Steuerklasse 2 für Alleinerziehende: Wie viel Netto bringt der Entlastungsbetrag?
Alleinerziehende Mütter und Väter stehen unter besonderen finanziellen Belastungen. Steuerklasse II entlastet Alleinerziehende durch den gesetzlichen Entlastungsbetrag. Diese Modellrechnung zeigt am Beispiel von Laura (3.000 € Brutto), wie viel mehr Netto auf dem Konto ankommt.
„Ich lebe seit der Trennung allein mit meinem 5-jährigen Sohn und verdiene 3.000 Euro brutto. Bisher bin ich in Steuerklasse 1. Lohnt sich der Wechsel in Steuerklasse 2 und wie viel mehr Geld habe ich dadurch?“
- Laura
Die kurze Antwort
Durch den Wechsel von Steuerklasse I in Steuerklasse II erhält Laura einen jährlichen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro. Das senkt ihr zu versteuerndes Monatseinkommen um exakt 355,00 Euro.
Bei 3.000 Euro Monatsbrutto erhöht sich Lauras Nettogehalt in Steuerklasse II um ca. 85,00 Euro im Monat (von ca. 2.080 € auf ca. 2.165 € netto). Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich der Freibetrag um zusätzlich 240 Euro im Jahr.

Welche Voraussetzungen gelten für Steuerklasse II?
Um die Steuerklasse II nutzen zu können, müssen gemäß § 24b EStG folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie sind alleinerziehend (ledig, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend).
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind, für das Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten.
- Es lebt keine weitere volljährige Person im Haushalt (keine Lebenspartnerschaft/Wohngemeinschaft).
Lauras Netto-Vorteil bei 3.000 Euro Brutto
Wie beantragt man den Wechsel in Steuerklasse II?
Der Wechsel erfolgt nicht automatisch. Laura muss den Formularantrag "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" (Anlage Alleinerziehende) beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt einreichen. Der Freibetrag wird dann als ELStAM-Merkmal für den Arbeitgeber hinterlegt và gilt ab dem Folgemonat.
Checkliste für Alleinerziehende
- Formular "Anlage Alleinerziehende" beim Finanzamt einreichen.
- Prüfen, ob für weitere Kinder jeweils 240 € Zusatzfreibetrag zustehen.
- Bei Einzug eines neuen Partners dem Finanzamt den Wegfall von StKl II melden.
- Den Brutto-Netto-Rechner mit Steuerklasse II vergleichen.