Pflegegrad 2: Wie viel Pflegegeld gibt es und wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Bei Pflegegrad 2 stehen Angehörigen verschiedene finanzielle Hilfen der Pflegekasse zu. Dieser Leistungsvergleich erklärt den Unterschied zwischen Pflegegeld (Barleistung) und Pflegesachleistung (Pflegedienst) und zeigt, wie man durch die Kombinationsleistung das Maximum rausholt.
„Mein Vater hat neu Pflegegrad 2 erhalten. Ich pflege ihn abends, aber morgens soll 3 Mal pro Woche ein Pflegedienst kommen. Bekommen wir dann noch Pflegegeld ausgezahlt?“
- Brigitte
Die kurze Antwort
Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld von exakt 332,00 Euro, wenn die Pflege vollständig durch Angehörige zu Hause übernommen wird. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, steht ein Sachleistungsbudget von bis zu 761,00 Euro pro Monat zur Verfügung.
Nimmt man z. B. 50 Prozent der Pflegesachleistung für den Pflegedienst in Anspruch (380,50 €), verbleiben automatisch 50 Prozent des Pflegegeldes (166,00 €), die monatlich auf das Bankkonto überwiesen werden. Zusätzlich stehen jeden Monat 125 Euro Entlastungsbetrag zu.

Welche finanziellen Hilfen gibt es bei Pflegegrad 2?
| Leistungsart | Zweck | Monatliches Budget 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | Für pflegende Angehörige (Barleistung) | 332,00 € |
| Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) | Für professionelle ambulante Pflegedienste | 761,00 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | Zweckgebunden für Alltagsbegleiter/Reinigung | 125,00 € |
| Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) | Für Desinfektion, Einmalhandschuhe usw. | 40,00 € |
So funktioniert Brigittes Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Verbraucht ein Pflegedienst nicht das gesamte Sachleistungsbudget von 761 Euro, wird der verbleibende Prozentsatz prozentual als Pflegegeld ausgezahlt:
Rechnet der Pflegedienst beispielsweise 60 % ab, erhält Brigitte noch 40 % des Pflegegeldes (132,80 €).
Wofür dürfen die 125 Euro Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Er dient zur Erstattung von Kosten für zugelassene Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutztes Guthaben verfällt nicht sofort, sondern kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Checkliste nach Erhalt von Pflegegrad 2
- Antrag auf Kombinationsleistung bei der Pflegekasse stellen.
- Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40 €/Monat) beantragen.
- Den Pflicht-Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI rechtzeitig vereinbaren.
- Den Pflegegeldrechner nutzen, um verbleibende Restbeträge genau zu berechnen.