Ratgeber · Mathematik & Alltag

19 % Mehrwertsteuer richtig herausrechnen: Die Brutto-zu-Netto-Formel im Alltag

Viele machen beim Rausrechnen der Mehrwertsteuer einen Denkfehler und ziehen einfach 19 Prozent vom Bruttobetrag ab. Dieser Ratgeber erklärt am Beispiel von Sven (1.190 € Rechnungsbetrag), wie man 19 % und 7 % USt mathematisch korrekt herausrechnet.

Redaktionell geprüftAktualisiert am 23. Juli 20268 Min. Lesezeit

Ich habe ein Handwerker-Angebot über 1.190 Euro brutto vorliegen. Wie viel Euro davon sind reine Mehrwertsteuer und wie lautet die Formel dafür?

- Sven

Die kurze Antwort

Um aus einem Bruttobetrag von 1.190 Euro die enthaltene 19 % Mehrwertsteuer herauszurechnen, teilt man den Betrag durch 1,19. Der Nettobetrag beträgt somit exakt 1.000,00 Euro. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt genau 190,00 Euro.

Achtung Denkfalle: Zieht man fälschlicherweise 19 % direkt von 1.190 Euro ab (1.190 € × 0,19 = 226,10 €), erhält man ein falsches Ergebnis von 963,90 Euro netto!

Kaufmann prüft eine Rechnung und berechnet die enthaltene Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer bezieht sich immer auf den Nettowert (100 %) – der Bruttowert entspricht daher 119 Prozent.

Der klassische Denkfehler beim Herausrechnen

Der Grundwert (100 %) ist in der Betriebswirtschaft immer der **Nettopreis** ohne Steuern. Wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % aufgeschlagen, beträgt der Bruttopreis **119 Prozent** des Nettowerts.

Wer nun 19 % vom Bruttobetrag abzieht, zieht 19 % von den 119 Prozent ab – das ist mathematisch zu viel!

Die Formel zur Berechnung des Nettobetrags

Die Formel für den regulären Steuersatz von 19 % lautet:

Nettobetrag (€) = Bruttobetrag (€) / 1,19
Enthaltene MwSt (€) = Bruttobetrag - Nettobetrag (oder Brutto × 19 / 119)

Bruttorechnungsbetrag (119 %)1.190,00 €
Formel-Divisor (100 % + 19 %)1,19
Errechneter Nettobetrag (1.190 / 1,19)1.000,00 € netto
Enthaltene Mehrwertsteuer (1.190 € - 1.000 €)190,00 € USt

Sonderfall: 7 % ermäßigte Umsatzsteuer herausrechnen

Für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Hotelübernachtungen gilt in Deutschland der ermäßigte Steuersatz von **7 Prozent** (§ 12 Abs. 2 UStG). Der Bruttobetrag entspricht hier **107 Prozent**.

Nettobetrag (bei 7 %) = Bruttobetrag (€) / 1,07

Bei einer Lebensmittelrechnung von 107,00 Euro brutto beträgt der Nettobetrag exakt 100,00 Euro und die Steuer genau 7,00 Euro.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Es handelt sich um dasselbe. "Umsatzsteuer" ist der amtliche Begriff im Steuerrecht (UStG), während "Mehrwertsteuer" der umgangssprachliche Begriff im Handel ist.

Welchen Faktor nutzt man für 19 % Mehrwertsteuer-Aufschlag?

Um von Netto zu Brutto zu rechnen, multipliziert man den Nettobetrag mit 1,19 (z. B. 1.000 € × 1,19 = 1.190 € brutto).

Checkliste für Rechnungsprüfungen

  • Immer prüfen, ob der Steuersatz 19 % oder 7 % beträgt.
  • Bei Brutto-zu-Netto-Umrechnung stets durch 1,19 (oder 1,07) teilen.
  • Den Rechnungsbetrag nicht einfach mit 0,19 multiplizieren und abziehen.
  • Den Prozentrechner nutzen, um Grundwerte und Prozentwerte sofort abzugleichen.

Verwendete Grundlagen

BundesfinanzministeriumUmsatzsteuergesetz (UStG) – Steuersätze § 12Amtliche Informationen zu regulären 19 % und ermäßigten 7 % SteuersätzenHier ansehen
IHKUmsatzsteuer und Vorsteuer im kaufmännischen AlltagLeitfaden für Brutto-Netto-Berechnungen und BuchhaltungHier ansehen