Steuererstattung 2026 schätzen: Welche Angaben zählen wirklich?
Eine Steuererstattung ist keine feste Prämie für das Abgeben einer Erklärung. Sie entsteht nur, wenn im laufenden Jahr mehr Steuer einbehalten wurde, als nach der Veranlagung tatsächlich festgesetzt wird. Für eine brauchbare Schätzung braucht der Rechner deshalb beide Seiten dieses Vergleichs.
„Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen 45.000 Euro Bruttoarbeitslohn und rund 5.570 Euro Lohnsteuer. Ich war an 180 Tagen im Büro, 30 Tage im Homeoffice und habe Arbeitsmittel gekauft. Kann ich daraus schon meine Erstattung abschätzen?“
- Lea
Erst Vorauszahlung und Jahressteuer vergleichen
Der wichtigste Wert steht nicht auf einem einzelnen Beleg. Eine voraussichtliche Erstattung ergibt sich aus bereits einbehaltener Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abzüglich der für das gesamte Jahr geschätzten Steuer. Ist die Differenz positiv, ist eine Erstattung möglich. Ist sie negativ, kann eine Nachzahlung entstehen.
Ein Rechner, der nur Fahrtkosten oder Homeoffice-Tage abfragt und sofort einen Rückzahlungsbetrag verspricht, lässt einen entscheidenden Teil aus. KlarRechnen verlangt deshalb die vorausbezahlten Steuerbeträge aus der Lohnsteuerbescheinigung und legt offen, welche Einkünfte und Abzüge das vereinfachte Modell unterstützt.

Welche Werte werden aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen?
Für eine erste Schätzung werden die Jahreswerte benötigt. Der Bruttoarbeitslohn steht regelmäßig unter Nummer 3, die einbehaltene Lohnsteuer unter Nummer 4, der Solidaritätszuschlag unter Nummer 5 und die Kirchensteuer unter Nummer 6 oder 7. Bei mehreren Arbeitgebern müssen die Bescheinigungen vollständig zusammengeführt werden.
| Angabe | Wofür wird sie gebraucht? | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Bruttoarbeitslohn | Ausgangspunkt der Einkünfte | Netto statt Brutto eintragen |
| Einbehaltene Lohnsteuer | Bereits geleistete Vorauszahlung | Monatswert mit zwölf multiplizieren |
| Solidaritätszuschlag | Teil des Steuervergleichs | Mit der Lohnsteuer zusammenfassen |
| Kirchensteuer | Vorauszahlung und Sonderausgabe | Nur den Kirchensteuersatz auswählen |
| Vorsorgebeiträge | Mögliche Sonderausgaben | Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil verwechseln |
Ein hochgerechneter Monatswert kann bei Weihnachtsgeld, Arbeitgeberwechsel, unbezahlter Freistellung oder schwankendem Lohn vom Jahreswert abweichen. Liegt die Bescheinigung noch nicht vor, sollte das Ergebnis deshalb ausdrücklich als vorläufig behandelt werden.
Was ergibt der durchgerechnete Fall mit 45.000 Euro?
Lea ist alleinstehend, nicht kirchensteuerpflichtig und hatte 2026 einen Bruttoarbeitslohn von 45.000 Euro. Laut Bescheinigung wurden 5.569,92 Euro Lohnsteuer einbehalten. Hinzu kommen 4.185 Euro Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung, 3.937,56 Euro Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und 1.080 Euro Pflegeversicherung. Weil der Krankenversicherungsbeitrag einen Krankengeldanspruch umfasst, werden davon nach § 10 EStG vier Prozent beziehungsweise 157,50 Euro nicht als Basisbeitrag abgezogen.
Für den Arbeitsweg trägt sie 15 Kilometer einfache Entfernung und 180 Bürotage ein. Daraus entstehen 1.026 Euro Entfernungspauschale. Weitere 30 Homeoffice-Tage ergeben 180 Euro Tagespauschale. Zusammen mit 350 Euro für Arbeitsmittel betragen die tatsächlichen Werbungskosten 1.556 Euro.
berücksichtigte Werbungskosten statt des Pauschbetrags von 1.230 Euro
vereinfachtes zu versteuerndes Einkommen nach den unterstützten Abzügen
modellierte Einkommensteuer nach dem Tarif 2026
Bereits einbehalten wurden 5.569,92 Euro. Das vereinfachte Modell ermittelt 5.479 Euro Einkommensteuer und keinen Solidaritätszuschlag. Die Differenz beträgt 90,92 Euro zugunsten von Lea. Das ist eine nachvollziehbare Schätzung, aber noch kein Anspruch gegenüber dem Finanzamt.
Wann verändern Werbungskosten das Ergebnis?
Für Beschäftigte werden 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch angesetzt. Belege werden dadurch nicht wertlos. Sie führen aber erst zu einem zusätzlichen steuerlichen Effekt, wenn die Summe der tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigt. Typische Positionen sind Arbeitsweg, Homeoffice, Arbeitsmittel, berufliche Fortbildungen und beruflich veranlasste Reisekosten.
Für 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro je vollem Kilometer der einfachen Strecke und Arbeitstag. Ohne eigenen oder überlassenen Pkw gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 4.500 Euro. Der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Sonderfall, den der vereinfachte Rechner nicht abbildet.
Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt 6 Euro je Tag und höchstens 1.260 Euro im Jahr. Bürotag und Homeoffice dürfen nicht für denselben Kalendertag doppelt eingetragen werden. Wer an einem Tag die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, kann für diesen Tag normalerweise nicht zusätzlich die Homeoffice-Tagespauschale verwenden.
Wie werden Vorsorge und Sonderausgaben behandelt?
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können das zu versteuernde Einkommen mindern. Umfasst der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag einen Anspruch auf Krankengeld, wird er für diesen Zweck pauschal um vier Prozent gekürzt. Bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen bestehen Höchstbeträge. Sind diese bereits durch die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, führt eine zusätzliche Haftpflicht- oder Arbeitslosenversicherung im vereinfachten Modell nicht automatisch zu einem weiteren Abzug.
Auch gezahlte Kirchensteuer, bestimmte Spenden und begünstigte Kinderbetreuungskosten gehören zu den Sonderausgaben. Seit 2025 sind 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten bis höchstens 4.800 Euro je Kind abziehbar. Ob alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss außerhalb des Rechners geprüft werden.
Warum stehen Handwerkerkosten in einem eigenen Bereich?
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mindern nicht zuerst das Einkommen. Der begünstigte Anteil wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind es 20 Prozent bis höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung. Bei Handwerkerleistungen sind es 20 Prozent bis höchstens 1.200 Euro.
Begünstigt sind grundsätzlich Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht das Material. Eine Rechnung und unbare Zahlung sind wichtig. Deshalb fragt KlarRechnen nach den begünstigten Arbeitskosten und nicht nach dem gesamten Rechnungsbetrag. Der Rechner begrenzt die Ermäßigung außerdem auf die vorhandene tarifliche Einkommensteuer.
Wann reicht die vereinfachte Schätzung nicht aus?
Das Modell richtet sich an Beschäftigte mit Arbeitslohn und überschaubaren Abzügen. Selbstständige oder gewerbliche Einkünfte, Vermietung, ausländische Einkünfte, Kapitalerträge mit Sondertarif, Verlustvorträge und außergewöhnliche Belastungen benötigen weitere Berechnungen. Auch private Krankenversicherung, Beitragsrückerstattungen und besondere Vorsorgekonstellationen müssen genauer aufgeteilt werden. Gleiches gilt für eine vollständige Prüfung von Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Besondere Vorsicht ist bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld geboten. Sie sind häufig steuerfrei, können aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen. Da diese Prüfung fehlt, kann der Rechner in solchen Fällen eine Nachzahlung übersehen.
Eine Abweichung vom späteren Bescheid bedeutet nicht automatisch, dass der Einkommensteuertarif falsch angewendet wurde. Die Ursache kann in einer nicht unterstützten Einkunftsart, einer persönlichen Voraussetzung oder einer vom Finanzamt nicht anerkannten Ausgabe liegen. Verbindlich bleibt ausschließlich der Steuerbescheid.
Welche Unterlagen sollten vor der Eingabe bereitliegen?
- Alle elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres.
- Jahresübersicht der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
- Kalender mit Büro-, Homeoffice- und gegebenenfalls Reisetagen.
- Belege für Arbeitsmittel, Fortbildung und weitere berufliche Kosten.
- Spenden-, Kinderbetreuungs-, Haushalts- und Handwerkerrechnungen.
- Hinweis auf weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen, die eine vollständige Prüfung erfordern.
Wer zunächst nur einen einzelnen Abzug beurteilen möchte, kann zwei Szenarien vergleichen: einmal ohne und einmal mit der betreffenden Ausgabe. So wird sichtbar, wie stark gerade diese Eingabe das Ergebnis verändert. Der Steuererstattung-Rechner zeigt dafür alle Zwischensummen getrennt an.
Offizielle Grundlagen der Schätzung
Der Einkommensteuertarif stammt aus § 32a EStG für 2026. Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Kinderbetreuung und Steuerermäßigungen werden aus den jeweils genannten Vorschriften übernommen. Die Links öffnen in einem neuen Tab.