Sondertilgung: Rate senken oder Laufzeit verkürzen? - Katharina
Katharina kann einmalig 15.000 Euro in ihre Baufinanzierung einzahlen. Sie fragt sich, ob sie anschließend lieber die Monatsrate reduzieren oder die bisherige Rate beibehalten sollte. Der Unterschied liegt vor allem in Laufzeit, Restschuld und Zinsersparnis.
„Unsere Baufinanzierung hat noch 250.000 Euro Restschuld bei 3,8 Prozent Sollzins und 1.300 Euro Monatsrate. Ich könnte 15.000 Euro sondertilgen. Sollte ich danach die Rate senken oder lieber schneller fertig werden?“
- Katharina
Die kurze Antwort
Wenn Katharina die bisherige Monatsrate von 1.300 Euro beibehält, wirkt die Sondertilgung vollständig auf Restschuld und Laufzeit. Bei 250.000 Euro Restschuld, 3,8 Prozent Sollzins und sofortiger Sondertilgung von 15.000 Euro sinkt die Modell-Restschuld nach zehn Jahren von rund 175.932 auf 154.011 Euro.
Soll die ursprüngliche rechnerische Gesamtlaufzeit ungefähr gleich bleiben, könnte die Rate rechnerisch auf etwa 1.222 Euro sinken. Eine solche Ratenänderung erfolgt aber nicht automatisch: Sie muss vertraglich vorgesehen oder mit der Bank vereinbart sein.

Katharinas Ausgangslage und Modellrechnung
| Kennzahl | Ohne Sondertilgung | 15.000 € sofort sondertilgen |
|---|---|---|
| Restschuld vor Zahlung | 250.000 € | 250.000 € |
| Restschuld direkt danach | 250.000 € | 235.000 € |
| Monatsrate im Laufzeit-Szenario | 1.300 € | 1.300 € |
| Restschuld nach 10 Jahren | ca. 175.932 € | ca. 154.011 € |
| Abstand nach 10 Jahren | - | ca. 21.921 € weniger |
Der Abstand ist größer als die eingezahlten 15.000 Euro, weil auf den getilgten Betrag keine weiteren Sollzinsen anfallen. Die Berechnung verwendet monatliche Zins- und Tilgungsverrechnung und unterstellt, dass Sollzins und Rate unverändert bleiben.
Variante 1: Rate beibehalten und Laufzeit verkürzen
Bleibt die Rate bei 1.300 Euro, sinkt nach der Sondertilgung sofort der Zinsanteil der nächsten Rate. Ein größerer Anteil fließt in die Tilgung. In der Modellrechnung verkürzt sich die rechnerische Gesamtlaufzeit um rund 28 Monate.
Diese Variante nutzt die Sondertilgung am stärksten zur Zinsersparnis. Sie passt, wenn die bisherige Rate dauerhaft tragbar ist und genügend Liquiditätsreserve außerhalb der Finanzierung bleibt.
Variante 2: Rate reduzieren und Laufzeit ähnlich halten
Soll die ursprünglich berechnete Laufzeit ungefähr erhalten bleiben, ergibt sich nach der Zahlung rechnerisch eine Rate von rund 1.222 Euro. Katharina hätte damit etwa 78 Euro mehr monatlichen Spielraum.
Die Entlastung ist real, aber ein Teil der möglichen Zins- und Laufzeitwirkung wird aufgegeben. Wichtig: Eine Sondertilgung gibt Kreditnehmenden nicht automatisch das Recht, die laufende Rate selbst zu ändern.
Was muss im Kreditvertrag geprüft werden?
- Wie hoch ist das jährliche Sondertilgungsrecht und wann darf es genutzt werden?
- Bezieht sich der Prozentsatz auf die ursprüngliche Darlehenssumme oder eine andere Basis?
- Ist ein Tilgungssatzwechsel beziehungsweise eine Ratenänderung vereinbart?
- Entstehen Fristen, Mindestbeträge oder Entgelte?
Welche Variante ist für Katharina sinnvoller?
Wer die bestehende Rate sicher tragen kann und schneller schuldenfrei werden möchte, erhält mit gleichbleibender Rate den größeren Zinseffekt. Wer dagegen dauerhaft mehr monatlichen Spielraum braucht, kann eine Ratenreduzierung mit der Bank prüfen.
Vor jeder Sondertilgung sollte außerdem eine angemessene Notfallreserve verbleiben. Geld, das in der Immobilie steckt, ist nicht so kurzfristig verfügbar wie Guthaben auf einem Tagesgeldkonto.