Rechtliche Grundlagen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Seit der gesetzlichen Erhöhung beträgt der monatliche Anspruch nach § 66 Abs. 1 EStG einheitlich 259,00 Euro pro Monat und Kind, unabhängig davon, ob es sich um das erste, zweite oder vierte Kind handelt.

Günstigerprüfung: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag (§ 31 EStG)

Das Kindergeld wird als monatliche Steuervergütung im Laufe des Jahres von der Familienkasse ausgezahlt. Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch nach § 31 EStG, ob die tarifliche Steuerersparnis aus den Kinderfreibeträgen von zusammen 9.756 Euro pro Kind höher ist als das ausgezahlte Kindergeld.

Einen für alle Familien gültigen Umschlagpunkt gibt es nicht. Kinderzahl und Veranlagungsart beeinflussen den Vergleich. Ist die tarifliche Steuerersparnis höher, berücksichtigt das Finanzamt die Freibeträge und rechnet den Kindergeldanspruch dagegen.

Wichtig bei getrennten oder nicht zusammen veranlagten Eltern: Im Regelfall stehen jeder Person die Hälfte der Freibeträge und für den Vergleich die Hälfte des Kindergeldanspruchs zu. Der volle Betrag wird nur bei Zusammenveranlagung, vollständiger Übertragung oder einem gesetzlichen Sonderfall angesetzt.

Welche Eingabe braucht die Günstigerprüfung?

Der Rechner benötigt das zu versteuernde Einkommen, nicht den Bruttolohn und nicht das gemeinsame Haushaltsnetto. Der Wert steht im Steuerbescheid. Für eine Vorschau kann er mit einer Einkommensteuerberechnung geschätzt werden. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren wird der Splittingtarif verwendet; bei Einzelveranlagung der Grundtarif.

Die Vorschau zieht je nach Auswahl 9.756 Euro oder den hälftigen Elternanteil von 4.878 Euro je Kind vom zu versteuernden Einkommen ab. Bei einem unterjährigen Anspruch werden Freibetrag und Kindergeldanspruch monatsgenau gekürzt.

Was bedeutet „Kinderfreibetrag günstiger“?

Eltern verlieren das bereits ausgezahlte Kindergeld nicht. Ist die Entlastung aus den Freibeträgen höher, berücksichtigt das Finanzamt die Freibeträge bei der Veranlagung und rechnet den Kindergeldanspruch dagegen. Der zusätzliche Vorteil ist daher nur der Teil der Steuerersparnis, der über das Jahreskindergeld hinausgeht.

Die Prüfung erfolgt für jedes Kind einzeln. Deshalb kann es bei mehreren Kindern vorkommen, dass der Freibetrag nur für einen Teil der Kinder günstiger ist. Der Rechner zeigt diese Entscheidung je Kind statt alle Freibeträge pauschal zusammenzufassen.

259 €

Monatliches Kindergeld je berechtigtem Kind im Jahr 2026.

9.756 €

Kinderfreibeträge je Kind und Jahr für beide Eltern zusammen.

automatisch

Das Finanzamt führt den Vergleich im Rahmen der Steuerveranlagung durch.

Wann kann die Vorschau abweichen?

Der Rechner berücksichtigt Anspruchsmonate sowie volle oder hälftige Freibeträge. Unterschiedliche Anspruchszeiträume je Kind, teilweise Übertragungen des BEA-Freibetrags, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und weitere Besonderheiten des Steuerbescheids werden nicht vollständig abgebildet. Maßgeblich bleiben der Bescheid der Familienkasse und der Einkommensteuerbescheid.

Offizielle Grundlagen

BundesfinanzministeriumDas ändert sich 2026Amtliche Übersicht zu Kindergeld und Kinderfreibeträgen 2026Hier ansehen
Gesetze im Internet§ 32a EStG - Einkommensteuertarif 2026Tarifformeln für Grundtarif und SplittingverfahrenHier ansehen
Lohnsteuer-Hinweise des BMF§ 66 EStG - Höhe des KindergeldesGesetzlicher Monatsbetrag von 259 Euro je KindHier ansehen
Gesetze im Internet§ 31 EStG - FamilienleistungsausgleichRechtliche Grundlage der GünstigerprüfungHier ansehen
Gesetze im Internet§ 32 Abs. 6 EStG - Freibeträge für KinderHälftige Elternbeträge, Verdopplung bei Zusammenveranlagung und ÜbertragungHier ansehen

Häufig gestellte Fragen

Ist das Kindergeld für das erste und vierte Kind gleich hoch?

Ja. 2026 beträgt das Kindergeld für jedes berechtigte Kind einheitlich 259 Euro pro Monat.

Muss ich mich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag entscheiden?

Nein. Kindergeld wird laufend ausgezahlt. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob die Freibeträge zu einer höheren tariflichen Entlastung führen.

Warum kann ich nicht einfach mein Bruttogehalt eingeben?

Die Günstigerprüfung setzt am zu versteuernden Einkommen an. Bruttogehalt und zu versteuerndes Einkommen unterscheiden sich durch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und weitere Abzüge.

Gilt das Ergebnis auch bei getrennten Eltern?

Die Auszahlung kann berechnet werden. Für die steuerliche Günstigerprüfung können aber geteilte oder übertragene Freibeträge gelten; diese Sonderfälle bildet die Vorschau nicht vollständig ab.

Warum prüft der Rechner jedes Kind einzeln?

Die Finanzverwaltung führt die Günstigerprüfung kindbezogen durch. Bei mehreren Kindern kann die tarifliche Entlastung daher nicht zuverlässig durch einen einzigen Vergleich aller Freibeträge mit dem gesamten Kindergeld ermittelt werden.