Ratgeber · Steuern & Mobilität

Elektroauto Kfz-Steuer 2026: Wie lange gilt die Steuerbefreiung und was kostet es danach?

Reine Elektrofahrzeuge (BEV) profitieren von einer jahrelangen gesetzlichen Befreiung von der Kfz-Steuer. Dieser Rechenfall zeigt am Beispiel von Maximilian, wie lange die Steuerbefreiung gilt, wie viel Steuer er gegenüber einem Verbrenner spart und welche Kosten nach Ablauf anfallen.

Redaktionell geprüftAktualisiert am 23. Juli 20269 Min. Lesezeit

Ich möchte mir ein neues reines Elektroauto (VW ID.4) kaufen. Stimmt es, dass ich 10 Jahre lang gar keine Kfz-Steuer zahlen muss, und was kostet das Auto danach pro Jahr?

- Maximilian

Die kurze Antwort

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung genießen gemäß § 3d KraftStG eine 10-jährige Befreiung von der Kfz-Steuer ab dem Tag der Erstzulassung (befristet bis maximal zum 31. Dezember 2030).

Im Vergleich zu einem vergleichbaren Benziner-SUV (2,0 Liter Hubraum, 165 g/km CO₂) spart Maximilian während der 10 Jahre rund 1.980 Euro an reiner Kfz-Steuer. Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer rein nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und um 50 Prozent ermäßigt.

Fahrer lädt sein modernes Elektroauto an einer Ladestation auf
Bei reinen E-Autos entfällt der Hubraum- und CO₂-Steueranteil für bis zu 10 Jahre komplett.

Wie funktioniert die 10-jährige Steuerbefreiung?

Nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind reine Elektrofahrzeuge (nur Batterie-elektrischer Antrieb, keine Hybride) ab dem Tag der Erstzulassung für bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Beim Halterwechsel innerhalb der 10-Jahres-Frist wird die verbleibende Restzeit der Steuerbefreiung automatisch auf den Nachbesitzer übertragen.

Maximilians Ersparnis gegenüber einem Benziner

FahrzeugbeispielVW ID.4 (Elektro) vs. Tiguan 2.0 TSI (Benzin)
Jährliche Kfz-Steuer Elektro (Jahre 1 - 10)0,00 € / Jahr
Jährliche Kfz-Steuer Benziner (165 g CO₂)198,00 € / Jahr
Gesamte Steuerersparnis in 10 Jahren1.980,00 € gespart

Wie berechnet sich die Steuer nach Ablauf der 10 Jahre?

Nach Ablauf der 10 Jahre Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer für Elektroautos nicht nach CO₂ oder Hubraum, sondern rein nach dem zulässigen Gesamtgewicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG berechnet và zusätzlich um 50 Prozent ermäßigt:

Zulässiges GesamtgewichtRegulärer Tarif pro 200 kg50-%-Ermäßigter Tarif nach 10 J.
bis 2.000 kg (z. B. Kompakt-E-Auto)5,62 € / 200 kgca. 28,00 € / Jahr
bis 3.000 kg (z. B. E-SUV 2.250 kg)6,01 € / 200 kgca. 36,00 € / Jahr

Checkliste für den E-Auto-Steuervergleich

  • Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Feld 10 prüfen (Code 0004 = Reinelektro).
  • Restlaufzeit der Steuerbefreiung beim Kauf eines gebrauchten E-Autos prüfen.
  • Plug-in-Hybride getrennt mit Hubraum- und CO₂-Anteil berechnen.
  • Den Kfz-Steuer-Rechner nutzen, um bis zu 3 Fahrzeuge direkt zu vergleichen.

Verwendete Grundlagen

Zollverwaltung (Bundesfinanzverwaltung)Kraftfahrzeugsteuer für ElektrofahrzeugeAmtliche Bestimmungen zu § 3d KraftStG, Steuerbefreiung und GewichtsbestimmungHier ansehen
ADACKfz-Steuer für ElektroautosLeitfaden für Erstzulassungen, Haltedauer und E-Auto-ErmäßigungenHier ansehen