Zwillinge 2026: Doppeltes Elterngeld oder 300 Euro Mehrlingszuschlag?
Bei Zwillingen verdoppeln sich viele Ausgaben sofort. Das Elterngeld verdoppelt sich dagegen nicht automatisch. Dieser Ratgeber trennt Grundbetrag, Mehrlingszuschlag und Bezugsmonate und zeigt, wie die Eingabe im Rechner funktioniert.
„Wir erwarten Zwillinge. Bekommen wir das Elterngeld zweimal oder nur 300 Euro zusätzlich, und haben wir dadurch auch doppelt so viele Monate?“
- Jana
Die kurze Antwort
Für Zwillinge gibt es nicht zweimal den vollständigen Elterngeld-Grundbetrag. Die Elterngeldstelle berechnet zunächst das Basiselterngeld für die berechtigte Person. Anschließend kommen für das zweite Kind 300 Euro Mehrlingszuschlag hinzu. Beim ElterngeldPlus sind es 150 Euro.
Auch die Bezugsdauer verdoppelt sich durch die Zwillingsgeburt nicht. Eltern können im Regelfall gemeinsam zwölf Basis-Monate nutzen; zwei Partnermonate können hinzukommen. Eine Besonderheit ist jedoch, dass Eltern von Mehrlingen Basiselterngeld länger als nur einen Lebensmonat gleichzeitig beziehen dürfen.

So wird der Mehrlingszuschlag berechnet
§ 2a Absatz 4 BEEG legt fest, dass sich das Elterngeld bei einer Mehrlingsgeburt für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 300 Euro erhöht. Der Zuschlag kommt zum bereits berechneten Basiselterngeld hinzu. Bei ElterngeldPlus halbiert sich der Zuschlag nach § 4a BEEG auf 150 Euro je weiterem Kind.
Beispiel: Zwillinge bei 2.000 Euro Elterngeld-Netto
Lena hatte vor der Geburt ein maßgebliches Elterngeld-Netto von 2.000 Euro und während des Bezugs kein Erwerbseinkommen. Bei der regulären Ersatzrate von 65 Prozent ergibt sich zunächst ein Basisbetrag von 1.300 Euro. Für das zweite Kind kommen 300 Euro hinzu.
Die amtlichen Grenzen steigen durch den Zuschlag ebenfalls. Bei Zwillingen kann Basiselterngeld daher zwischen 600 und 2.100 Euro liegen; beim ElterngeldPlus sind es zwischen 300 und 1.050 Euro.
Verdoppelt sich die Bezugsdauer bei Zwillingen?
Nein. Die Zahl der Kinder verdoppelt nicht das gemeinsame Monatsbudget. Eltern haben grundsätzlich gemeinsam zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Wenn die Voraussetzungen für die Partnermonate erfüllt sind, stehen zwei weitere Monatsbeträge zur Verfügung. Ein Basis-Monat lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln.
Für Mehrlingseltern gilt dennoch eine wichtige Ausnahme: Seit der Neuregelung für Geburten ab April 2024 dürfen beide Elternteile länger als nur einen Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Jeder gleichzeitig bezogene Monat verbraucht aber einen Monatsbetrag pro Elternteil. Zwei parallele Monate verbrauchen deshalb zusammen vier der verfügbaren Basis-Monatsbeträge.
Was bedeutet „Weitere Mehrlingskinder“ im Rechner?
Das Feld fragt nicht nach der Gesamtzahl der geborenen Kinder, sondern nach den Kindern zusätzlich zum ersten Kind. So wird der gesetzliche Zuschlag ohne Doppelzählung angewendet:
- Bei Zwillingen geben Sie 1 ein.
- Bei Drillingen geben Sie 2 ein.
- Bei Vierlingen geben Sie 3 ein.
Gibt es zusätzlich einen Geschwisterbonus?
Die Mehrlinge derselben Geburt lösen untereinander keinen Geschwisterbonus aus. Lebt jedoch bereits ein weiteres junges Kind im Haushalt und sind die Altersvoraussetzungen erfüllt, kann zum Mehrlingszuschlag zusätzlich ein Geschwisterbonus kommen. Er beträgt 10 Prozent des Elterngelds, mindestens 75 Euro beim Basiselterngeld beziehungsweise 37,50 Euro beim ElterngeldPlus.
Häufige Fragen zum Elterngeld bei Zwillingen
Erhalten beide Eltern den Mehrlingszuschlag?
Der Zuschlag gehört zum Elterngeldbetrag der jeweils anspruchsberechtigten Person. Beziehen beide Eltern in einem Lebensmonat Elterngeld und erfüllen beide die Voraussetzungen, wird der jeweilige Monatsbetrag einschließlich Zuschlag berechnet. Die gemeinsame Zahl verfügbarer Monatsbeträge steigt dadurch nicht.
Bekommen wir für jedes Zwillingskind 300 Euro zusätzlich?
Nein. Das erste Kind ist bereits durch den Grundbetrag berücksichtigt. Bei Zwillingen ist nur das zweite Kind ein weiteres Mehrlingskind, daher beträgt der Zuschlag insgesamt 300 Euro beim Basiselterngeld.
Ist der Zuschlag vom früheren Einkommen abhängig?
Nein. Die 300 beziehungsweise 150 Euro werden als fester Betrag zum ermittelten Elterngeld addiert. Einkommen vor und nach der Geburt beeinflusst den Grundbetrag, nicht die Höhe des Mehrlingszuschlags.
Ist Elternzeit bei Zwillingen dasselbe wie Elterngeld?
Nein. Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung; Elterngeld ist eine Geldleistung. Für jedes Zwillingskind kann Elternzeit beansprucht werden, ohne dass sich dadurch das Elterngeld-Monatsbudget verdoppelt.