Minijob 538-Euro-Grenze 2026: Wie viele Stunden darf man bei Mindestlohn arbeiten?
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Dieser Rechenfall zeigt am Beispiel von Leon, wie viele Stunden er bei 13,50 Euro Stundenlohn im Monat arbeiten darf, ohne die steuerfreie Verdienstgrenze zu überschreiten.
„Ich bin Student und habe einen Minijob im Café angenommen. Bei 13,50 Euro Stundenlohn: Wie viele Stunden darf ich im Monat maximal arbeiten, um unter 538 Euro zu bleiben?“
- Leon
Die kurze Antwort
Bei der aktuellen Minijob-Verdienstgrenze von 538 Euro pro Monat und dem gesetzlichen Mindestlohn 2026 von 13,50 Euro pro Stunde darf Leon exakt 39 Stunden und 51 Minuten (ca. 39,85 Stunden) im Monat arbeiten.
Ein 538-Euro-Minijob bleibt für den Arbeitnehmer netto gleich brutto (keine Abzüge bei Lohn- und Sozialsteuer), sofern man sich von der eigenen Rentenversicherungspflicht (3,6 % Eigenanteil = 19,37 €) schriftlich befreien lässt.

Wie berechnet man die maximalen Minijob-Stunden?
Die Formel lautet: Maximale Arbeitszeit = Minijob-Verdienstgrenze (538 €) / Stundenlohn (13,50 €).
Rentenversicherungspflicht: 3,6 Prozent Eigenanteil oder Befreiung?
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent, der Minijobber stockt um 3,6 Prozent auf den vollen Rentenbeitrag von 18,6 Prozent auf (bei 538 € entspricht der Eigenanteil 19,37 € im Monat).
Leon kann sich durch einen formlosen schriftlichen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber von diesem 3,6-%-Beitrag befreien lassen, wodurch die 538 Euro zu 100 % netto auf seinem Konto ankommen.
Gelegentliches unvorhergesehenes Überschreiten
In bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von 12 Monaten darf die 538-Euro-Grenze wegen unvorhergesehener Mehrarbeit (z. B. Vertretung wegen Krankheit von Kollegen) bis zum Doppelten (max. 1.076 €) überschritten werden, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Checkliste für Minijobber
- Stundennachweis führen, um den Mindestlohn rechtssicher zu dokumentieren.
- Prüfen, ob der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung vorliegt.
- Keine weiteren Minijobs haben (mehrere Minijobs werden zusammengezählt!).
- Den Stundenlohnrechner zur genauen Umrechnung von Monatslohn und Stunden nutzen.