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Kfz-Steuer 2026 berechnen: Hubraum, CO₂-Stufen und Elektroautos verstehen

Bei neueren Pkw setzt sich die Jahressteuer aus einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil zusammen. Entscheidend sind nicht nur Motor und Emissionswert, sondern auch das Datum der Erstzulassung.

Redaktionell geprüftAktualisiert am 22. Juli 202611 Min. Lesezeit

Ich vergleiche einen Benziner mit 1.400 cm³ und 130 g CO₂/km mit einem Diesel. Warum komme ich beim Benziner auf unterschiedliche Steuerbeträge, obwohl Hubraum und CO₂-Wert gleich eingegeben sind?

- Tobias

Die kurze Antwort

Für einen Benziner mit Erstzulassung 2026, 1.400 cm³ Hubraum und 130 g CO₂ pro Kilometer ergeben sich 101 Euro Kfz-Steuer im Jahr. Davon entfallen 28 Euro auf den Hubraum und 73 Euro auf den CO₂-Ausstoß.

Der CO₂-Anteil entsteht nicht durch eine einzige Multiplikation. Von den 35 Gramm oberhalb der Freigrenze liegen 20 Gramm in der ersten Stufe zu 2 Euro und 15 Gramm in der zweiten Stufe zu 2,20 Euro. Genau diese stufenweise Rechnung ist bei Pkw ab 2021 wichtig.

Autofahrer prüft Fahrzeugschein und Kfz-Steuer mit einem Rechner vor seiner Garage
Die entscheidenden Angaben stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Modellname oder Hersteller reichen für eine belastbare Berechnung nicht aus.

Welche Angaben stehen im Fahrzeugschein?

Für die Berechnung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I die bessere Quelle als eine Modellbeschreibung aus einem Inserat. Unter derselben Modellbezeichnung können verschiedene Motoren, Erstzulassungen und Emissionswerte vorkommen. Vier Felder sind besonders wichtig:

FeldAngabeWofür benötigt?
BDatum der ErstzulassungTarif und CO₂-Freigrenze
P.1Hubraum in cm³Hubraumanteil bei Verbrennern und Motorrädern
V.7CO₂ in g/kmCO₂-Anteil bei Pkw
F.2Zulässige GesamtmasseGewichtsanteil reiner Elektrofahrzeuge

Bei vielen ab September 2018 erstmals zugelassenen Pkw beruht der Wert in V.7 auf WLTP. Maßgeblich ist der im Dokument eingetragene Wert. Ein alter Prospektwert nach einem anderen Messverfahren sollte nicht an seine Stelle gesetzt werden.

Wie wird der Hubraumanteil berechnet?

Das Gesetz rechnet mit angefangenen Einheiten von 100 cm³. Ein Motor mit 1.301 cm³ hat deshalb nicht 13,01, sondern 14 steuerliche Hubraumeinheiten. Bei einem Fremdzündungsmotor, typischerweise einem Benziner, kostet jede Einheit 2 Euro. Bei einem Selbstzündungsmotor, also einem Diesel, sind es 9,50 Euro.

2,00 €

je angefangene 100 cm³ bei Benzin- und entsprechenden Hybrid-Pkw

9,50 €

je angefangene 100 cm³ bei Diesel- und entsprechenden Hybrid-Pkw

Aufrunden

1.400 cm³ sind 14 Einheiten, 1.401 cm³ bereits 15 Einheiten

Im Ausgangsfall ergeben 1.400 cm³ genau 14 Einheiten. Beim Benziner sind das 28 Euro. Derselbe Hubraum würde bei einem Diesel bereits 133 Euro Hubraumanteil ergeben. Darum kann die Jahressteuer trotz gleichem CO₂-Wert deutlich auseinanderliegen.

Wie funktionieren die CO₂-Stufen ab 2021?

Bei einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 bleiben 95 g/km frei. Nur der darüberliegende Teil wird besteuert. Der Satz steigt für höhere Abschnitte schrittweise an. Es wäre daher falsch, alle 35 Gramm des Ausgangsfalls mit dem Satz der zuletzt erreichten Stufe zu multiplizieren.

BereichGramm in der StufeSatz je Gramm
96 bis 115 g/kmmaximal 202,00 €
116 bis 135 g/kmmaximal 202,20 €
136 bis 155 g/kmmaximal 202,50 €
156 bis 175 g/kmmaximal 202,90 €
176 bis 195 g/kmmaximal 203,40 €
ab 196 g/kmohne obere Grenze4,00 €

Bei 130 g/km liegen 20 Gramm in der ersten und 15 Gramm in der zweiten Stufe. Daraus folgen 20 × 2 Euro plus 15 × 2,20 Euro, zusammen 73 Euro. Mit dem Hubraumanteil von 28 Euro entstehen 101 Euro pro Jahr. Der amtliche BMF-Rechner liefert für diese Angaben ebenfalls 101 Euro.

Was ändert sich bei einer Erstzulassung vor 2021?

Für Pkw vom 1. Juli 2009 bis Ende 2020 gilt oberhalb der jeweiligen Freigrenze ein einheitlicher Satz von 2 Euro je g/km. Die Freigrenze ist vom Jahr der Erstzulassung abhängig: 120 g/km bis Ende 2011, 110 g/km in den Jahren 2012 und 2013 sowie 95 g/km von 2014 bis Ende 2020.

Ein identisches Fahrzeug kann deshalb je nach Erstzulassung zu einem anderen CO₂-Anteil führen. Das ist kein Rundungsfehler. Es gelten unterschiedliche gesetzliche Tarifzeiträume. Für Pkw vor dem 1. Juli 2009 werden weitere Merkmale wie Schadstoffklasse benötigt. Diese Altfälle gehören nicht zum vereinfachten KlarRechnen-Modell.

Wie werden reine Elektrofahrzeuge behandelt?

Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, können bis zu zehn Jahre steuerbefreit sein. Die Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035. Deshalb muss der Rechner das Zulassungsdatum berücksichtigen und darf nicht pauschal jedes Elektroauto mit null Euro ansetzen.

Nach Ablauf der Befreiung richtet sich die Steuer bis 3.500 kg nach der zulässigen Gesamtmasse. Der so ermittelte Betrag wird nach heutigem Recht um 50 Prozent ermäßigt. Der Rechner zeigt diesen späteren Jahresbetrag zusätzlich an, ohne ihn mit der aktuell geltenden Befreiung zu vermischen.

Plug-in-Hybride und andere Hybrid-Pkw sind keine reinen Elektrofahrzeuge. Sie werden nach Otto- oder Dieselmotor und dem eingetragenen CO₂-Wert berechnet. Eine elektrische Reichweite allein erzeugt keine allgemeine Kfz-Steuerbefreiung.

Was gehört in einen sinnvollen Fahrzeugvergleich?

Die Kfz-Steuer allein sagt wenig über die tatsächliche jährliche Belastung aus. Wer zwei Fahrzeuge vergleicht, sollte zumindest seine eigene Fahrleistung, den realistischen Verbrauch, den aktuellen Energiepreis und ein konkretes Versicherungsangebot ergänzen. Diese Angaben unterscheiden sich zu stark, um sie unbemerkt aus einem Modellnamen abzuleiten.

Der optionale Vergleich im Kfz-Steuer-Rechneraddiert nur Steuer, Energie und Versicherung. Er ist bewusst kein vollständiger Total-Cost-of-Ownership-Rechner. Kaufpreis, Wertverlust, Wartung, Reparaturen, Reifen und Finanzierung fehlen. Gerade bei Elektro- und Verbrennerfahrzeugen können diese Positionen den Unterschied stärker prägen als die Steuer.

  • Fahrzeugscheindaten statt Modellschätzungen verwenden.
  • Verbrauch aus eigener Nutzung oder einem realistischen Testwert ansetzen.
  • Versicherung mit einem persönlichen Angebot eintragen.
  • Kaufpreis, Wertverlust und Werkstattkosten getrennt betrachten.
  • Alle verglichenen Fahrzeuge mit derselben Fahrleistung und demselben Zeitraum rechnen.

Welche Fälle benötigen den amtlichen Rechner?

KlarRechnen deckt häufige private Fälle ab: Pkw ab Juli 2009, reine Elektrofahrzeuge bis 3.500 kg, Motorräder und Oldtimer mit H-Kennzeichen. Wohnmobile, Anhänger, Nutzfahrzeuge, Pkw mit sehr alter Erstzulassung sowie besondere Vergünstigungen benötigen zusätzliche Eingaben und gehören in den amtlichen Rechner.

Auch ein sauber berechneter Betrag bleibt eine Orientierung. Für die tatsächliche Festsetzung ist der Steuerbescheid maßgeblich. Weicht er ab, sollten zuerst Erstzulassung, Hubraum, CO₂-Wert, Fahrzeugart und eine mögliche Steuervergünstigung verglichen werden.

Offizielle Quellen und Prüffälle

Die Formeln stammen aus § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Typische Referenzfälle wurden mit dem Rechner des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen. Die Quellenlinks öffnen in einem neuen Tab.

Bundesministerium der Justiz§ 9 KraftfahrzeugsteuergesetzHubraum-, CO₂-, Gewichts- und PauschaltarifeHier ansehen
Bundesministerium der FinanzenAmtlicher Kfz-Steuer-RechnerReferenzberechnungen und Hilfe zu den FahrzeugdatenHier ansehen
ZollÜbersicht zur CO₂-BesteuerungTarifstufen und Freigrenzen nach ErstzulassungHier ansehen
BundesregierungSteuerbefreiung für E-Autos verlängertErstzulassung bis 2030 und Begrenzung bis Ende 2035Hier ansehen